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Heirat mit US-Amerikaner - in Deutschland oder Dänemark? (Gelesen: 9.389 mal)
Jackalope
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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24.03.2011 um 23:04:11
 
Hallo!  Smiley

Ich lebe mit meinem Freund zusammen, er ist US-Bürger und war bisher als Student und dann als Praktikant in Deutschland.

Sein Praktikum endete im Januar, er hat jetzt bis Ende April eine Fiktionsbescheinigung, die laut Ausländeramt nicht verlängert werden kann. Seine eifrige Jobsuche trägt bisher leider keine Früchte. Da man mit BA-Abschluss in D eher schlechte Chancen hat, würde er gerne ab Herbst wieder auf die Uni um noch seinen Master zu machen, das entsprechende Aufnahmeverfahren läuft aber erst Mitte April an und der endgültige Bescheid würde sicher bis Mitte des Jahres auf sich warten lassen.

Wir haben uns noch nicht definitiv entschieden, aber das Thema Heiraten stand nun schon öfter im Raum, weil die Visa-Problematik uns sehr zermürbt und wir einfach in Ruhe zusammensein und unser gemeinsames Leben führen wollen, ohne immer Angst haben zu müssen, dass er evtl. zurück muss.
Nun wird das Thema Hochzeit aufgrund der Situation wirklich akut, wir müssen eine Entscheidung treffen.

Nun meine Fragen:

- Wie lange würde es denn in Deutschland dauern, wenn wir jetzt unsere Unterlagen einreichen würden, bis wir heiraten dürfen? Kann man da ungefähre Angaben machen oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich? Und bekommt man den Termin dann relativ kurzfristig mitgeteilt?

- Wenn wir uns dazu entschließen würden - bekäme er dann bis zum Zeitpunkt der Heirat ein Übergangsvisum und könnte hierbleiben? Oder müsste er dann ab Ablauf des jetzigen Visums bis zur Heirat ausreisen?  hä?

- Wenn wir uns dazu entschließen würden, kurzfristig in Dänemark zu heiraten - was könnten denn da nach der Rückkehr noch für potenzielle Schwierigkeiten mit dem Ausländeramt auf uns zukommen? Bräuchten wir für meinen dann Mann einen Bürgen bezüglich Lebensunterhalt? Und wo wäre da die Grenze, wieviel Vermögen oder Einkommen müsste dieser Bürge haben? (Ich habe Erspartes, aber ein ziemlich geringes Einkommen, da ich mich gerade Selbständig gemacht habe und an festem Einkommen nur meinen Nebenjob (halbe Stelle) habe). Und wie lange würde es dauern, bis er als mein Ehemann einen Aufenthaltstitel erhält? Dürfte er damit dann auch arbeiten? (er lebt aktuell von seinem Ersparten und würde in dem Fall, dass das mit der Uni klappt, gerne bis Herbst noch ein weiteres Praktikum machen oder jobben, um nicht alles aufbrauchen zu müssen)

Vielen Dank fürs Lesen und für jegliche Hilfe  Hut
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.03.2011 um 06:29:14
 
Da Amerikaner auch in D einen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen dürfen, sollte im Gegensatz zu anderen Drittstaatenangehörigen eine Heirat in DK kein Probleme verursachen.

Wie schnell eine Heirat möglich ist, hängt davon ab, ob ihr alle nötigen Papiere in der nötigen Form vorliegen habt. Welche das sind, sagt dir das Standesamt.

Hochzeitstermine sind von Kommune zu Kommune verschieden. Gibt auch Kommunen  da kannst du ein paar Tage später heiraten wenn alle Dokumente vorhanden sind.

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grisu1000
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Antwort #2 - 25.03.2011 um 11:17:38
 
Jackalope schrieb am 24.03.2011 um 23:04:11:
Sein Praktikum endete im Januar, er hat jetzt bis Ende April eine Fiktionsbescheinigung, die laut Ausländeramt nicht verlängert werden kann. Seine eifrige Jobsuche trägt bisher leider keine Früchte. Da man mit BA-Abschluss in D eher schlechte Chancen hat, würde er gerne ab Herbst wieder auf die Uni um noch seinen Master zu machen, das entsprechende Aufnahmeverfahren läuft aber erst Mitte April an und der endgültige Bescheid würde sicher bis Mitte des Jahres auf sich warten lassen. 


