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Gemeinsamer Familienname? (Gelesen: 1.775 mal)
datkleen79
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13.04.2011 um 13:49:31
 
Hallo liebes Team,

mein Mann und ich sind vor ein paar Wochen Eltern geworden. Einen gemeinsamen Ehenamen haben wir bis jetzt nicht festgelegt; er führt eine Namenskette (ägypt.) und ich meinen ursprünglichen Familiennamen.

Der Kleine hat nun meinen Nachnamen.

Ist es möglich, dass wir Drei den gleichen Familiennamen führen? Wir würden dazu gerne den letzten Namen aus der Namenskette "auserwählen".

Die Nachfrage bei verschiedenen Standesämtern hat dazu so gut wie nichts ergeben - man müsse erst genauer nachforschen wie die Gesetzeslage sei.


LG
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Antwort #1 - 13.04.2011 um 21:18:11
 
Habt ihr in Deutschland geheiratet und wurde bei der Eheschließung für die Namensbestimmung eine Rechtswahl getroffen?
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Aus "Loriots Kommentare":
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datkleen79
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Antwort #2 - 13.04.2011 um 22:21:15
 
Hallo Blaise,

also wir haben in Ägypten geheiratet. Anschliessend hatten wir bei der dt. Botschaft in Kairo eine Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen nach dt. Recht abgegeben.

Ich bin dann vor der Geburt unseres Kindes alleine nach Deutschland gereist. Der Standesbeamte hier wollte jedoch diese Erklärung nicht anerkennen, mein Mann müsse dazu persönlich anwesend sein.

Mein Mann hat dann kurz vor der Geburt sein Visum bekommen. Wir haben es aber dann nicht geschafft noch vor Geburt den Ehenamen zu bestimmen.

Jemand sagte mir nun, dass man den Familiennamen des Kindes nicht mehr ändern könne???  Und falls wir weitere Kinder bekämen, würden diese automatisch auch meinen Familiennamen annehmen müssen???

Ist wohl etwas kompliziert... aber wir hätten so gern alle den gleichen Nachnamen.
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Blaise
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Antwort #3 - 15.04.2011 um 13:23:57
 
datkleen79 schrieb am 13.04.2011 um 22:21:15:
also wir haben in Ägypten geheiratet. Anschliessend hatten wir bei der dt. Botschaft in Kairo eine Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen nach dt. Recht abgegeben.


Hallo,

Welchen Namen habt ihr denn als Ehenamen bestimmt? Als Ehenamen nach deutschem Recht kann nur ein "Familienname" bestimmt werden (siehe § 1355 BGB). Eine Namenskette oder ein Teil davon, kann nicht bestimmt werden.

Wenn ihr einen Namensteil deines Göttergatten zum Ehenamen bestimmen wollt, müsste er erst einen Familiennamen nach deutschem Recht führen. Nach der Wahl zum deutschen Recht ist das relativ einfach: Dein Mann gibt beim Standesamt eine Erklärung nach Art. 47 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB ab. Danach hat er einen Familiennamen, den ihr gemeinsam zum Ehenamen bestimmen könnt.

Euer Kind führt zur Zeit den Geburtsnamen nach § 1617 BGB. Wenn ihr nun euren Ehenamen bestimmt, erhält das Kind diesen Namen automatisch als Geburtsnamen (siehe § 1617c Abs. 1 BGB).

Viel Erfolg und alles Gute,

Blaise


P.S.: Möglicherweise war die Bestimmung des Ehenamens vor der Botschaft felerhaft und muss deshalb wiederholt werden...
B.
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