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Ledigkeitsbestätigung nicht anerkannt, was tun (Gelesen: 5.396 mal)
Hans0001
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.04.2011 um 18:41:52
 
Hallo,

kurz zu unserem Problem. Meine Verlobte kommt aus Mexiko und wir möchten in Deutschland heiraten. Seit November sind wir dabei alles in die Wege zu leiten. Meine Verlobte hat in Mexiko die notwendigen Unterlagen besorgt und ich habe sie Mitte Januar beim Standesamt abgegeben. Nach 10 Wochen kamen die Unterlagen dann endlich vom OLG zurück, aber die Ledigkeitsbestätigung wurde nicht akzeptiert.

Der Grund dafür war, dass es ein Ausdruck und kein Original ist. Es sind aber alle erforderlichen Daten sowie eine Unterschrift auf der Urkunde zu erkennen. Außerdem ist hinten eine Apostille drauf, welche die Unterschrift auf dem Ausdruck bestätigt.

Der Standesbeamte war verwundert, weil die Geburtsurkunde auch ein Ausdruck ist und das OLG diese nicht beanstandet hat. Außerdem meinte er, dass er sich schon darum kümmert, weil das Problem auch noch 3 andere Mexikaner haben.

Nach 10 Tagen ruft er mich an, dass ich die Ledigkeitsbestätigung abholen soll und zur mexikanischen Botschaft in Berlin schicken soll. Ich hab die Ledigkeitsbestätigung abgeholt und er hat mir eine Nummer von einer Frau von der mexikanischen Botschaft mitgegeben, an die ich mich wenden soll.

Als ich zu Hause war, habe ich die Frau angerufen, aber mit ihr war nichts abgesprochen, dass ich die Ledigkeitsbescheinigung zur Bestätigung hinschicken kann. Sie wusste aber von den Problemen mit den Ledigkeistbescheinigungen und meinte, dass die so OK sind, wie sie sind. Sie hat sich aber geweigert, meinem Standesbeamten das mitzuteilen, weil sie meinte, dass er sich bei ihr schriftlich melden soll. Zur Bestätigung hinschicken kann ich die Leidgkeitsbescheinigung auch nich.

Ich habe dann nochmal den Standesbeamten angerufen, aber er meinte, dass er keine ausländischen Botschaften kontaktieren darf. Also habe ich nochmal die Frau von der mexikanischen Botschaft angerufen und gebeten ihm zu bestätigen, dass die Urkunden so ausgestellt werden, aber sie ließ nicht mit sich reden und sagte, dass er sich bei ihr melden soll.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Habt ihr eine Idee?
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 05.04.2011 um 00:20:14
 
Etwas was ich nicht ganz verstehe ...

Hans0001 schrieb am 04.04.2011 um 18:41:52:
meinem Standesbeamten das mitzuteilen
...
ihm zu bestätigen


Was nützt es denn, wenn sie dem Standesbeamten bestätigt, dass mit der Urkunde alles in Ordnung ist. Es ist ja nicht der Standesbeamte, sondern das OLG, das die Urkunde nicht akzeptiert. Entsprechend sollte man sich (direkt oder über den Standesbeamten) an das OLG wenden und nachfragen, was sie noch brauchen.

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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.04.2011 um 09:53:11
 
zuständig für die Anerkennung ist i.d.R. der Präsident des Oberlandesgerichtes oder in Stadtstaaten das Kammergericht....

Ruf einfach beim Leiter der zuständigen Stelle an. Versuch es von der Person in der Botschaft schriftlich zu bekommen, dass Ausdrucke mit Apostille rechtsgültig sind. 

Oder ist die Rückseite mit der Apostille eine Kopie? Welche Teile der Urkunde sind übersetzt?
In eurem Fall, kann der Standesbeamte z.B. ein EFZ ausstellen, da für eine Heirat im Ausland keine Befreiung von der Beibringung des EFZ nötig ist. Ob der Standesbeamte soviel Rückrat hat kann auch niemand sagen. Damit könnt ihr dann im Ausland legal heiraten.

Heiratet ggf. in DK ohne EFZ. Das Dumme dürfte sein, dass derzeit die Geburturkunde etc. noch beim OLG liegt.



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Hans0001
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 11.04.2011 um 09:21:33
 
Wir haben es jetzt direkt mit dem OLG geklärt und müssen noch einmal ein Original besorgen. Dadurch verzögert sich leider alles um mindestens 3 Wochen Griesgrämig

Ich hab jetzt aber von einem Bekannten, der das gleiche Problem hatte, erfahren, dass der selbe Standesbeamte für ihn alles über die mexikanische Botschaft geklärt hat. Mir hat der Standesbeamte aber gesagt, dass er die mexikanische Botschaft nicht kontaktieren darf. Das finde ich ganz schön unfair!