Wurde das mit der Fiktionsbescheinigung im Zusammenhang mit der Job-Suche so gesagt? Zum Studium kann er sich erst Mitte April anmelden. Den Antrag auf den Aufenthaltstitel kann der aber schon sofort stellen, am besten schriftlich, mit dem Vermerk, dass die fehlenden Nachweise der Hochschule ab Mitte des Jahres nachgeliefert werden. Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde hätte er dann eine Fiktionsbescheinigung. Man sollte das aber vorher mit der Ausländerbehörde besprechen. Sonst kommt die Ablehnung sehr schnell und er muss ausreisen.
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Antwort #3 - 25.03.2011 um 15:00:28
 
Danke für eure Antworten!

grisu1000 schrieb am 25.03.2011 um 11:17:38:
Wurde das mit der Fiktionsbescheinigung im Zusammenhang mit der Job-Suche so gesagt? Zum Studium kann er sich erst Mitte April anmelden. Den Antrag auf den Aufenthaltstitel kann der aber schon sofort stellen, am besten schriftlich, mit dem Vermerk, dass die fehlenden Nachweise der Hochschule ab Mitte des Jahres nachgeliefert werden. Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde hätte er dann eine Fiktionsbescheinigung. Man sollte das aber vorher mit der Ausländerbehörde besprechen. Sonst kommt die Ablehnung sehr schnell und er muss ausreisen.


Das mit der Fiktionsbescheinigung wurde ihm auf dem Ausländeramt so mitgeteilt. Man muss aber dazusagen, dass mein Freund dort bisweilen auch schon sehr unverschämt behandelt und  beleidigt wurde. Nach Ablauf seines Studentenvisums hat er hier vier Monate in einem festen Job gearbeitet, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen wieder gegangen, obwohl er sich nichts hat zuschulden kommen lassen  unentschlossen. Zwischen diesem Job und seinem Praktikum hatte er schon einmal dreieinhalb Monate eine Fiktionsbescheinigung. Deswegen kommt es mir komisch vor, dass er diesmal definitiv nur drei Monate bekommt, da es beim letzten Mal hieß, er könnte auf sechs Monate verlängern. Sind die drei Monate rechtens oder hat man ihn da abgespeist?

@franky:
Als Ausländer bräuchte er ja eine Abstammungsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis. Meines Wissens stellen die USA ein solches nicht aus und es müsste beim Gericht eine Befreiung beantragt werden. Wie lange kann sich das hinziehen?
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Antwort #4 - 25.03.2011 um 21:34:39
 
Jackalope schrieb am 25.03.2011 um 15:00:28:
Ehefähigkeitszeugnis. Meines Wissens stellen die USA ein solches nicht aus und es müsste beim Gericht eine Befreiung beantragt werden. Wie lange kann sich das hinziehen? 

kommt auf das zuständige OLG und deren Auslastung an.
Es kann in 2-3 Wochen da sein oder auch 3 Monate dauern. Genauer kann das das Standesamt sagen, da sie damit üblicherweise Erfahrung haben.
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Antwort #5 - 26.03.2011 um 15:38:38
 
Danke, erne!

Kann mir noch jemand beantworten, wie das Prozedere bzgl. Visum wäre, wenn wir uns für eine Heirat hier entschließen? Wir teilen dem Ausländeramt also vor Ablauf der aktuellen Fiktionsbescheinigung mit, dass wir heiraten möchten und reichen beim Standesamt die nötigen Unterlagen ein - und er erhält dann eine verlängerte Fiktionsbescheinigung bis zum Tag der Hochzeit?

Und noch eine Frage zu Dänemark - falls wir das machen würden, müssten wir das Ausländeramt "vorwarnen"? Oder kommen wir einfach ohne vorherigen Kommentar mit der dänischen Heiratsurkunde zurück und reichen diese bei Standesamt und Ausländeramt ein? "Kann" uns dann das Ausländeramt noch was, wenn wir verheiratet sind, oder dürfen die ihm dann einen Aufenthaltstitel theoretisch trotzdem verweigern?

Und weiterhin interessiert mich: Müsste ich dann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels als Ehefrau eine Bürgschaft abgeben/ein Mindesteinkommen vorweisen können o.ä.? Wenn mein festes Einkommen dafür nicht reicht, dürften dann auch meine Eltern als Bürgen auftreten?






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Eduard
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Antwort #6 - 26.03.2011 um 17:58:45
 
Jackalope schrieb am 26.03.2011 um 15:38:38:
Kann mir noch jemand beantworten, wie das Prozedere bzgl. Visum wäre, wenn wir uns für eine Heirat hier entschließen? Wir teilen dem Ausländeramt also vor Ablauf der aktuellen Fiktionsbescheinigung mit, dass wir heiraten möchten und reichen beim Standesamt die nötigen Unterlagen ein - und er erhält dann eine verlängerte Fiktionsbescheinigung bis zum Tag der Hochzeit? 


