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Finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt???? (Gelesen: 3.339 mal)
elii
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.03.2011 um 11:03:11
 
Hallo alle zusammen,

ich bin Bulgare, ca. 4 Jahre selbständig in Deutschland , nach diesen neuen Gesetzen die Freizügigkeit.
Ich darf aber nur geringfügige Tätigkeiten ausführen!

Ich habe jetzt auch diese Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren bekommen, d.h. der Arbeitgeber kann mich anstellen ohne die Erlaubnis vom Arbeitsamt.
Meine Ausbildung Kältetechnik usw. ist hier in Deutschland anerkannt.

Ich will mich jetzt in meinem Beruf für feste Anstellung bewerben.

Wenn ich arbeitslos (nach meiner Selbständigkeit) bleibe, werde ich finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen???

Gibt es irgedwelche andere Möglichkeit???

Herzlichen Dank im Voraus!!

LG Smiley
Eli
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 30.03.2011 um 04:22:45
 
Hallo,

Zitat:
Ich habe jetzt auch diese Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren bekommen, d.h. der Arbeitgeber kann mich anstellen ohne die Erlaubnis vom Arbeitsamt.


Meinst du damit das Daueraufenthaltsrecht nach §4a FreizügigG oder die Arbeitsberechtigung nach ArgV?

Im ersten Fall hast du Anspruch Grundsicherung für Arbeitssuchende. (ALG2)

Im zweiten Fall, nur bei
"unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit oder Einstellung einer selbständigen Tätigkeit infolge von Umständen, auf die der Selbständige keinen Einfluss hatte, nach mehr als einem Jahr Tätigkeit"
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elii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.03.2011 um 21:09:48
 
Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich habe :
Antrag auf arbeitsgenehmigung EU
als Art der auszuübenden Beschäftigung
diese Arbeits... gilt für eine berufliche Tätigkeit jeder Art!

Was heißt das , wenn arbeitslos bleibe , bekomme ich vom Arbeitsamt finanzielle Unterstützung oder nicht ????

Vielen Dank noch mal!
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elii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.03.2011 um 21:28:14
 
Wie kann man nachweisen?!?!
Kannst du mir Internetseite , wo ich mehr lesen können?
Mehr Infos???!!

Trotzdem VIELEN Dank!
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schweitzer
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Antwort #4 - 30.03.2011 um 21:56:06
 
elii schrieb am 30.03.2011 um 21:09:48:
Was heißt das , wenn arbeitslos bleibe , bekomme ich vom Arbeitsamt finanzielle Unterstützung oder nicht ????


Wenn Du bereits mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und nicht durch eigenes Verschulden gekündigt worden bist, hast Du Anspruch auf ALG I - in der Folge (bei längerer Arbeitslosigkeit) auch auf ALG II.

Hast Du weniger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, würdest Du, wenn entsprechender Bedarf festgestellt würde, lediglich ALG II bekommen - für 6 Monate, danach grundsätzlich nur, wenn Du weiterhin einen Freizügigkeitstatbestand nachweisen kannst.

Wenn Du bereits im Sinne von § 4a FreizügG daueraufenthaltsberechtigt bist (nach 5 Jahren Aufenthalt nach FreizügG), hast Du bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Bedarfsfeststellung) uneingeschränkt Anspruch auf ALG II. (auf ALG I entsprechend der vorher zurückgelegten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit)

Relativ stark zusammengefasst und mehr in Richtung Arbeitsmarktzugang und Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) gehend findest Du gute Informationen in
dieser Broschüre
- das betreffend, was Dich interssiert, vor allem Seite 13. (Blaues bitte anklicken!)


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elii
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Antwort #5 - 20.04.2011 um 15:53:59
 
Hallo Schweizer!

ich wollte mal heute berichten.
Ich war heute bei den Behörden - Arbeitsamt für Ausländer.
Es wurde mir gesagt : Ich habe das Recht auf ALG I NICHT , weil ich keine freiwillige Arbeitslosenversicherung bezahlt habe!
Ich darf jetzt auch rückwirkend NICHT bezahlen!
Gibt es eine andere Tür für ALG I ???

Evtl. könnte ich ALGII bekommen?! Da müsste ich mich weiter erkundigen!

Einen schönen Abend von mir! Smiley


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schweitzer
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Antwort #6 - 20.04.2011 um 16:01:21
 
elii schrieb am 20.04.2011 um 15:53:59:
Gibt es eine andere Tür für ALG I ???


Nein, die sehe ich (leider) nicht.

AlG II müsstest Du, nachdem was Du geschrieben hast, zumindest für 6 Monate bekommen.

Aber es ist wichtig, dass Du innerhalb dieser Zeit einen Job findest, damit in der Folge weiterhin ein Freizügigkeitstatbestand existiert.


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elii
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Antwort #7 - 20.04.2011 um 16:11:56
 
Ich habe etwas vergessen.

Ich wollte diese Arbeitslosenversicherung für Zukunft bezahlen , das geht auch NICHT!
Keine andere Lösung?!?!?

Man sollte sich am Anfang der Selbstständigkeit melden.


Danke !
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