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Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (Gelesen: 6.142 mal)
ozmomania
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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06.04.2011 um 14:58:02
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ergibt sich ein sehr ernstes juristisches Problem und ich würde von Ihnen gerne die mögliche Lösungsvorschläge erfahren!

Ich bin seit ein paar Monaten mit einer Mexikanerin zusammen, musste jetzt aber aufgrund von Jobgründen wieder nach Deutschland zurückkehren.

Ich würde meine Freundin gerne dauerhaft nach Deutschland holen und wissen was es da für Möglichkeiten gibt! Sie brauch dafür ja eine Aufenthaltsgenehmigung und dafür wiederrum ein Visum. Ich hatte mir das ganze so gedacht, das Sie hier in Deutschland ab nächstem Semester anfängt zu studieren. Sie hat das Mexikanische Äquivalent zur Allgemeinen Hochschulreife und studiert dort schon seit einiger Zeit Jura. Ihre Deutschkenntnisse sind aber momentan noch begrenzt. Wäre es ihr mit einem Studierenden Visum ebenfalls möglich nebenbei auf Minijob-Basis zu arbeiten? Wie besteht dann die Möglichkeit im Nachhinein, das ganze in ein Arbeitsvisum umzuwandeln? Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss der Studienplatz schon bestätigt sein? Wie lange gilt so ein Studierenden Visum? Für Ihre Wohn- und Aufenthaltskosten werde ich schon aufkommen können und kann zur Not auch Unterstützung von meiner Familie erhalten.

Und was wird benötigt um im Ausland ein Deutschland-Visum zu erhalten? Wie sieht es in Situation einer Eheschließung aus? Dann gibt es doch die Möglichkeit einer Einbürgerung nach 3 Jahren oder? Können Sie mir bitte die ganzen Alternativen erläutern und mir die für uns (kosten-)günstigste Variante nennen?

1000 Dank! Mit freundlichem Gruß!
Smiley
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.04.2011 um 15:44:50
 
Wenn du deine Freundin im Ausland heiratest, kann sie die FZF beantragen. Sie müsste einen Deutschtest der Stufe A1 machen. Klicke auf das Wort Regelausnahme. Liegt keine vor, so spielt das Einkommen usw. keine Rolle. Sie würde dann ein Einreisevisum bekommen und im Inland eine AE. Diese wäre 1 bis 3 Jahre lange gültig aber die Verlängerung ist kein Problem solange die Ehegatten noch zusammen leben. Eine Einbürgerung wäre wie du sagst nach drei Jahren möglich, aber sie müsste die mexikanische Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, das ist nicht möglich (meines Wissens können Mexikaner die in Mexiko geboren sind nicht auf die Staatsangehörigkeit verzichten).

Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, müsste deine Freundin ein Heiratsvisum beantragen. Das ist wie oben aber der LU muss zwischen Einreise und Erteilung der AE sichergestellt sein, evtl. durch eine VE. (Abkürzungen anklicken.) Die Heirat muss geplant sein und während der Gültigkeit des Visums stattfinden.

Wenn deine Freundin studieren will, muss sie zum Studium zugelassen werden und ausrechende Mittel nachweisen, circa 7.000 Euro pro Jahr. Die AE kann verlängert werden solange man noch studiert und ausreichende Mittel hat, aber man kann nicht länger als zehn Jahre studieren. Für Studenten gilt die 90/180-Regel, das heißt, die können 90 volle Tage oder 180 halbe Tage pro Jahr arbeiten.

Nach Abschluss des Studiums kann man eine AE zur Arbeitssuche beantragen, die ein Jahr gültig ist. Man kann dann Arbeit im Bereich des Studiums suchen und dann eine AE zwecks Arbeit beantragen.


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ozmomania
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 06.04.2011 um 16:04:35
 
Ok besten Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!

Um für das Studium in Deutschland zugelassen zu werden (Hamburg) was benötigt sie dafür? Reicht ihr mexikanischer Schulabschluss? Ihr Studium dort hat Sie ja noch nicht abgeschlossen!

Da ihr Deutsch ja kaum vorhanden ist, ist es deiner Meinung nach besser wenn Sie ersteinmal zum Sprachkurs herkommt? Da gibt es doch ein Sprachkurs Visum oder? Visumsangelegenheiten dauern so um die 2 Monate oder? Also könnte Sie frühestens in 3 Monaten her? Das Sie erstmal ohne Visum kommt (als Touristin) ist nicht ratsam oder? Sprich die Visas können nur in Mex beantragt werden...
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Mutly
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Antwort #3 - 06.04.2011 um 16:30:23
 
Die Zulassung zum Studium müsste mit der Uni geklärt werden, da es auf das mexikanische Abitur aber auch auf die Uni und die Fakultät ankommt. Ein Sprachkurs ist auch möglich, ebenfalls mit dem entsprechenden Visum. Für weitere Infos siehe §16 AufenthG und die Verwaltungsvorschriften dazu.

