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Vater zum Kind!!!! (Gelesen: 2.342 mal)
YvonneummAmar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.04.2011 um 18:30:30
 
Hallo ihr Lieben!!!!

Habe mich heute hier in diesem Forum angemeldet um hoffentlich ein wenig Hilfe zu bekommen Laut lachend

Also es geht um folgendes....

Ich bin seit etwas über 3 Jahren mit einem Ägypter verheiratet (er lebt in Ägypten, ich in Deutschland) wir haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre, lebt mit mir in Deutschland)... Soooo, ich beziehe leider Hartz 4 und würde aber gerne das mein Mann nun zu mir nach Deutschland kommt, da unser Sohn, seinen Vater doch sehr vermisst  weinendIch hatte erst mit dem Gedanken gespielt nach Ägypten zu gehen, da ich das Land sehr mag, allerdings ist mein Kind chronisch krank und die medizinische Versorgung ist in Deutschland natürlich um einiges besser.... Mein Mann war letztes Jahr auch schonmal mit einem Besuchervisum für 4 Wochen in Deutschland...

Mein Frage lautet nun, haben mein Mann und ich überhaupt eine Chance auf der FZF-Visum oder brauchen wir es garnicht erst zu versuchen, da ich ja kein eigenes Einkommen haben und so zu sagen dem Staat auf der Tasche liege Traurig

Vielen dank für eure Hilfe Smiley
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Cleopatra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.04.2011 um 19:17:06
 
Liebe Yvonne,
ich kann sich sehr gut verstehen denn wir sind in der selben Situation wie du. Ich lebe zur zeit auch von hartz 4 mein sohn vermisst denn Papi unheimlich er hat ihn seit 5 monaten nicht gesehen. Ich weiß genau wie es dir geht. und daswegen jhoffe ich dir jetzt ein biscchen mut zu machen denn der Vater hat ein recht sein Sohn zu sehen.

Ihr könnt ein Visum zur Ausübung der Pesonensorge machen. Dazu müsste der paper in der Geburtsurkunde stehen und das Sorgerecht muss geteilt sein. Außerdem muss er keinen Sprachnachweiß zeigen also das A1 zeritfikat und es muss der Lebensunterhalt auch nicht gesichert sein da das Kind ja minderjährig ist und auch nicht dafür aufkommen kann. Wir sind grad dabei alle Papiere zu Besorgen also falls du fragen hast meld dich einfach vielelicht können wir und gegenseitig helfen.

lg Cleopatra
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reinhard
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Antwort #2 - 06.04.2011 um 19:18:52
 
Es ist ganz einfach: Er muss nur ein Visum zur FZF mit dem deutschen Kind beantragen.

Ob er dann von einem Einkommen oder von Hartz-IV lebt, ist für das Visumverfahren egal.

Das könnte (muss nicht) eine Rolle spielen, falls er eine FZF zu Dir beantragt. Dann müsste er auch vorher einen Deutschkurs besuchen und die A1-Prüfung bestehen.

Aber FZF zum deutschen Kind geht "ohne alles" und sofort.
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Cleopatra
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 06.04.2011 um 19:20:52
 
Ich glaube die FZF zum kind geht auch schneller nicht wie das FZF zum ehegatten wegen der überprüfung wegen scheinehe und so weiter richtig ??
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reinhard
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Antwort #4 - 06.04.2011 um 19:37:53
 
Cleopatra schrieb am 06.04.2011 um 19:20:52:
Ich glaube die FZF zum kind geht auch schneller nicht wie das FZF zum ehegatten wegen der überprüfung wegen scheinehe und so weiter richtig ??


Ja, klar, ein "Scheinkind" würde ja nicht schreien...

Sorgerecht teilen etc. ist alles nicht nötig, da der Ehemann automatisch der Vater ist und Sorgerecht hat. Das sind nur Fragen bei unverheirateten Vätern.
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YvonneummAmar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.04.2011 um 19:49:26
 
Vielen Dank für eure Hilfe Smiley

Habe mir gerade mal das Merkblatt der deutschen Botschaft angsehen um zu schauen welche Papiere er benötigt und die Leute von der Botschaft möchten Kopien meines Reisepasses sowie meines Personalausweises haben/ allerdings müsste ich dann erst einen neuen Reisepass beantragen... Reicht da nicht nur einen Kopie vom Personalausweis??? Es gibt doch auch Leute die von Grund auf keinen Reisepass haben oder der verloren gegangen ist Griesgrämig

Vielen Danke Laut lachend

*

Achso natürlich steht mein Mann als Vater in der Geburtsurkunde Durchgedreht

Muss ich mich denn schon jetzt bei der Ausländerbehörde melden oder warten bis mein Mann bei der Botschaft war????

Also heisst das FZF-zum Kind ahaaa wusste ich auch noch nicht. Ich dachte das wäre alles dasselbe Laut lachend

schweitzers Änderung:
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« Zuletzt geändert: 07.04.2011 um 07:14:16 von schweitzer »  
 
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reinhard
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Antwort #6 - 06.04.2011 um 21:42:08
 
YvonneummAmar schrieb am 06.04.2011 um 19:53:47:
Achso natürlich steht mein Mann als Vater in der Geburtsurkunde Durchgedreht

Muss ich mich denn schon jetzt bei der Ausländerbehörde melden oder warten bis mein Mann bei der Botschaft war????


1) Der Mann beantragt das Visum bei der Botschaft.
Formular: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Zweck: Ausübung der elterlichen Sorge für deutsches Kind

2) Die Botschaft schickt alle Unterlagen an das Auswärtige Amt, von  dort geht es an das Bundesverwaltungsamt, von dort zur Ausländerbehörde (dauert 3 bis 6 Wochen).

3) Die Ausländerbehörde schreibt Dir einen Brief und gibt vermutlich einen Termin.

4) jetzt bist Du dran, im Brief steht, was Sie von Dir haben wollen.



Zitat:
Ich dachte das wäre alles dasselbe Laut lachend


Das wäre doch ein bisschen zu einfach. Dann gäbe es ja dieses Forum nicht.
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