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Familienzusammenfuhrung bin noch Studentin (Gelesen: 4.227 mal)
venonica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.03.2011 um 18:29:08
 
Hallo ich bin Studentin und
bin mit einem Peruaner verheiratet und wollen gemeinsam in Deutschland leben.

Ich wohne zurzeit bei meinen Eltern und meine Schwester in eine Wohnung mit 59,1  qm in Hessen.

Mir wurde gesagt, dass jede Person 9 bis 11 qm haben sollte, ist das richtig?

Das waere fur uns eine grosse Erleichterung, ich hoffe ihr koennt mir weiter helfen


Liebe Gruesse!!!



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 25.03.2011 um 18:46:32
 
Das kann man so nicht beantworten, dazu müsstest Du Dich outen. Für eine Peruanerin hätte ich eine andere Antwort als für eine Holländerin – und ich weiß nicht, was Du bist.
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venonica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.03.2011 um 21:20:21
 
oh ja!!
also ich bin Spanierin bin aber in Deutschland geboren und habe einen Peruaner geheiratet. habe aber spanischen Pass.
Die Frage war, ob es in Ordnung ist wenn mein Mann in eine 59 qm Wohnung mit meinen Eltern und meine Schwester wohnen kann. Da ich gehort habe jede person muss 9 bis 11 qm haben.
Stimmt das?

Wie gesagt ich wohne in Hessen.

Ich hoffe ihr konnt mir jetzt helfen.

Liebe Gruesse
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venonica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.03.2011 um 21:29:19
 
ps. es wird nur eine vorubergenede Losung bis wir dann eine Wonung fur uns zwei gefunden haben. aber erstmal braucht er eine ofizielle Adresse.

LG
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.03.2011 um 21:54:58
 
venonica schrieb am 25.03.2011 um 21:20:21:
also ich bin Spanierin

die Größe der Wohnung ist nur bei Nachzug nach AufenthG zu Ausländern relevant (beim Nachzug zu Deutschen ist die Größe nicht relevant).
Nun da du EU-Staatsangehörige bist und als Studentin Freizügigkeit geniesst, geniesst auch Dein Ehemann eine von Dir abgeleitete Freizügigkeit (mit den gleichen Rechten, die du hier in D auch hast). Somit braucht Ihr keine FZF druchführen, sondern rein theoretisch kann Dein Mann bewaffnet mit der Heiratsurkunde und deiner Meldebescheinigung nach D einreisen und hier leben.
Besser ist aber ein Einreisevisum, mit dem es weder Fragen beim Einchecken noch bei der Einreise geben wird. Auf dieses Einreiseviusm hat er gesetzlichen Anspruch, es ist unverzüglich zu erteilen. Ein Visum bekommt man grundsätzlich in der dt. Botschaft im Ausland. Diese von Dir abgeleitete Freizügikeit hat Dein Mann nur, solange auch du freizügigkeitsberechtigt bist und mit Dir reist oder dir nachreist. Sie gilt nicht in dem Land deiner Staatsangehörigkeit(en) (also nicht in Spanien)

http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/index.html

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venonica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.03.2011 um 03:22:25
 
Vielen Dank,

das heisst, was fur ein Antrag soll er hier (Peru) ausfullen ein Familienzusamenfuhrungsantrag oder ein Einreisevisumantrag?

Weil auf der Internetseite( deutschen Botschaft in Peru) steht, dass er ein Aufenthalsvisumantrag ausfullen soll bzw. abgeben soll, beim Antrag auf Familiennachzug. Und dort steht er soll Adresse angeben und wer ihn finanziell unterstuetzt.
Soll das alles ausgefullt werden?
Oder ich gebe einfach meine momentane Adresse an,  die Wohnung mit 59 qm wo ich mit meinen Eltern und eine Schwester lebe und das er von seinen Eltern und von seinem jetzigen Job die Ersparnisse nach Deutschland mitnimmt.


Dies ware mir noch unklar, ich hoffe du kannst mir wieder weiter helfen.

Liebe Gruesse
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Antwort #6 - 26.03.2011 um 04:28:39
 
Er füllt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus.

Nicht alle Fragen im Antrag müssen zwar in Eurem Fall zwingend beantwortet werden, aber das Ausfüllen schadet auch nicht.
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venonica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.03.2011 um 22:11:17
 
vielen dank , das heisst wir mussen ein Familienzusammenfugrungsantrag stellen und qm Wohnraum ist nicht relevant, da ich aus Europa komme bzw. spanische Pass habe.


Vielen Dank
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Antwort #8 - 26.03.2011 um 23:13:34
 
venonica schrieb am 26.03.2011 um 22:11:17:
vielen dank , das heisst wir mussen ein Familienzusammenfugrungsantrag


Er muss einen Stellen.
Welchen Antrag er nutzen sollte, hat Petersburger erklärt.  Da er unter die abgeleitete EU-Freizügigkeit fällt beantragt er aber ein Einreisevisum und keinen Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsrecht. Er sollte auch in den Antrag schreiben, dass er abgeleitete Freizügkeit in Deutschland geltend machen will. Übrigens: A1 Test braucht er dadurch nicht und das Visa ist kostenlos.

In Deutschland beantragt er dann eine Aufenthaltskarte

Hirzu ein Auszug aus Artikel 5 der Richtline 2004/38/EG:
Zitat:
Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt


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Antwort #9 - 26.03.2011 um 23:40:32
 
grisu1000 schrieb am 26.03.2011 um 23:13:34:
beantragt er aber ein Einreisevisum und keinen Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsrecht

... aber auf dem Antragsformular für ein nationales Visum.

Andere für den Fall wenigstens dem Sinn nach halbwegs passende Formulare gibt es nämlich nicht.
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Antwort #10 - 27.03.2011 um 00:52:59
 
Petersburger schrieb am 26.03.2011 um 23:40:32:
Andere für den Fall wenigstens dem Sinn nach halbwegs passende Formulare gibt es nämlich nicht.


Einmal ne off topic Frage an Petersburger:

Gibt es für diesen speziellen Fall wie hier eine Merkblatt im Bereich des AA? Auf den Konsulatsseiten im Internet habe ich nichts gefunden.
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Antwort #11 - 27.03.2011 um 02:37:37
 
Meines Wissens - nein.
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Antwort #12 - 28.03.2011 um 23:36:51
 
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