Ich weiß nicht, ob Dir klar ist, was eine Fiktionsbescheinigung eigentlich ist, deswegen eine Erklärung: Wenn ein Ausländer, der sich in legal D aufhält,  einen Antrag auf eine Aufenthalterlaubnis stellt, dann gilt sein Aufenthalt hier solange als erlaubt, bis die ABH über den Antrag entschieden hat. Das steht so im Gesetz. Die Fiktionsbescheinigung dient nur dazu, damit er, z. B. bei einer Kontrolle, beweisen kann, dass er sich immer noch legal in D aufhält. Die Fiktionsbescheinigung bzw. der bescheinigte legale Aufenthalt endet - unabhängig davon, was als Befristung draufsteht -, sobald die ABH über den Antrag entscheidet. Umgekehrt wird sie, wenn die aufgedruckte Befristung abgelaufen ist, verlängert, falls noch nicht über den Antrag entschieden worden ist.

Soweit die Theorie. In der Praxis wird die Fiktionsbescheinigung auch dazu benutzt, um einem in D lebenden Ausländer eine "Atempause" zu verschaffen. So auch bei Deinem Freund. Die ABH konnte ihm von Rechts wegen keine neue AE erteilen (kein Job), rechnete aber damit, dass das bald der Fall sein wird. Also hat sie, statt ihn zur sofortigen Ausreise zu verpflichten, von ihm einen Antrag auf eine AE entgegengenommen und diesen Antrag für eine Zeitlang in die Schublade gelegt bis er einen neuen Job findet. Die ABHs kann das machen, muss es aber nicht. Ebenso kann sie frei entscheiden, wieviel Zeit sie für die Jobsuche gibt; ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anzahl von Monaten besteht nicht.

In Bezug auf Deine Frage heißt das: Ob die ABH die Fiktionsbescheinigung verlängern wird, um Euch Zeit zur Heirat zu geben, weiß nur die ABH. Rechtlich sieht es so aus, dass sie Deinen Freund jederzeit zur Ausreise auffordern kann, außer, die Hochzeit steht unmittelbar bevor. Das ist aber erst der Fall, wenn die Befreiung vom OLG vorliegt, nicht vorher. Und selbst dann hätte er nur ein Recht auf eine Duldung (= Aussetzung der Abschiebung), nicht eine Fiktionsbescheinigung.

Klärt die Frage also am besten mit der ABH. Und noch ein Tip, es sieht besser aus, wenn Ihr nicht erst im letzten Moment vor dem Ablauf der Duldung mit der Idee ankommt, heiraten zu wollen. Das sieht dann so aus, als ob Ihr nur wegen seines Aufenthalts heiraten wollt und könnte der ABH, auf deren Wohlwollen ihr ja angewiesen seid, missfallen...

Jackalope schrieb am 26.03.2011 um 15:38:38:
Und noch eine Frage zu Dänemark - falls wir das machen würden, müssten wir das Ausländeramt "vorwarnen"? Oder kommen wir einfach ohne vorherigen Kommentar mit der dänischen Heiratsurkunde zurück und reichen diese bei Standesamt und Ausländeramt ein? "Kann" uns dann das Ausländeramt noch was, wenn wir verheiratet sind, oder dürfen die ihm dann einen Aufenthaltstitel theoretisch trotzdem verweigern? 


Ein Vorwarnung ist nicht erforderlich. Mit der dänischen Heiratsurkunde in der Hand hat Dein Freund einen Rechtsanspruch auf eine AE.

Jackalope schrieb am 26.03.2011 um 15:38:38:
Und weiterhin interessiert mich: Müsste ich dann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels als Ehefrau eine Bürgschaft abgeben/ein Mindesteinkommen vorweisen können o.ä.? Wenn mein festes Einkommen dafür nicht reicht, dürften dann auch meine Eltern als Bürgen auftreten? 


Wenn Du nicht gerade selbst Amerikanerin bist, oder dort gelebt hast, und es Dir mithin zumutbar wäre, Eure Ehe auch in den USA zu führen ... im Normalfall ist das Einkommen etc. für die Familienzusammenführung zu Deutschen egal.




