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Schwiegermutter aus Russland nach Deutschland (Gelesen: 4.229 mal)
Themen Beschreibung: Nachzug Schwiegermutter
DiveMaster
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Kircheib, Rheinland-Pfalz, Germany
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwiegermutter aus Russland nach Deutschland
07.04.2011 um 15:33:55
 
Hallo zusammen,

ich habe zwar die Suche bemüht, habe aber nicht wirklich eine zutreffende Aussage gefunden. Denke mal, das Thema ist eh Fallspezifisch.

Folgende Situation:

- Ich Deutscher
- meine Frau Russin, lebt seit 2 Jahren mit AE bei mir
- wir haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre alt)

Meine Schwiegermutter (72 Jahre alt) lebt alleine in Moskau, weitere Verwandte gibt es nicht.

Auf Grund des Alters wird es für sie immer schwerer dort alleine zurecht zu kommen, sie hat jetzt bereits Probleme alles alleine zu erledigen.

Wir überlegen, Schwiegermutter zu uns nach Deutschland zu holen, was - wenn ich mir die Threads so durchlese - nicht so einfach zu sein scheint.

Die Problematik, die sich uns stellt ist folgende:
Entweder Schwiegermutter zu uns, oder meine Frau (ob mit oder ohne Kind) nach Russland, sollte etwas größeres mit Schwiegermutter passieren. Letzteres ist der - hoffentlich - nachvollziehbare schlechtere Weg.

Der Lebensunterhalt könnte von Schwiegermutter durchaus selber bestritten werden. Sie besitzt in Moskau 2 Appartements, sowie ein großes Wochenendhaus. Wenn alles veräußert wird, sollten so um die 300.000 Euro rauskommen, sollte also langen.

Meine (unsere) Frage nun:
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Fall oder kann uns Tips geben, wie wir das am besten Angehen sollten?

Die Lage ist leider wirklich verzwickt ... entweder Schwiegermutter mit ihren Problemen alleine lassen, oder Familie für unbestimmte Zeit auseinanderreissen.

Ich (wir) sind für jeden Tip dankbar.

Im voraus schon mal Danke an alle.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 07.04.2011 um 15:52:42
 
Da es im weiteren Sinne um die Familie geht und ich Dich so verstanden habe, dass es darum geht, die Schwiegermutter für ständig nach Deutschland zu holen, ist Dein Thema hier besser platziert als in dem ursprünglich von Dir gewählten Forum.

Zu Deiner Fragestellung, kann ich es, so kompliziert es zu sein scheint und auch ist, relativ kurz machen. - Die einzige Zuzugsmöglichkeit für die ältere Dame eröffnet sich über § 36 (2) AufenthG.

Wie das "kann" in dem Wortlaut sagt, handelt es sich um eine Ermessensvorschrift. Der Begriff der "außergewöhnlichen Härte" ist ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff - im Kontext eines Visaantrages wäre dieser inhaltlich, auf den Einzelfall bezogen möglichst hinreichend zu untersetzen - regelmäßig eine schwierige Aufgabe, im Zweifel nicht ohne juristsche Unterstützung hinzubekommen.

Und dann, der zumeist schwierigste Part: Die Sicherung des Lebensunterhalts für die Schwiegermutter müsste nachhaltig gewährleistet sein, einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes - dafür wären entsprechende Nachweise zu erbringen.

Ich hatte immer mal solche Anfragen in meiner Beratungsarbeit - zuletzt ist es immer daran gescheitert, das keine Krankenkasse bereit war, so einen relativ alten Menschen, aus dem Ausland kommend, bei sich aufzunehmen.

Soweit kurz die Rechts-, Sach-, und zugleich Problemlage.


=schweitzer=

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DiveMaster
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.04.2011 um 16:22:59
 
Hallo Schweitzer,

schon mal Danke für Deine Antwort (und sorry für den falschen Thread).

Ich denke, der Lebensunterhalt sollte gesichert sein. Durch den Verkauf der Immobilien währe einiges an Bargeld vorzuweisen.

Ihre Idee ist es, hier ein kleines Appartement zu kaufen, so das sie Mietfrei wohnen würde. Kleinere Appartements sind hier in der Gegend schon relativ günstig zu bekommen.

KV ist allerdings ein Thema ...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.04.2011 um 16:28:37
 
Erster Knackpunkt ist die Sache mit der außergewöhnlichen
Härte. Deine Sachverhaltsschilderungen lassen darauf eher
(noch) nicht schließen.

Ich hab dir mal ein paar (eher viele) Links zur Lektüre gesucht.
Wurde hier schon öfter behandelt.
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Antwort #4 - 07.04.2011 um 17:08:05
 
Hallo fons,

Danke für die Links ... aber ich glaube die habe ich bereits alle durch Zwinkernd

Eine aussergewöhnliche Härte wäre es auch nicht, wenn unser Sohn u.U. für eine sehr lange Zeit ohne seine Mutter leben müsste?

Hinzufügen muss ich, dass sich der Gesundheitszustand von Schwiegermutter erst in den letzten 2 Jahren ergeben hat. Ein Umzug nach Russland ist leider nicht möglich, da ich Selbständig bin und hier vor Ort sein muss.

Echt dumme Sackgasse das ...  Ärgerlich
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Antwort #5 - 07.04.2011 um 17:09:22
 
DiveMaster schrieb am 07.04.2011 um 16:22:59:
Ich denke, der Lebensunterhalt sollte gesichert sein.

DiveMaster schrieb am 07.04.2011 um 16:22:59:
KV ist allerdings ein Thema ... 


sofern es noch Missverständnisse gibt:
Der KV gehört zum Lebensunterhalt .... und damit ist der LU ohne KV nicht gesichert.
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Antwort #6 - 07.04.2011 um 19:42:07
 
DiveMaster schrieb am 07.04.2011 um 17:08:05:
Eine aussergewöhnliche Härte wäre es auch nicht, wenn unser Sohn u.U. für eine sehr lange Zeit ohne seine Mutter leben müsste?

Die außergewöhnliche Härte bezieht sich nicht auf Deinen Sohn, sondern auf Deine Schwiegermutter.
Die Versagung einer AE müßte zu einer außergewöhnlichen Härte für Deine Schwiegermutter im Vergleich zu anderen Russinnen in vergleichbarer Situation in Moskau führen, die auch keine AE erhalten.

Das nachzuweisen sollte immens schwer werden - bisher ist es in keinem mir persönlich bekannten Fall gelungen.

Und in diesen mir bekannten Fällen war das Vermögen der Antragsteller um Größenordnungen geringer als bei Deiner Schwiegermutter (um nicht zu sagen, daß das Wort Vermögen eher unangebracht gewesen wäre).

Hoffnung kann ich Euch daher nicht machen.
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Antwort #7 - 07.04.2011 um 19:55:42
 
Vielen Dank für Eure Antworten, sieht ja eher mau aus .. schade.

Wir wollen wirklich nur verhindern, das meine Frau unter Umständen für wirklich lange Zeit (Krankheit kann nun mal dauern) nach Moskau muss und wir dadurch getrennt sind.

Besonders geht es uns dabei um unseren kleinen Sohn (2 Jahre). Wenn er mit nach Moskau gehen würde, wäre er von mir auf unbestimmte Zeit getrennt ... alternativ von seiner Mutter
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