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ich(D) schwanger, Mann (maroc) in M (Gelesen: 2.297 mal)
Themen Beschreibung: Behörden stellen sich quer
TanjaR.
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.04.2011 um 21:36:28
 
Hallo ihr lieben!!

als erste ich bin neu, und ich hab hochachtung vor eurem tun!!!!!
Ich suche schon so lange im internet nach etwas vergleichbarem!!!

zu meinem Fall:
Ich bin Deutsche, mein Mann ist Marokkaner, wir sind seit Januar verheiratet und ich bin in der 28. SSW und in Deutschland.
Mein Mann hat das Visum zur FZF beantrag.
Daraufhin bekam ich eine Einladung.
Am Montag war ich auf dem Ausländeramt, der zuständige Sachbearbeiter war aber krank. So hat sein Kollege meinen Pass kopiert und meinen Mietvertrag und einen Zettel dran geheftet, dass ich SGB2 bekommen, sprich der Unterhalt für meinen Mann nicht gewähleistet ist.
Das hat dann heute morgen der für mich zuständige Sachbearbeiter in Empfang genommen und mir dann telefonisch mitgeteilt, ich müsse nicht mehr kommen, wäre ja klar dass das so nicht klappt.
Ich hab ihm gesagt, dass aber meine Eltern gerne eine Verpflichtungserklärung machen würden. Das hat er abgelehnt, da mein Vater erst wieder seit dem 1.4.2011 arbeitet und meine Mutter ihre Beschäftigung hat ihn nicht interessiert, und er meinte mein Mann darf erst kommen, wenn das Kind schon da wäre. Als ich ihm das verneinte und ihm gesagt habe was ich weiss, fragte er mich ob ich auch bei ihm arbeite, weil ich scheine ja so viel Ahnung zu haben. Ärgerlich
Meine Eltern sollen am Donnerstag kommen und die Verpflichtungserklärung abgeben, daraufhin hat er aufgelegt!
was nun?
ich lese so oft mal das und dann mal wieder das
uns bleibt nicht mehr viel Zeit
lg eure Tanja
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.04.2011 um 21:47:38
 
Ich denke du kannst froh sein uns hier gefunden zu haben,
denn die ABH liegt da total falsch und eine VE ist nicht erfor-
derlich.

Schau auch erstmal in die ...

Wenn also keine Regelausnahme vorliegt, muss der LU nicht
gesichert sein. Wurde hier schon hundert mal erörtert.
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Mutly
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Beiträge: 1.399

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Schweiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.04.2011 um 22:30:34
 
Falls eine Regelausnahme vorliegt, kann dein Mann die FZF zum ungeborenen Kind beantragen. Dafür muss der LU nicht sichergestellt sein. Weitere Info siehe Punkt 28.1.4 auf Seite 164 der AVwV. (Abkürzung anklicken)
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jalda
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i4a rocks!


Beiträge: 115
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.04.2011 um 09:37:08
 
Zitat:
Ich denke du kannst froh sein uns hier gefunden zu haben,
denn die ABH liegt da total falsch und eine VE ist nicht erfor-
derlich.

Schau auch erstmal in die ...

Wenn also keine Regelausnahme vorliegt, muss der LU nicht
gesichert sein. Wurde hier schon hundert mal erörtert.


Wieso wissen die "meisten" Ausländerbehörden von dieser Regelung nichts? Ich habe jetzt schon so oft gelesen, dass die ABH ablehnt weil der LU nicht sichergestellt ist  hä? unentschlossen

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TanjaR.
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 13.04.2011 um 10:51:47
 
hallo
ich danke euch vielmals
ich war heute morgen auf dem Amtsgericht und habe den Beratungshilfeschein bekommen und heute Nachmittag habe ich einen Termin bei einem Fachanwalt!

lg Tanja
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.04.2011 um 10:51:48
 
jalda schrieb am 13.04.2011 um 09:37:08:
Wieso wissen die "meisten" Ausländerbehörden von dieser Regelung nichts?


Dass das die "meisten" sind, halte ich für sehr übertrieben.
Von denen die es sofort immer richtig beurteilen liest man
hier kaum was, da sich darüber dann ja niemand aufregt.

Das sollte hier dazu reichen, da wir uns in den einzelnen
Sachthreads um den jeweiligen Einzelfall kümmern.

Bei Bedarf also: allgemeine (Grundsatz-) Diskussonen ggf.
nur im Userforum weiter führen bzw. neu starten.
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TanjaR.
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 13.04.2011 um 21:15:36
 
hallo

ok ich danke tausendfach.
mein Anwalt schreibt das zuständige Ausländeramt an.

lg Tanja
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TanjaR.
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 14.04.2011 um 14:33:56
 
hallo ihr lieben

mein Anwalt hat eben angerufen.
Er hat mit der Chefin vom ******* Ausländeramt gesprochen und die stimmt dem Visum zu und meinte, dass dem deutschen Konsulat in Marokko anfang nächster Woche bescheid gegeben wird!!!
ps auch mein Anwalt war interessiert an dem Link von dem Ministerialblatt

lg eure tanja

Änderung:
Name/Satdt der ABH gelöscht
Wir wollen hier die Fälle erörtern, ohne die namentlich genannte
ABH dazu zu nennen.
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« Zuletzt geändert: 14.04.2011 um 20:04:25 von N/V »  
 
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