Wie lange die Visumsangelegenheiten dauern variiert je nach Botschaft und ABH, denn die ABH am Wohnort ist beteiligt. Es könnte zwei Monate dauern, könnte aber auch schneller gehen. Wichtig wäre, dass der Antrag rechtzeitig vor dem Anfang des Studiums/Sprachkurses eingereicht wird, so wäre es am besten, bei der Botschaft zu fragen.

Es ist richtig, dass das Visum nur in Mexiko beantragt werden kann. Ein Wechsel im Inland (also AE im Inland beantragen ohne das vorgesehene Visum) ist nicht möglich.
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Antwort #4 - 06.04.2011 um 16:45:36
 
ok, aber ein entsprechender Tausch/Änderung des SprachkursVisums wäre möglich nach Beendigung des Kurses? Um dann im Anschluss zu studieren? Und somit auf die 3 Jahre zu kommen...

Falls wir also in dieser Zeit in Deutschland heiraten braucht Sie einen Einkommensnachweis oder habe ich das falsch verstanden? Weil ich ja ebenfalls genügend Einkommen habe/haben werde um für uns beide zu sorgen!

Besten Dank für deine Hilfe!
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.04.2011 um 17:16:31
 
Eine Änderung der AE damit man im Anschluss studieren kann ist möglich.

Die Einbürgerung nach drei Jahren in Deutschland gilt nur für Ehegatten von Deutschen und man muss seit zwei Jahren verheiratet sein.

Mit einer AE als Student ist die Einbürgerung nicht möglich. Ohne mit einem Deutschen verheiratet zu sein muss man acht Jahre in Deutschland leben, oder sieben Jahre wenn man den Integrationskurs macht. Die Zeit mit einer AE als Student wird in BaWü, Bayern und Sachsen nicht angerechnet, in Hessen variiert die Praxis.

Wenn deine Freundin als Studentin nach Deutschland kommt und ihr später heiratet, würde die Regel für Ehegatten von Deutschen gelten, drei Jahre in Deutschland und seit zwei Jahren verheiratet.

Wenn deine Freundin eine AE als Studentin hat und ihr heiratet, kann sie eine neue AE als Ehefrau bekommen. Einkommensnachweise wären nicht nötig. (Bzw. die ABH würde wohl über ihr und dein Einkommen fragen und das könnte eine Rolle spielen, wenn es um die Gültigkeit der AE geht. Aber die AE wird dennoch erteilt und dennoch verlängert, wenn ihr weiterhin zusammen lebt.)
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ozmomania
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Antwort #6 - 06.04.2011 um 17:33:48
 
TOP, deine Info's helfen mir sehr weiter! Jetzt habe ich vorerst nur noch eine Frage!

Es wird wahrscheinlich daraufhin laufen, dass Sie einen Sprachkurs macht... Gelten in dieser Situation ebenfalls die Bedingungen mit der 90/180 Regel zum Arbeiten?

An alle anderen: Wer kennt sich mit guten und günstigen Sprachschulen in und um Hamburg aus, an der man langfristige Sprachkurse (bis zu einem Jahr) machen kann... Und was wären die Kosten?

LG

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Antwort #7 - 06.04.2011 um 17:58:38
 
Hallo, da ich für meinen Freund einen Sprachkurs auch in Hamburg suche, kann ich dir weiterhelfen. Ich habe einfach mal ein wenig gegooglet und scheinbar ist die Volkshochschule am günstigsten. Hier bezahlt man für den Intensivkurs (da sitzen auch die vom Integrationskurs mit drin) pro 6 Wochen 235 Euro plus 95 Euro Prüfungsgebühren -geht natürlich ziemlich ins Geld, aber die anderen Kurse sind noch teuer! Man hat 4 Tage die Woche für 4 Stunden Unterricht.

Da man mit dem Sprachvisum max. 12 Monate bleiben kann, habe ich ausgerechnet, dass er von A1.1. über A1.2., A2.1., A2.2 bis B1.1. die Kurse belegen könnte (wenn ich das richtig verstanden habe). Ich würde ihn gerne für September herholen, wenn er ein Visum bekommt. Zwischen Juni und September ist eine lange Pause, wo man keine Kurse belegen kann. Hoffe, ich konnte helfen.
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ozmomania
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Antwort #8 - 06.04.2011 um 18:06:23
 
ja besten Dank, ich werde mich auch nochmal etwas genauer erkundigen...

Kommt dein Freund auch aus Mexiko?
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Antwort #9 - 06.04.2011 um 19:01:22
 
Nein, Südafrika Zwinkernd.
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Antwort #10 - 06.04.2011 um 21:46:54
 
ozmomania schrieb am 06.04.2011 um 17:33:48:
Es wird wahrscheinlich daraufhin laufen, dass Sie einen Sprachkurs macht... Gelten in dieser Situation ebenfalls die Bedingungen mit der 90/180 Regel zum Arbeiten?


