mal22 schrieb am 11.04.2011 um 20:13:13:Die
ALB meinte jetzt nach der Urkundeprufung soll die Apostille auf die Orginale Urkunde gemacht werden.
was ist den Apostille ? wie wird das gemacht ? von wem ? ist das notwendig ?
Die Apostille ist eine besondere Form der Beglaubigung, mit der Urkunden aus einem Land zur Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden können. Diese Form der Beglaubigung wird aber nur zwischen Staaten verwendet, die dem "Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation" beigetreten ist. Sierra Leone ist nicht Mitglied dieses Abkommens, also gibt es auch keine Apostille.
Man gewinnt den Eindruck, Eure
ABH ist etwas, sagen wir, überfordert.
Hier noch einmal die Zusammenfassung zum Ausdrucken für die
ABH:
1. Sierra Leone ist kein Apostillenstaat, es ist also nicht möglich, eine Apostille auf eine Urkunde aus Sierra Leone zu bekommen.
2. Eine Legalisation ist ebenso nicht möglich, weil die deutsche Botschaft in Sierra Leone keine Urkunden von dort legalisiert.
3. Eine Urkundenüberprüfung (sonst das Mittel der Wahl bei Staaten,wo weder eine Apostille noch eine Legalisation zu erhalten ist) ist im Falle Sierra Leone aber ebenso unmöglich.
Siehe
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/3008352/Daten/1038556/Merkblatt_Sie...und den Beitrag von Blaise.
Es wird der
ABH also nichts anderes übrigbleiben, als selbst zu entscheiden, ob sie der Urkunde glauben oder nicht.