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Ablehnung Visum für chinesische Studienbewerberin (Gelesen: 2.805 mal)
dav1d27
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung Visum für chinesische Studienbewerberin
19.04.2011 um 22:12:54
 
Liebe Forum Teilnehmer,

heute wurde das Visa für studienvorbereitende Zwecke für meine Freundin abgelehnt. Zuvor hatte Sie bereits ein Visa für einen Sprachkurs erhalten, welches heute vom Konsulat in Guangzhou gelöscht wurde. Meine Freundin hat bereits eine Bescheinigung für die Sprachschule und eine Bestätigung des Studienkollegs in Berlin. Sie hatte erst nur ein Visa für den Sprachkurs erhalten, dagegen aber Widerspruch eingelegt, da dieses Visa nicht für das Studium verlängert werden kann. Daraufhin wurde auch das Visa für den Sprachkurs gelöscht. Begründung: Sie ist 26 J. alt und wäre zu alt zum studieren (könne dies zudem ja auch in China), sie wollte nur mit mir (Ihrem Verlobten) zusammenleben und in meiner Firma mitarbeiten (Import-Consulting Firma spezialisiert auf Einkäufe aus China).

Meine Verlobte wollte allerdings schon lange studieren, auch schon bevor sie mich kannte. Dies wurde in einem Motivationsschreiben bereits bei Visa-Beantragung ausführlich dargelegt. Zudem dürfte meines Erachtens das Alter kein Problem sein, denn auch mit 26 J. möchte man noch seine beruflichen Aussichten verbessern.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder weiss Rat, wie man dagegen vorgehen kann? Ich werde auf jeden Fall kurzfristig einen Anwalt aufsuchen. Wenn mir jemand einen guten Anwalt gerade für so einen Fall empfehlen kann, wäre ich ebenfalls sehr dankbar.

Schöne Grüsse
David
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.04.2011 um 22:38:06
 
dav1d27 schrieb am 19.04.2011 um 22:12:54:
wie man dagegen vorgehen kann? 


Remonstration oder Klage.

dav1d27 schrieb am 19.04.2011 um 22:12:54:
Wenn mir jemand einen guten Anwalt gerade für so einen Fall empfehlen kann,


Wie immer: dies ggf nur per PN oder mail.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 19.04.2011 um 22:53:44
 
Einen Rechtsanspruch auf einen Sprachkurs und/oder ein Studium in Deutschland gibt es m.W. nicht, da wird auch ein Anwalt nicht viel bewerkstelligen können.

Deutsch lernen und studieren kann man in China doch auch.

Zudem dürfte die Begründung der Visumsversagung seitens des Konsulats wohl auch nicht so völlig aus der Luft gegriffen sein.

dav1d27 schrieb am 19.04.2011 um 22:12:54:
heute wurde das Visa für studienvorbereitende Zwecke für meine Freundin abgelehnt.


M.E. wäre es nicht seriös, wenn man Dir da irgendwelche Hoffnungen machen würde, daß ein Anwalt hierbei etwas bewirken könnte.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dav1d27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.04.2011 um 06:47:11
 
Wie bereits beschrieben, wollte meine Verlobte bereits seit 2007 in Deutschland studieren. Dies ist auch den Unterlagen zu entnehmen. Ich kenne meine Verlobte allerdings erst seit Ende 2009. Bei meinem Beruf und meinen öfteren Aufenthalten in China ist es nicht besonders verwunderlich, wenn ich auch eine Chinesin kennenlerne. Wir haben weder gegenüber dem Ausländeramt noch gegenüber dem Konsulat verschwiegen, dass wir verlobt sind, da unseres Erachtens klar erkennbar ist, dass die Motivation für die Visabeantragung das Studium ist.

Natürlich kann man auch in China deutsch lernen oder studieren, allerdings gibt es auch aus geplanten beruflichen Aspekten oft Gründe, das Studium in Ausland zu wählen, so wie dies ja sicher nicht das erste mal beantragt wurde. In anderen Fällen wird es ja auch oft gewährleistet.

Seitens des Ausländeramts habe ich die Mitteilung bekommen, dass sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, da den Unterlagen eindeutig die Motivation zum Studium zu entnehmen ist und Sie einen entsprechenden Aufenthaltsstatus bewilligen würden.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.04.2011 um 07:28:24
 
dav1d27 schrieb am 20.04.2011 um 06:47:11:
Seitens des Ausländeramts habe ich die Mitteilung bekommen, dass sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, da den Unterlagen eindeutig die Motivation zum Studium zu entnehmen ist und Sie einen entsprechenden Aufenthaltsstatus bewilligen würden. 


Es ist zwar richtig, was Saxonicus schrieb, dass wir Dir hier keinen Hoffnungen machen können, was den Ausgang der Sache im Falle einer Remonstration oder Klage betrifft. Nachdem, was Du hier über die Haltung der ABH zu der Problematik schreibst, würde ich aber wohl das Ganze auch nicht einfach so auf sich beruhen lassen.

Ob Ihr einen Anwalt bemüht oder nicht, müsst Ihr selbst entscheiden, weder für die Remonstration noch für die Klage besteht Anwaltspflicht. Im Zweifel sollte es jemand sein, der sich im und mit dem Ausländerrecht gut auskennt.  - Solltet Ihr ohne Remonstration sofort klagen wollen, wäre diese Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen.

Wichtig wäre in jedem Fall eine gute, schlüssige und sachgerechte Begründung, aus der nochmals hervorgeht, weshalb, ungeachtet Eurer Bindung durch die Verlobung, das Studium der eigentliche Zweck für das Visabegehren ist. Ggf. helfen ja die Ausführungen der ABH - die würde ich im Übrigen auf jeden Fall mit erwähnen.

Alles Weitere wäre von hier aus Spekulation, da letztlich eine einzelfallbezogene Beurteilung unter angemessener Würdigung aller spezifischen Gegebenheiten und Umstände erfolgen muss. Eine solche zu leisten ist von hier aus unmöglich.


=schweitzer=
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Antwort #5 - 20.04.2011 um 22:06:55
 
Nach meinen Erfahrungen lohnt es sich gegen die Ablehnung vorzugehen - hierbei insbesondere herausstellen, warum das Studium gerade in Deutschland stattfinden muss (siehe: studieren kann man ja auch in China).
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dav1d27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 23.04.2011 um 11:58:01
 
Hab meine Freundin mal gefragt wegen der Möglichkeit des Heiratsvisums. Das möchte sie allerdings absolut nicht. Sie möchte erstmal studieren bevor sie mit einem Mann zusammenleben möchte oder ihn sogar zu heiraten. Zwar kann Sie auch studieren, wenn sie zwecks Heirat einen Aufenthalt bekommt, allerdings möchte sie nicht heiraten müssen, um studieren zu dürfen. Also bleibt nur noch die letzte Chance über die Remonstration, ansonsten studiert sie wohl in einem anderen Land.
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