Da gilt §16(3) AufenthG

Zitat:
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.
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Antwort #11 - 07.04.2011 um 02:50:23
 
Zitat:
Da man mit dem Sprachvisum max. 12 Monate bleiben kann,


Bitte verwirre den TS nicht. Er braucht für seine Freundin kein Sprachkursvisum (welches in der Tat bis zu 12 Monate befristet sein kann, aber ohne Verlängerungsmöglichkeit.)

Sondern ein Visum für studienvorbereitende Maßnahmen, welches dann innerhalb der ersten 3. Monate (gültigkeit des Visums) zur AE geändert werden muss.
Eine solche AE kann auf bis zu zwei Jahre befristet/verlängert werden. Innerhalb dieser Frist sollte man dann die Zulassung von der Uni haben, und dann regulär eine AE zum Studium. Vorbereitung und Studium sollen insgesamt nicht länger als 10J. dauern.

Wenn sie die Vorbereitungszeit nicht benötigt, soll sie ein Visum zur Studiumbewerbung beantragen. Mit diesem kann sie auch sofort nach der 90/180d Regel arbeiten.
Zitat:
...und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.


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i4a rocks!


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Antwort #12 - 07.04.2011 um 03:00:49
 
Da ich nicht schlafen kann, dachte ich mir, könnte ich dir etwas behilflich sein -ich hab eben nämlich ein bischen gerechnet, wie viel mich denn erwartet, wenn mein Freund für 12 Monate kommen würde. Da du ja auch aus Hamburg kommst, dachte ich, das wäre hilfreich.

Also in einem Jahr schafft man an der VHS in Hamburg 5 Kurse à 6 Wochen für je 235 Euro plus 95 Euro Prüfungsgebühren. Dazu kommt in jedem Kurs (A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, B1.1) noch Lehrmaterial vom Hueberverlag laut Verlagsseite für 11,50 (aber der gute Auktionshändler usw. gibts ja auch noch...)

D.h. nur für die Kurse bräuchtest du in dem Jahr 1707,50 Euro.
Also monatlich 142,29 Euro. Das ist aber längst nicht alles:

Deine Freundin braucht eine Krankenversicherung, z.B. von Mawista (da hätte ich jetzt die Student Classic Plus (gilt auch für Sprachstudierende steht dort) für 37,20 Euro im Monat!.
D.h. wir sind schon bei 179,49 Euro und es fehlt immer noch viel.

Deine Freundin muss sicherlich den öffentlichen Verkehr benutzen. Ich habe auf der Seite des HVVs geguckt für den Großbereich. Ich weiß nicht, ob hier die Sprachstudierende gezählt werden, dann wären es im Jahresabo 56,40 Euro monatlich, wenn ich mich nicht verguckt habe.

Also bist du bei 235,89 Euro (wenn du den Sprachkurs und Materialien auf die Monate verteilst).

Dann fehlt aber noch Unterkunft (also zumindest verbraucht ihr durch ihren Aufenthalt in deiner Wohnung mehr Wasser, Strom etc.) und Verpflegung (zu Zweit ist es sicherlich im Verhätlnis billiger Essen zu kaufen, allerdings wird es natürlich mehr sein)
Und natürlich Freizeitaktivitäten: Ihr wollt sicherlich mal wegen oder shoppen gehen usw.

Ich weiß nicht, was du machst -wie alt du bist. Ob du schon arbeitest etc.: Auf jeden Fall ordentlich Gedanken machen Smiley Auch wenn das sehr frustrierend sein kann...vor allem, wenn man wie ich es bin, Studentin ist. Aber auch das ist möglich, zumindest, wenn man Unterstützung bekommt und sich nicht davor scheut neben Vorlesungen etc. arbeiten zu gehen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen oder sonst wem Zwinkernd Aber keine Garantie auf Richtigkeit -bin ja selbst erst dabei mich zu informieren.




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gluehbirne
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Antwort #13 - 07.04.2011 um 10:40:30
 
Ich möchte auch noch auf www.anabin.de hinweisen. Das Informationssystem für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Hier kann man recht schnell sehen, welcher ausländische Bildungsabschluss schonmal grundsätzlich für eine Hochschulzulassung in Deutschland geeignet ist.
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grisu1000
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Antwort #14 - 07.04.2011 um 20:05:39
 
ozmomania schrieb am 06.04.2011 um 14:58:02:
Sie hat das Mexikanische Äquivalent zur Allgemeinen Hochschulreife und studiert dort schon seit einiger Zeit Jura. Ihre Deutschkenntnisse sind aber momentan noch begrenzt


Mal außerhalb der Reihe:
Würde es vielleicht nicht erstmal Sinn machen, dass Sie Ihr Jurastudium abschließt, vielleicht an der Sprachabteilung ihrer Hochschule deutsch lernt und dann in Deutschland ein Aufbaustudium macht. Bei einer Bewerbung zu einem Visa zum Studium wird sie sicherlich nach ihrer Motivation gefragt in Deutschland zu studieren. Und ein Studiumsabbruch verbunden mit der Aussage sie zieht zum Freund ist sicherlich kein starkes Argument.
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