nini333 schrieb am 02.04.2011 um 02:13:04:das Problem ist, dass ich keine Geburtsurkunde habe. Der Eintrag in das Familienstammbuch sieht die Botschaft als ungültig an, da wie gesagt nicht von einem deutschen Standesbeamten unterschrieben wurde.
>Es geht hier ja um den Nachweis der Deutschen Staatsbürgerschaft und da steht im
StAG § 3
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.
Leider ist es so, das vielen Behörden nicht reicht, wenn man 12 Jahre lang als Deutscher behandelt worden ist. Die Behörden bestehen meist darauf, diesen Erwerbsgrund nachrangig zu behandeln. D. h. beim "Standarddeutschen" wird zunächst geprüft, ob der Standardfall, also der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt, vorliegt. Dazu muss mittels geeigneter Urkunden nachgewiesen werden, dass Vater und Grossvater (und so weiter, man geht aber üblicherweise nur bis 1938 zurück) Deutsche waren. Erst wenn dieser Nachweis scheitert, weil z. B. Dokumente nicht mehr aufzutreiben sind, kommen die abgelaufenen Pässe der letzten 12 Jahre ins Spiel.
IMHO ist so ein Verlangen allerdings mit den oben zitierten Vorschriften nicht zu vereinbaren. ( das mögen die Behörden anders sehen )
Ich ( DU ) könnte ja immer behaupten, ( besonders in deinem Fall ) die Unterlagen nicht zu besitzen . Dann müsste dann wieder nach 3.2 entscheiden werden. Wenn du also noch zb. deinen alten Pass hast, könntest du ja schon ca. 20 Jahre nachweisen, und die Bedingung wäre erfüllt. Damit Deutscher Staatsbürger , damit die Pflicht der Deutschen Botschaft dir einen Pass auszustellen.
Manchmal reicht es schon einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid zu verlangen, um ein Umdenken auszulösen .
Zur Not kannst du dir ja in der zwischen zeit bei jedem Deutschen Amt einen Perso besorgen. Zumindest bei Reisen innerhalb der EU und Schengen, reicht der Perso ja völlig aus. Ich würde mich aber damit beeilen, und den Antrag stellen, bevor der Pass abgelaufen ist .
§ 4 des Bundes Perso Gesetzes
Örtliche Zuständigkeit
(1) Örtlich zuständig für die Ausstellung eines Personalausweises und eines vorläufigen Personalausweises ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk der Ausweisbewerber seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Ist dem Ausweisbewerber die Stellung eines Antrags am Ort der Hauptwohnung nicht zuzumuten, kann der Antrag auch bei der Personalausweisbehörde am Ort der Nebenwohnung gestellt werden, die ihn unverzüglich an die Personalausweisbehörde am Ort der Hauptwohnung weiterleitet.
(2)
Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Personalausweise, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich aufhält. Also hällst du dich gerade zb. in Aachen auf, ist Aachen zuständig. Bist du gerade in Köln, ist Köln zuständig .
u.s.w. ( Du kannst dir das Amt also aussuchen )
Dann hast du 10 Jahre Zeit, mit der Botschaft zu zanken !!
Michael