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Antwort #7 - 28.03.2011 um 13:18:49
 
Eduard, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Wir haben uns jetzt dazu entschlossen, in Dänemark zu heiraten, da seine Fiktionsbescheinigung Ende April abläuft und es uns, aufgrund der eben knappen Entscheidung, zu riskant ist, dass sie uns nicht glauben würden, dass wir aus Liebe sowieso in wenigen Jahren (wohl nach seinem Master) geheiratet hätten und nicht wegen bleiberechtlicher Geschichten zusammen sind.

Es ist wahrscheinlich besser, die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen zu lassen, weil die ABH sie sonst auch ablehnen darf, oder?
Ich habe in einem Stickypost zu einer Gerichtsentscheidung gelesen, dass die ABH in einem Fall die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Einreise nach Deutschland verweigert hatte, nachdem die Frau nur ein Besucher-Schengen-Visum hatte - das könnte uns also nicht passieren, weil mein Freund schon seit Jahren hier legal lebt, oder?

Wenn wir dann verheiratet sind, wie lange dauert die Bearbeitung, bis er eine AE erhält und dann auch arbeiten darf? Ungefähr? Ist das eine Sache von Tagen, oder kann es auch Monate dauern?

Noch eine Frage zu den Dokumenten für Dänemark:
Die brauchen ja auch ein Dokument, aus dem der Familienstand hervorgeht. Ich habe gelesen, dass der Freund dafür eine Aufenthaltsbescheinigung bräuchte, weil daraus der Fam.stand hervorgeht. In einer Meldebescheinigung ist dieser aber nicht enthalten, richtig? Welches Dokument lege dann also ICH in Dänemark vor, mit dem ich nachweise, dass ich unverheiratet bin?

Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich zahlreiche Antworten.  Smiley

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« Zuletzt geändert: 28.03.2011 um 13:33:01 von Jackalope »  
 
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Antwort #8 - 28.03.2011 um 17:22:02
 
Jackalope schrieb am 28.03.2011 um 13:18:49:
Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen zu lassen, weil die ABH sie sonst auch ablehnen darf, oder

eine dänische HU wird auch ohne Appostille in D anerkannt.
Jackalope schrieb am 28.03.2011 um 13:18:49:
dass die ABH in einem Fall die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Einreise nach Deutschland verweigert hatte, nachdem die Frau nur ein Besucher-Schengen-Visum hatte - das könnte uns also nicht passieren, weil mein Freund schon seit Jahren hier legal lebt, oder? 

hmm, da US-Amerikaner nach AufenthV priviligiert sind, dürfen sie auch nach einer Visafreien Einreise einen Antrag auf AE stellen. Also sollte das kein Problem sein, wenn die Voraussetzungen (Dokumente, Deutschkentnisse etc.) erfüllt sind.
Jackalope schrieb am 28.03.2011 um 13:18:49:
Wenn wir dann verheiratet sind, wie lange dauert die Bearbeitung, bis er eine AE erhält und dann auch arbeiten darf? Ungefähr? Ist das eine Sache von Tagen, oder kann es auch Monate dauern? 

kommt darauf an, ob ihr alle erforderlichen Nachweise dabei habt. Dann kann das auch nur Minuten dauern ... fehlt aber was, kann das Tage und Monate dauern.
Jackalope schrieb am 28.03.2011 um 13:18:49:
Welches Dokument lege dann also ICH in Dänemark vor, mit dem ich nachweise, dass ich unverheiratet bin? 

auch in Deiner Aufenthaltsbescheinigung ist vemerkt, ob du ledig oder verheiratet bist. Ich bin mir aber nicht sicher, dass das  den Dänen immer noch genügt.
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Antwort #9 - 28.03.2011 um 22:07:06
 
erne, vielen Dank für die Infos!
Hab' mir heute abend gleich die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt geholt  Smiley und hoffe, dass das der dänischen Behörde reicht, werde das morgen in Erfahrung bringen.

Noch eine Frage hierzu:

kommt darauf an, ob ihr alle erforderlichen Nachweise dabei habt. Dann kann das auch nur Minuten dauern ... fehlt aber was, kann das Tage und Monate dauern.


Welche Nachweise sind genau nötig, außer Pass, Fiktionsbescheinigung und Heiratsurkunde? Meldebescheinigung, Mietvertrag, Nachweis über finanzielle Reserven?

