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Verlängerung Schengenvisa (Gelesen: 1.622 mal)
barfuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Schengenvisa
18.04.2011 um 16:39:31
 
Hallo,
meinFreund hat ein Schengenvisum erhalten und die Botschaft in Colombo(Sri Lanka)hatte ihm statt 3 Monate nur 5 Wochen genehmigt.
Er wollte hier einen Sprachkursus machen ,der reserviert und schon bezahlt war.
Nachdem er angekommen war,wurde der Kurs um 4 Wochen leider verschoben.
Wir haben bei der Ausländerbehörde Verlängerung beantragt.Wir haben dann 1.Monat erhalten bis zur Klärung des Antrages.Nun waren wir heute wider bei der Ausländerbehörde und haben einen weiteren Monat Verlängerung erhalten.Jedoch mit der Aussage das der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt wurde(diese haben wir nie gestellt-wollten nur die Zeit bis die Schule beendet ist)Damit der Bescheid zugestellt werden kann mußten ich meinen Freund heute beim Ortsamt anmelden.So nun ist er hier gemeldet.

Nun meine Frage:

1.Macht es Sinn Wiederspruch einzulegen, so das er den Kurs beenden kann.

2.Was hat es für vorteile/ nachteile das er jetzt hier gemeldet ist?

3.Er würde gerne widerkommen und ein Jahr für eine Sprachkurs bleiben.Welchen Antrag müssen wir nehmen und macht es Sinn wenn er hier angemeldet bleibt dafür?

Über Tips und Antworten freue ich mich
Danke im Vorraus

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reinhard
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Antwort #1 - 18.04.2011 um 17:45:17
 
Ein zweimal verlängertes Besuchsvisum ist schon extrem selten und reine Freundichkeit der ABH.

Ein Visum für einen Sprachkurs (1 Jahr) kann er zu Hause beantragen. Er könnte aber jetzt schon mal (mit Dir) zur ABH und dort fragen. Der Antrag wird nämlich von der Botschaft an Eure Ausländerbehörde geschickt, weil beide zustimmen müssen. Und die ABH könnte sagen, ob er mit dem Visumantrag zumindest bei der "inländischen Hälfte" der Entscheidung eine Chance hat.

Eine AE bekommt er nur, wenn er mit dem "richtige" Visum eingereist ist. Der Visum-Antrag in Colombo heißt deshalb auch "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis".

Der Sprachkurs muss intensiv sein, sein Lebensunterhalt muss durch eine "Garantie" (VE) oder Sperrkonto gesichert sein.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 18.04.2011 um 17:56:15
 
reinhard schrieb am 18.04.2011 um 17:45:17:
Ein Visum für einen Sprachkurs (1 Jahr) kann er zu Hause beantragen. Er könnte aber jetzt schon mal (mit Dir) zur ABH und dort fragen. Der Antrag wird nämlich von der Botschaft an Eure Ausländerbehörde geschickt, weil beide zustimmen müssen. Und die ABH könnte sagen, ob er mit dem Visumantrag zumindest bei der "inländischen Hälfte" der Entscheidung eine Chance hat.

Der Visum-Antrag in Colombo heißt deshalb auch "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis".

Es dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein, daß er ein Visum/eine AE zum Sprachkurs erhält, da es in Sri Lanka recht gute Möglichkeiten gibt Deutsch zu lernen.

Goethe-Institut Colombo
39, Gregory's Road
Colombo - 00700 -
Tel.: +94 11 2694562
Fax: +94 11 2693351
info@colombo.goethe.org
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reinhard
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Antwort #3 - 18.04.2011 um 18:32:15
 
Saxonicus schrieb am 18.04.2011 um 17:56:15:
Es dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein, daß er ein Visum/eine AE zum Sprachkurs erhält, da es in Sri Lanka recht gute Möglichkeiten gibt Deutsch zu lernen.


Ja.

Aber wenn der Fragende Dich oder mich gefragt hätten: Kann der Sprachschüler das Visum bei der ABH verlängern, wenn das Konsulat nur 5 Wochen gegeben hat?
Hätten wir gesagt: Chance unter 5 %.

Die ABH hat jetzt zweimal verlängert.

Also: Bei der ABH fragen ist auf jeden Fall nicht verkehrt.
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barfuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.04.2011 um 23:35:36
 
Ich war gut vorbereitet.Der Beamte hat erst abgelehnt und meinte machen wir grundsätzlich nie.Ich fragte was denn grundsätzlich heißt. und hab ihn mit den eigenen Waffen geschlagen und meinte laut § blablabla könne ein Gast bis zu 3 Monaten hier bleiben und das die Schule ja schon bezahlt sei und wir ja nichts dazu können das Colombo einen fehler gemacht hat und der Schulbeginn auch noch verschoben ist.

Hatte wohl ganz gute Argumente Zwinkernd

Aber kann mir jemand sagen,wieso ich meinen Freund nun Anmelden mußte und ob es von vorteil ist!?

Goethe Institut ja aber teuer und hat unmögliche schulzeiten kaum machbar für berufstätige.
Hab das gefühl so wird vorab schon aussortiert,denn es können sich nicht alle das Institut leisten.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 19.04.2011 um 01:42:46
 
barfuss schrieb am 18.04.2011 um 23:35:36:
Goethe Institut ja aber teuer und hat unmögliche schulzeiten kaum machbar für berufstätige.
Hab das gefühl so wird vorab schon aussortiert,denn es können sich nicht alle das Institut leisten.

Wenn er einen Sprachkurs in Deutschland absolviert, kann er doch auch nicht berufstätig sein.

Preiswerter als in Deutschland sind die dortigen Kurse allemal.

Das GI in Colombo bietet auch Fernkurse an, sodaß er nicht täglich dahin fahren muß, wenn es mit seiner beruflichen Tätigkeit nicht vereinbar ist.

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Mick
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Antwort #6 - 19.04.2011 um 07:10:51
 
barfuss schrieb am 18.04.2011 um 23:35:36:
Aber kann mir jemand sagen,wieso ich meinen Freund nun Anmelden mußte

Weil das die Meldegesetze der Länder so vorsehen. Man muss
sich nur im Rahmen des sogenannten Besucherprivileges nicht
anmelden. Dieses endet in aller Regel nach 2 Monaten (je nach
Bundesland).

barfuss schrieb am 18.04.2011 um 23:35:36:
und ob es von vorteil ist!?

Das ist unerheblich, wenn eine Meldepflicht besteht. Bei Rück-
kehr in's Ausland besteht eine Abmeldepflicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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