elii schrieb am 30.03.2011 um 21:09:48:Was heißt das , wenn arbeitslos bleibe , bekomme ich vom Arbeitsamt finanzielle Unterstützung oder nicht ????
Wenn Du bereits mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und nicht durch eigenes Verschulden gekündigt worden bist, hast Du Anspruch auf ALG I - in der Folge (bei längerer Arbeitslosigkeit) auch auf ALG II.
Hast Du weniger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, würdest Du, wenn entsprechender Bedarf festgestellt würde, lediglich ALG II bekommen - für 6 Monate, danach grundsätzlich nur, wenn Du weiterhin einen Freizügigkeitstatbestand nachweisen kannst.
Wenn Du bereits im Sinne von § 4a FreizügG daueraufenthaltsberechtigt bist (nach 5 Jahren Aufenthalt nach FreizügG), hast Du bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Bedarfsfeststellung) uneingeschränkt Anspruch auf ALG II. (auf ALG I entsprechend der vorher zurückgelegten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit)
Relativ stark zusammengefasst und mehr in Richtung Arbeitsmarktzugang und Leistungen nach
SGB II (Arbeitslosengeld II) gehend findest Du gute Informationen in
dieser Broschüre
- das betreffend, was Dich interssiert, vor allem Seite 13. (Blaues bitte anklicken!)
=schweitzer=