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Staatsbürgerschaft beantragen ohne Zustimmung der Eltern (Gelesen: 2.457 mal)
Mimima_3
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.03.2011 um 13:07:20
 
Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin im richtigen Bereich gelandet....  Smiley

Hab da mal eine Frage, die mir schon seid längerem  "auf dem Magen" liegt.

Folgende Situation:
Ich bin mit einem Serben verheiratet, der aber bereits seid kurz nach seiner Geburt hier in Deutschland lebt. Er hat immer noch die serbische Staatsbürgerschaft.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder. Vor der Geburt waren wir uns einig, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
Nach den Geburten der Kinder hat mein Mann seinem Vater (lebt seit er in Rente ist wieder in Serbien) internationale Geburtsurkunden der Kinder geschickt, mit der Begründung, dass dort angegeben werden muss, dass er Kinder hat.
Jetzt nach fast 2 Jahren habe ich erfahren, dass mein Schwiegervater die Kinder dort wohnhaft angemeldet hat und sie auch die serbische Staatsbürgerschaft habe.

Lange Rede kurzer Sinn:
Kann ein Großvater ohne Zustimmung der Eltern einfach so etwas veranlassen?
Bzw. stimmt es, dass die Kinder automatisch serbische Staatsbürger sind?

Wäre wirklich dankbar über eine Antwort.

Viele Grüße
Nicole
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Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.03.2011 um 13:49:08
 
Wo sind deine Kinder geboren und hast du nur die dt. Staatsang.?

Wenn du zum Zeitpunkt der Geburt deutsche warst, dann sind deine Kinder in jedem Fall deutsche Staatsang. Das kann man sich nicht aussuchen.

Die serbische Staatsang erwirbt ein Kind (durch Geburt),
welches im Ausland geboren wurde, wessen ein Elternteil im Zeitpunkt seiner Geburt Staatsbürger der Republik Serbien ist und der andere Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft hat und falls der Elternteil der die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien  besitzt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ein Antrag für den Eintrag in die Matrikelbücher der Republik Serbien stellt, direkt oder  seitens der diplomatisch-konsularischer Vertretung.

Scheinbar haben deine Kinder beide Staatsangeh. durch Geburt erworben. Die Geltendmachung des Geburtserwerbstatbestands der serb. Staatsang. muss aber beantragt werden. Offensichtlich hat das dein Mann wohl veranlasst. Was das nun negative für Rechtsfolgen haben könnte weis ich nicht. Fürchtest du etwas konkretes?

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Mimima_3
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.03.2011 um 22:01:13
 
Hi,

meine Kinder sind hier in Deutschland geboren und ich bin Deutsche...

Du schreibst, dass man eine Antrag stellen muss. Kann das denn auch einfach so der Grossvater machen? Weder mein Mann, noch ich haben irgendeine Einverständniserklärung oder Ähnliches unterschrieben.
Ich meine, da kann ja jeder Dahergelaufene kommen und das machen. Hier in Deutschland kann ja noch nicht mal der Vater sein Kind anmelden, ohne Unterschrift und Ausweis der Mutter.

Ich weiss, das sein Vater damals, als wir geheiratet haben einige Unterlagen besorgt hat, die auf normalem Wege eine Ewigkeit gedauert hätten, er der Bürokratie aber ein bißchen nachgeholfen hat... Ich denke, Du weist, wie ich das meine...  hä?

Und leider vertraue ich diesem Mann gerade mal so weit, wie ich mit geschlossenen Augen sehen kann. Von daher bin ich auch so skeptisch.
Hätte mein Mann das persönlich hier auf dem Konsulat gemacht, wäre das OK für mich gewesen. Aber so....

Viele Grüße
Mimima
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.03.2011 um 05:09:40
 
Hallo,
ich schätze mal das geht, auch ohne deine Zustimmung. Wenn man dem Gesetzeswortlaut folgt, (ich hab das von der seite der serb. Botschaft, also weis ich nicht wie genau das übersetzt ist), dort steht:
"falls der Elternteil der die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien  besitzt",
d.h. nur der eine von dem sich die Staatsang. ableitet braucht zu handeln. Und derjenige kann sich auch vertreten lassen (was wohl dein Mann gemacht hat).
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Mimima_3
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.04.2011 um 10:16:10
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Antworten, habe schon seit Ewigkeiten "gegoogelt", aber irgendwie nie das Passende gefunden...  Smiley

Wäre Dir noch dankbar, wenn Du mir vielleicht sagen könntest, ob es denn sein muss, dass die Kinder dort (Serbien) eine festen Wohnsitz haben, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Dies hat mein Schwiegervater nämlich ohne die Zustimmung meines Mannes und ohne irgendwelche Vollmachten gemacht. (Die Kinder unter seiner Adresse als wohnhaft gemeldet.)

Viele Grüße
Nicole
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Märchenprinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.04.2011 um 11:27:38
 
Zitat:
Wäre Dir noch dankbar, wenn Du mir vielleicht sagen könntest, ob es denn sein muss, dass die Kinder dort (Serbien) eine festen Wohnsitz haben, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen.


Nein, müssen sie nicht, zumindest sieht es das Gesetz nicht vor. Und die Staatsbürgerschaft müssen sie auch nicht beantragen. Die haben sie schon kraft Geburt durch Abstammung von einem serb Staatsang. Sie muss nur geltend gemacht werden durch Eintragung in die "Geburtenmatrikelbücher und in den Staatsbürgerschaftsregister "
D.h. wenn man das nicht macht bis zum 18 LJ, dann tritt die Fiktion des Nichterwerbs ein.

Ich würde mich an deiner Stelle ans Konsulat wenden
http://www.gksrbijedis.de/public2/?page_id=26
und dort nachfragen, was das für Register sind und wie man die Eintragung veranlasst.
Was und warum der Schwiegervater gemacht hat, lässt sich nur mutmaßen.
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