Muss er noch ein Sprachzertifikat nachweisen können? Ich frage deshalb, weil mein Freund sein Deutsch bis auf einen VHS-Kurs und einen Uni-Kurs "vom Leben" gelernt hat Zwinkernd und es gut beherrscht. Ich glaube, er muss fürs Ausländeramt A1-Kenntnisse nachweisen können, oder? Muss die ABH auf einem Zertifikat à la Goethe-Institut bestehen oder kann sie davon absehen wenn ersichtlich ist, dass die Kenntnisse über A1-Niveau liegen? (Er hat bisher auch sämtliche dort wahrgenommene Termine dort auf Deutsch absolviert, auch zu Sachverhalten, die man auf A1-Niveau sicher nicht rein auf Deutsch bewältigen könnte und im Gespräch wird unmittelbar klar, dass er mit der Sprache gut zurechtkommt)
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Antwort #10 - 28.03.2011 um 22:55:43
 
A1 benötigt er nicht zwingend.

Er muß dann halt "offenkundig" bessere Sprachkenntnisse als A1 haben, diese zum Beispiel beim Gespräch in der ABH zeigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 29.03.2011 um 08:34:38
 
In deinem ersten Post wird nicht klar, ob er den Abschluss b.A. in D gemacht hat. Wenn ja, dann vergiss das Ganze mit dem Sprachnachweis, da er in D einen Abschluss gemacht hätte. Unikurs?  Der ist normalerweise C1 Niveau min. somit weit höher.

Falls alle Stricke reisen, bei der VHS oder einer Sprachschule einen Eingangstest für einen Integrationskurs machen, was aber soweit ich das sehe nicht nötig ist.

u.U. könnte auch auf einen geringen Integrationsbedarf abgestellt werden. Hängt von seinem Abschluss ab, denn es könnten u.U. auch Englischkenntnisse reichen, die er sicherlich hat.
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Antwort #12 - 30.03.2011 um 13:00:32
 
Zitat:
auch in Deiner Aufenthaltsbescheinigung ist vemerkt, ob du ledig oder verheiratet bist. Ich bin mir aber nicht sicher, dass das  den Dänen immer noch genügt.


Die Aufenthaltsbescheinigung wird von den dänischen Behörden auch weiterhin als "Ledigkeitsbescheinigung" akzeptiert. Allerdings sind die Dänen dazu übergegangen, sich nicht mehr nur, wie früher, mit einer "Ledigkeitsbescheingung" für das zurückliegende Jahr zu begnügen, sondern sie wollen entsprechende Bescheinigungen von allen Aufenthaltsorten seit dem 18. Geburtstag sehen. Z. B. Tondern:

Zitat:
Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand (nicht älter als vier Monate) aus allen Aufenthaltsländern seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich)
o Die Familienstandsbescheinigung muss angeben:
- Geburtstag
- Geburtsort
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand


Das dürfte etwas problematisch werden, da es in den USA so etwas m. W. nicht gibt. Aber vielleicht geben sie sich mit einer eidesstattlichen Erklärung zufrieden - einfach nachfragen. Und es soll auch noch Standesämter in DK geben, die das nicht so eng sehen...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #13 - 31.03.2011 um 19:47:21
 
Danke nochmal euch allen!
Er hat den Abschluss in D gemacht, allerdings innerhalb eines englischsprachigen Studiengangs an einer internationalen Uni. Er hat im Studium aber auch einen Wahlpflichtkurs Deutsch gemacht (weiß nicht, welches Niveau das war).
Von der Agentur, mit deren Hilfe wir jetzt heiraten werden, haben wir die Auskunft bekommen, dass er eine Aufenthaltsbescheinigung und eine eidesstattliche Erklärung benötigt. Die holt er sich morgen beim Konsulat. Ansonsten haben wir schon alles zusammen, die Geburtsurkunde habe ich auch heute schon übersetzen und beglaubigen lassen und dann können wir wohl morgen alle Dokumente einreichen und die Verabredung eines Termins beim Standesamt veranlassen  Smiley Smiley Smiley

Nochmal, danke euch allen für eure Informationen - wir sind so glücklich, jetzt bald heiraten zu können und dann - hoffentlich - in Frieden von visatechnischen Damoklesschwertern, die uns so lange zermürbt haben, endlich unseren gemeinsamen Alltag genießen zu können.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 01.04.2011 um 07:59:54
 
Ein Deutscher Hochschulabschluss integriert i.d.R. einen niedrigeren allgemeinbildenden Abschluss, ähnlich wie ein Fachhochschulabschluss (z.B. mit Fachhochschulzugangsberechtigung) dann eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt.

Wenn dein künftiger Mann nun in D ein Abitur evt. auch einen als Berufsabschluss zu wertenden B.A. erworben hat, dürfte auch kein Integrationkurs Pflicht werden.

Ob der Wahlpflichtkurs Deutsch A1 übersteigt, erfährt dein künftiger Mann bei der zuständigen Verwaltung des Fachbereichs.
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