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Vollmacht für meinen Schwager (Gelesen: 2.089 mal)
Lara912
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vollmacht für meinen Schwager
30.03.2011 um 12:35:50
 
Hallo zusammen.

Ich habe jetzt das Forum durchsucht und konnte leider nicht fündig werden, was meine Frage beantworten könnte.

Folgender Sachverhalt:
Mein Mann (albanischer Staatsangehöriger) steckt mitten in der Einbürgerung zur deutschen Staatsangehörigkeit. Nun haben wir so gut wie alle Papiere für die Botschaft zusammen, nur fehlt uns noch eine Vollmacht, das mein Schwager in Albanien alle dafür vorgesehenen Behördengänge erledigen darf, damit mein Mann aus der albanischen Staatsangehörigkeit entlassen wird. Das beinhaltet den Gang zum Ministerium und evtl. Behördengänge zur Beibringung etwaiger fehlender Dokumente (Geburtsurkunde etc.).

Diese Vollmacht möchte ich selber verfassen und brauche Tips, wie ich das am Besten anstelle. Was muß wie formuliert werden etc.

Ich wäre für eure Hilfe wirklich sehr dankbar.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2011 um 13:12:04
 
Lara912 schrieb am 30.03.2011 um 12:35:50:
Diese Vollmacht möchte ich selber verfassen und brauche Tips, wie ich das am Besten anstelle. Was muß wie formuliert werden etc.

Damit die Vollmacht in Albanien auch akzeptiert wird kann es unter Umstaenden noetig sein sie bei einer albansichen AV in Deutschland abzugeben oder aber bei einem deutschen Notar + beglaubigt uebersetzen lassen.

Ansonsten wuerde ich einfach etwas so aehnlich wie folgendes schreiben:

"Hiermit bevollmaechtige ich, Herr XXX geboren am ... in ..., meinen Bruder, Herrn YYY geboren am ... in ..., mich bei allen (bzw. folgenden + Liste anfuegen) Behoerdengaengen zu vertreten, Unterlagen und Urkunden in meinem Namen anzufordern sowie Antraege in meinem Namen einzureichen."
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Lara912
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.03.2011 um 13:56:03
 
Ich danke dir für deine Antwort. Das hat mich schonmal sehr weiter gebracht. Das Lustige daran ist ja, ich komme selbst aus dem Anwaltsbereich, bin gelernte Reno-Fachangestellte und habe derzeit so ein dickes Brett vor dem Kopf, daß es schon fast peinlich ist  Traurig.

Ja, du hast Recht. Die Vollmacht muß vom Notar und vom Landgericht beurkundet werden und muß dann zusammen mit der überbeglaubigten Meldebescheinigung und Einbürgerunszusicherung zur albanischen Botschaft.

Mein Kopf raucht von diesem ganzen Papierkram und mein Mann arbeitet leider von morgens um 6 bis abends um 19 Uhr und ist dann dementsprechend nicht mehr aufnahmefähig  Smiley
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