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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.433 mal)
miema
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i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis
24.03.2011 um 09:47:11
 
Hallo an alle,

ich habe eigentlich nur eine Frage bezüglich der Aufenthaltserlaubnis meines Mannes. Mein Mann, tunesischer Staatsbürger ist vor 2 Monaten durch die Familienzusammenführung zu mir nach Deutschland gekommen und besucht nun den Sprachkurs.
Er hat von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr bekommen. Nun stellt sich aber heraus, dass die meisten seiner Mitschüler einen Aufenthalt von 3 Jahren bekommen haben und darunter auch welche, dessen Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Nun habe ich ein wenig im Internet gesucht und mache mir so meine Gedanken, da dort oft steht, dass die nur 1 Jahr bekommen, bei denen ein Grund für eine Scheinehe vorliegen könnte! Stimmt das so? Und haben wir irgendetwas zu befürchten? Und warum bekam mein Mann nicht wie alle anderen auch 3 Jahre Aufenthalt? Und könnte ich zur Ausländerbehörde gehen und dort direkt nachfragen, welche Begründung vorliegt?
Viele Fragen auf einmal, aber ihr würdet mir echt weiter helfen.
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Maja1983
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.03.2011 um 09:52:16
 
Die ABH fragen könnt ihr jederzeit. Es gibt verschiedene Gründe warum diese AUfenthaltserlaubnis nur ein Jahr gültig ist. Beispielsweise ist der Pass nicht länger gültig, es wird Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen,... Also gibt es keinen Grund zur Besorgnis.
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miema
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i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #2 - 24.03.2011 um 10:02:04
 
hallo,

ich habe ein geregletes Einkommen, jedoch hat man mich nie danach gefragt.
aber das stimmt schon, dass der Pass nicht mehr für die 3 Jahre gültig ist!!
Kann also auch nur daran liegen?!
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Lara1978
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i4a rocks!


Beiträge: 71

Munich, Bayern, Germany
Munich
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Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 24.03.2011 um 10:20:44
 
Höchstwahrscheinlich liegt es daran, der Pass meines Mannes war nur noch für 10 Monate gültig, also hat er beim ersten Mal die Aufenthaltserlaubnis nur für 10 Monate bekommen. Vor kurzem hat er seinen Pass verlängern lassen, und nun hat er eine neue Erlaubnis für über 2 Jahre bekommen.
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Harle
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.03.2011 um 12:40:59
 
Das hängt wohl sehr von der ABH ab. Meine Frau hat ebenfalls nur ein Jahr bekommen, obwohl wir das Ehevisumsverfahren durchlaufen, genügend Einkommen, einen Pass mit mehrjäriger Gültigkeit, und alle anderen Vorrausetzungen erfüllt haben.
Grund: Wird bei uns auf der ABH immer so gehandhabt, da ab zwei Jahren die Ausländer ja ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen können- und das wollen wir ja nicht ohne das die ganze Sache nochmal nach einem Jahr geprüft wird  Augenrollen

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franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.03.2011 um 08:17:03
 
Harle schrieb am 28.03.2011 um 12:40:59:
Das hängt wohl sehr von der ABH ab. Meine Frau hat ebenfalls nur ein Jahr bekommen, obwohl wir das Ehevisumsverfahren durchlaufen, genügend Einkommen, einen Pass mit mehrjäriger Gültigkeit, und alle anderen Vorrausetzungen erfüllt haben.



Wie lange ist das her? habt ihr einen Bescheid bekommen?  Gab es Zweifel ob ihr eine Scheinehe führt?
Bei keinem Bescheid mit Rechtsbehelf innerhalb von 1 Jahr einfach eine Äbänderung beantragen und einen schriftlichen Bescheid anfordern. Insbesondere versuchen die Aussage schriftlich oder unter Zeugen zu bekommen, dass die Behörde dies immer so macht.
Denn i.d.R. soll es 3 Jahre ausgegeben werden.


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