Weiß jemand, ob das stimmt, dass ein Standesbeamter keine ausländischen Botschaten kontaktieren darf?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.04.2011 um 13:36:21
 
Die AV haben da sicher keine Einwände.

Vielleicht ja die eigene Behörde ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Hans0001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.04.2011 um 10:09:25
 
Hier sind ja auch Standesbeamte angemeldet. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt, dass ein Standesbeamter im Allgemeinen keine ausländischen Botschaten kontaktieren darf oder ob das von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird?
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Blaise
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Antwort #6 - 23.04.2011 um 16:26:56
 
Hallo,

ein Auszug aus der PStG-VwV Nr. 65.7.3:

Zitat:
Ein unmittelbarer Schriftverkehr der Standesämter mit ausländischen konsularischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland ist zulässig, soweit es sich um die Übermittlung von Personenstandsurkunden, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen oder um beabsichtigte Eheschließungen handelt oder soweit das Land dies für weitere Fälle zugelassen hat. Soweit ein unmittelbarer Schriftverkehr der Standesämter mit konsularischen Vertretungen nicht zugelassen ist, sendet das Standesamt die Schriftstücke über die zuständige Verwaltungsbehörde.


Das jeweilige Bundesland muss den konsularischen Direktverkehr zugelassen haben. Ob dem so ist, sollte das zuständige Standesamt wissen. Ansonsten wäre der Versand über die Standesamtsaufsicht erforderlich ...  wer das ist, regelt auch das jeweilige Bundesland.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Hans0001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.04.2011 um 17:40:24
 
Danke Blaise für das Raussuchen des Paragraphen. Wenn ich das richtig verstehe, hätte der Standesbeamte entweder direkt die Botschaft kontaktieren können oder wenn es ihm verboten ist, dann hätte es den Weg über die Verwaltungsbehörde gegeben?

Da er in dem anderen Fall von meinem Bekannten aber direkt Kontakt mit der Botschaft aufgenommen hat, vermute ich, dass ihm die Konktaktaufnahme nicht verboten ist.

Ich hab von meinem Bekannten jetzt eine Kopie der Mail bekommen, welche den Schriftverkehr zwischen dem Standesbeamten und der Botschaft dokumentiert. Ich habe ihn nochmal darauf angesprochen, dass ich es ganz schön unfair finde, dass in dem einen Fall alles über die Botschaft geklärt wurde und wir ein neues Dokument besorgen mussten. Er meinte, dass er auch nicht wüsste, wie die das klären konnten, da er die Originaldokumente die ganze Zeit bei sich hatte. Ich habe aber eine Mail, wo er die gescannten Dokumente an die Botschaft geschickt hat.

Was kann ich jetzt machen? Wegen dem Typ hat sich bei uns alles um 3-4 Wochen verzögert. Meint ihr, ob eine Beschwerde bei seiner Vorgesetzten was bringt oder ist das Zeitverschwendung? Für uns persönlich würde es sowie nichts bringen, da wir die Zeit nicht zurückdrehen können, aber vielleicht hilft es anderen.
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Blaise
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Antwort #8 - 23.04.2011 um 18:17:53
 
Hallo,

das OLG hat die mexikanische Ledigkeitsbescheinigung nicht akzeptiert, weil es ein "Ausdruck" und nicht das Original war. Du hast ein Original angefordert und dann kann die Sache ihren Gang gehen. (Was ist eigentlich unter einem "Ausdruck" zu verstehen?)

Wenn das OLG verlangt, dass Originale vorgelegt werden (was übrigens recht normal ist), kann der Standesbeamte Kopfstände machen und mit den Beinen in der Luft schlagen, es hilft dir nichts.

Deshalb verstehe ich nicht, was der Standesbeamte mit der Botschaft oder dem Konsulat soll. Außerdem ist doch alles geklärt! Zudem hat der Standesbeamte in solchen Angelegenheiten gar keine Möglichkeit selbst was zu tun, er gibt nur die Forderung des OLG weiter.

Du kannst dich natürlich über alles beschweren was Du willst, aber was willst Du jetzt mit einer Beschwerde erreichen?
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Aus "Loriots Kommentare":
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Hans0001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 23.04.2011 um 18:50:07
 
Das erste Dokument, was wir abgegeben haben, war ein Computerausdruck, wo die Unterschrift ausgedruckt ist und mit einer Apostille bestätigt wurde. Es ist also ein Original gewesen und keine Kopie.

