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Heirat mit US-Amerikaner - in Deutschland oder Dänemark? (Gelesen: 9.387 mal)
erne
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Antwort #15 - 01.04.2011 um 15:36:53
 
Zitat:
Ein Deutscher Hochschulabschluss integriert i.d.R. einen niedrigeren allgemeinbildenden Abschluss,


ich würde nicht darauf wetten, dass der Abschluss Jackalope schrieb am 31.03.2011 um 19:47:21:
eines englischsprachigen Studiengangs an einer internationalen Uni

einem "deutschen Hochschulabschluss" gleichzusetzen ist.
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Jackalope
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Antwort #16 - 06.04.2011 um 01:04:21
 
erne schrieb am 01.04.2011 um 15:36:53:
ich würde nicht darauf wetten, dass der Abschluss
einem "deutschen Hochschulabschluss" gleichzusetzen ist.


Was passiert schlimmstenfalls, wenn der Hochschulabschluss nicht einem deutschen gleichzusetzen ist, und die ABH befindet, dass sein Deutsch nicht ausreichen sollte?
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franky_23
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Antwort #17 - 06.04.2011 um 09:53:54
 
lies dier mal
30.1.2.3.1 der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz durch.

Sinngemäß. Hat er kein A1 und als Amerikaner kann er einen langfristigen Aufenthaltstitel in D beantragen, dann könnte das Verfahren ausgesetzt werden, er wird zum Integrationskurs verpflichtet und normalerweise findet am Ende von Modul 2 die Sprachprüfung Deutsch A1 statt.

Was mir nicht klar wurde. Der internationale Abschluss wurde doch in D erworben, oder? Dann gilt der Abschluss in D normalerweise immer.

Heiratet da wo ihr wollt. Beantragt die AE nach §28.1.1. legt den bisherigen Sprachnachweis für Deutsch und den Abschluss vor. Dann seht ihr weiter.
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erne
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Antwort #18 - 06.04.2011 um 23:24:48
 
Zitat:
Der internationale Abschluss wurde doch in D erworben, oder? Dann gilt der Abschluss in D normalerweise immer. 

oh, der Abschluss als solcher (Dipl, Magister, Master, BA, was auch immer) wird schon anerkannt, aber ob er dann auch hinreichend für "Deutschkenntnisse" gilt, ... das bezweifele ich. Schliesslich war das ein englischsprachinger Studiengang.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 07.04.2011 um 18:08:35
 
wenn du dir die Verwaltungsvorschriften durchliest, dann wirst du auch feststellen, dass ein dt. Berufsabschluss ausreicht.  Ggf. ist auch auf die internationale Verkehrssprache Englisch abzustellen, was bei einem Studienabschluss in D in Englisch nur schlecht verneint werden kann. Außerdem hat der gute Mann ja einen Sprachkurs während des Studiums gemacht und dann würde auch noch greifen, dass ein Amerikaner einfach zu einem Integrationskurs verpflichtet werden würde, wenn alle Stricke reisen.

Dann gibt es auch noch den Evaluierungsbericht der Bundesregierung, wo gesagt wird, dass beim Familiennachzug zum Deutschen es meist keine Probleme mit der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse gibt und dann soll es bei der Anerkennung von dt. Hochschulabschlüssen Probleme geben?

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