Hallo,
Ja, ein Ehegattenzuzug zu einem ausl. Studenten ist im Prinzip auch möglich, es müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Es richtet sich nach §§27,29,30
AufenthG.
1. Der Ehegatte, zudem der Nachzug stattfinden soll muss
seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
2. Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
3. Sicherung des
LU muss sichergestellt sein
4. Du muss zumindest auf einfache Art und Weise Deutsch beherrschen, es sei denn du hat schon einen Hochschulabschluss (d.h. erkennbar geringen Integrationsbedarf. Oder (scheint so), dass es offensichtlich ist.
Zu beachten ist, dass er Dich nicht einfach "mitnehmen" wird können.
Du musst ein Visum beantragen zum Zwecke "der Herstellung der ehel. Lebensgemeinschaft". Mit diesem Visum kannst Du dann einreisen und eine
AE zum selben Zwecke erhalte.
Bitte beachte, dass Dir eine Erwerbstätigkeit nur soweit erlaubt wird, wie sie ihm erlaubt ist. D.h. wenn er Student mit §16.1
AE ist, wirst auch du nur mit der 90/180d Regel arbeiten dürfen.