Mich stört, dass der Standesbeamte mich angelogen hat. Das ist für mich kein korrektes Verhalten. Außerdem hat er uns nachdem die Dokumente vom OLG zurück waren nicht benachrichtigt, obwohl er mir versprochen hat, dass er mich sofort anruft, wenn die Dokumente da sind. Als ich dann mal bei ihm angerufen habe, meinte er, dass die Dokumente schon 5 Tage da sind.

Wahrscheinlich bringt die Beschwerde aber nix und kostet nur unnötig Zeit.

Ist leider alles sehr blöd für uns gelaufen: Einen Standesbeamten erwischt, der uns anlügt. Eine Mitarbeiterin von der mexikanischen Botschaft, die uns anscheinend nicht helfen wollte. Beim OLG akzeptiert eine Sachbearbeiterin das Dokument, weil die mexikanische Botschaft ihr bestätigt hat, dass die Dokumente so ausgestellt werden und unsere Sachbearbeiterin verlangt ein neues Dokument, obwohl sie von der anderen Sachbearbeitern über den anderen Fall informiert wurde, also auch wusste, dass die Dokumente so ausgestellt werden.
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Hans0001
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Antwort #10 - 26.04.2011 um 18:11:38
 
Und der ganze Mist geht weiter. Wär ja zu schön gewesen, wenn jetzt beim Visum wenigstens mal alles klappt.

Meine Verlobte wollte heute ihr Visum abholen, aber die meinten, dass sie es vielleicht am Montag, d.h. in 6 Tagen bekommt. Dabei ist das Visum seit Mitte November beantragt und das ist jetzt schon über 5 Monate her. Das ist echt eine Frechheit. Die Bearbeitungszeit sollte ca. 8 Wochen sein.

So wie es aussieht haben sie auf die Bestätigung der Ausländerbehörde gewartet, bevor sie das Visum fertigstellen. Das sie die Bestätigung von der Ausländerbehörde brauchen steht aber nicht im Merkblatt. Das haben wir erst mitbekommen als ich von der Ausländerbehörde Post bekommen habe.

Das ganze Visa-Verfahren ist der reinste Witz. Warum muss das alles so kompliziert sein und unnötig in die Länge gezogen werden. Wir haben alles so schnell wie möglich besorgt und abgegeben und trotzdem dauert es ungefähr ein halbes Jahr. Wer schonmal in der selben Situation war weiß wie schlimm ein halbes Jahr Trennung ist.
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Antwort #11 - 26.04.2011 um 19:01:37
 
Gemach! Jetzt sind es doch nur noch ein paar Tage hin... Natürlich ist die Warterei nervig, aber sag bloss du hast nicht mal hier im Forum gelesen, dass das Visumverfahren  Hans0001 schrieb am 26.04.2011 um 18:11:38:
Das sie die Bestätigung von der Ausländerbehörde brauchen steht aber nicht im Merkblatt. Das haben wir erst mitbekommen als ich von der Ausländerbehörde Post bekommen habe
genau so abläuft?

Ich weiss ja nicht, mit wievielen Wochen du dann in D noch zu rechnen hast, bis alles durch ist, aber ich an deiner Stelle könnte mir durchaus vorstellen, hier die Prozedur über den Haufen zu schmeissen und in Mexiko zu heiraten. Das ist bei richtiger Vorbereitung innerhalb von einer Woche geschafft, und danach lehnt man sich entspannt zurück und wartet das FZF Visum ab - man hat KEINERLEI Papierkrieg, schon gar nicht mit einem sturen OLG, die Heiratsurkunde braucht lediglich eine Apostille (und eine Übersetzung) und fertig...

Da Mexiko zu den "sicheren" Ländern gehört, was Urkunden betrifft, brauch man sich null Sorgen wegen der Anerkennung vor einem deutschen Standesamt zu machen.
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Hans0001
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Antwort #12 - 26.04.2011 um 19:33:50
 
Im Nachhinein betrachtet, wär das wahrscheinlich der einfacherere und schnellere Weg gewesen in Mexiko zu heiraten. Aber immerhin wissen wir jetzt, dass wir uns spätestens nächste Woche wiedersehen.

Mich stört eigentlich am meisten, dass man die ganze Zeit über den Ablauf nicht richtig aufgeklärt wird. Man denkt immer jetzt ist es geschafft in ein paar Tagen sehen wir uns, macht vlt. schon einige Pläne und dann kommt doch wieder was dazwischen. Wenn man vorher weiß, wie alles abläuft, wo es eventuell Verzögerungen geben kann, wäre es schonmal einfacher.

Zum Glück hab ich schon mit sowas gerechnet und mich diesesmal nicht darauf gefreut, dass wir uns morgen wiedersehen, sonst wär ich jetzt wahrscheinlich noch deprimierter.

Kann aber nicht verstehen, dass man ein Visum beantragt und das nach 5 Monaten nicht fertig ist.
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