Entschuldigt, dass ich nochmal etwas hinzufüge und bereits meinen 3 Eintrag hier schreibe, ohne eine Antwort abzuwarten (Editieren geht scheinbar nicht nach einer gewissen Zeit oder? Eigentlich ja auch sinnvoll hehe):
Ich habe eine wichtige Frage vergessen:
Angenommen wir beantragen ein Sprachvisum und es wird abgelehnt -darf er dann, ohne 3 Monatsfrist, ein Besuchervisum beantragen???
Und nochmal zur Situation meines Freundes: Wie gesagt, er arbeitet momentan als Verkäufer -er hat vorher 1 Jahr an einem College Tourismus studiert und möchte dieses auch in nächster Zeit fortsetzen (ist aber momentan finanziell nicht möglich). Im Tourismus sind natürlich Sprachen eh immer von Vorteil, zufern Südafrika ein beliebtes Reiseziel für Deutsche ist. Des Weiteren sehe ich, wie wohl alle, es immer sinnvoll eine Sprache in der Umgebung, wo sie gesprochen wird, zu erlernen -der Kurs am
GI war fast komplett auf Deutsch -also Lernmaterialien alles auf Deutsch, was ich besch.... finde, wenn man gerade dabei ist die Sprache zu erlernen, so dass mein Freund Probleme damit hatte und wie oben benannt die Prüfung nicht bestanden hat. Aber reicht so etwas als Begründung aus? Klar, ihr könnt mir hier schlecht sagen "Das klappt" oder "Das klappt nicht", aber würde gerne eine Meinung dazu hören.
Angenommen wir sagen dann, dass er kommt, weil wir eine gemeinsame Zukunft haben wollen, ist die Wahrscheinlichkeit doch gering
Klar, will ich eine gemeinsame Zukunft, aber ich habe nicht vor ihn während eines Aufenthalts zweck Sprachvisum bzw. kurz danach zu heiraten
Ich bin selbst noch Studentin und werde dies auch in den nächsten Jahren noch sein. Ich werde ihn sicherlich nicht herholen, wenn ich noch nicht mal meinen eigenen
LU bestreiten kann. Sicherlich ist geplant, dass wir langfristig zusammen leben wollen und ich persönlich meine Zukunft eher in Deutschland sehe als Südafrika -aber bevor dies passiert, wird es wohl noch ein paar Jahre lang andauern.
Er wurde im Dezember über die Kirche bzw. meinen Vater eingeladen und hatte, wie gesagt, das Besuchervisum erhalten (es wurde zunächst wegen eines Versehens in seiner Akte abgelehnt, beim 2. Antrag hats dann geklappt). Wie glaubwürdig ist denn, wenn er wieder von genannten Personen eingeladen wird, die ihm Deutschkurs etc. finanzieren ohne mit ihm verwandt usw. zu sein?!