Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung (Gelesen: 8.162 mal)
CompadreGüero
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
02.04.2011 um 13:36:24
 
Hallo,

ich habe bereits die Suchfunktion benutzt, aber keine Beiträge gefunden, die meine Frage klären könnten:

Meine mex. Verlobte und ich werden im Sommer in Mexiko heiraten. Dazu habe ich mir eine internat. Geburtsurkunde besorgt, die ich nun habe apostillieren lassen.

Die Geburtsurkunde weist ja auch die spanische Sprache aus, die Apostille hingegen ist in Deutsch. Muss ich das Ganze deshalb jetzt trotzdem noch übersetzen lassen oder reicht die Apostille auf Deutsch aus?

Vielen Dank für die Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #1 - 02.04.2011 um 14:08:16
 
Hallo,

normalerweise muss die Apostille nicht übersetzt werden. Die Form ist vorgeschrieben und deshalb in allen Ländern gleich.

Ich würde aber empfehlen, dass deine mexikanische Verlobte das vor Ort klärt ... ist das sicherste.

Viel Glück und alles Gute,

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #2 - 03.04.2011 um 12:33:28
 
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Apostillen fast immer übersetzt werden. Ob sie es müssen oder nicht, sei mal dahingestellt... Bei meiner dt. Geburtsurkunde (auch international) sahen sie scheinbar keine Notwendigkeit, aber bei meinem dt. Abschlusstitel haben sie auch die Apostille mit übersetzt. *achselzuck*

Umgekehrt kenne ich es auch nur so, dass die mexikanische Apostille auf mexikanischen Dokumenten grundsätzlich ins Deutsche mit übersetzt wird...

Im Ernstfall würde ich mich nicht stressen, und das in Mexiko flugs vor Ort von einem "perito traductor" übersetzen lassen - kommt dich preiswerter.
Aber deine Verlobte sollte sich auf dem "registro civil" schon sehr genau erkundigen und unter Umständen schriftlich geben lassen ("papelito habla"), was gebraucht wird - sonst kann es sein, dass der Standesbeamte euch wegen dem Zeitdruck (den ihr evtl. haben werdet) nur ein gutes "Trinkgeld" für das "Übersehen gewisser Formalitäten *husthust*" abknöpfen wollen wird...
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #3 - 03.04.2011 um 14:27:20
 
Blaise schrieb am 02.04.2011 um 14:08:16:
normalerweise muss die Apostille nicht übersetzt werden. Die Form ist vorgeschrieben und deshalb in allen Ländern gleich. 

Durch den Legalisationsvermerk der deutschen AV wird doch die Echtheit und damit auch die Apostille der übergeordneten Behörde bestätigt.

Bei meiner Heiratsurkunde wurde jedenfalls die Apostille (in nichtlateinischer Schrift) nicht mitübersetzt, sondern nur der Text der Urkunde.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
CompadreGüero
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #4 - 03.04.2011 um 17:12:24
 
Danke für Eure Antworten. Ich werde das nun vor Ort klären lassen. Einen perito traductor, der Deutsch->Spanisch übersetzt, habe ich im Bundesstaat (Tlaxcala) noch nicht ausfindig machen können.
@Sphynx: Kennst du zufällig peritos traductores in Tlaxcala, Puebla oder notfalls D.F.? Ich kann da online nichts finden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #5 - 03.04.2011 um 21:26:02
 
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #6 - 03.04.2011 um 22:49:37
 
Saxonicus schrieb am 03.04.2011 um 14:27:20:
Durch den Legalisationsvermerk der deutschen AV wird doch die Echtheit und damit auch die Apostille der übergeordneten Behörde bestätigt.


Die Legalistation ist eine eigene Bestätigung der Echtheit einer Urkunde und die Apostille ist eine andere (vereinfachte) Form der Bestätigung.

Für die Legalisation ist die Botschaft oder Auslandsvertretung zuständig und für die Apostille ist eine nationale Behörde im Ausstellungsland zuständig. Die Apostille braucht und erhält keine weitere "Legalisierung" mehr.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
CompadreGüero
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #7 - 04.04.2011 um 09:35:30
 
Sphynx schrieb am 03.04.2011 um 21:26:02:

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
CompadreGüero
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #8 - 20.07.2011 um 16:31:07
 
Kurze Rückmeldung:
Internationale Geburtsurkunde mit deutscher Apostille war ausreichend!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internationale Geburtsurkunde, Apostille & Übersetzung
Antwort #9 - 11.09.2015 um 18:34:28
 
Ich weiß, dass der Thread nicht mehr aktuell ist, aber hier noch ein Erfahrungswert für Leute, die in der Zukunft hierauf stoßen:

Wir waren bei insgesamt vier Standesämtern im Bundesstaat Jalisco (Guadalajara und Zapopan). Bei drei davon wurde eine Übersetzung sowohl der internationalen Geburtsurkunde als auch der Apostille gefordert, bei einem nur eine Übersetzung der Apostille. Bei der internationalen Geburtsurkunde eine Übersetzung zu fordern erscheint mir absurd (da dort ja bereits alles auf Spanisch steht), es scheint aber durchaus häufiger vorzukommen. Wir waren jedenfalls bei allen Standesämtern jeweils beim Chef bzw. bei der Chefin und die Übersetzerin hat auch gesagt, dass sie das schon öfter hatte.

Informiert euch also am besten vorher bei dem Standesamt, in dem ihr heiraten wollt. Wenn ihr jemanden vor Ort kennt, dann lasst ihn das erledigen und euch die Auskunft schriflich bestätigen. Uns wurden telefonisch mehrere falsche Auskünfte gegeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema