Hallo,
also daß einem Positivstaatler keine
AE für einen Sprachkurs erteilt wird, hab ich noch nie erlebt. Es sei denn er hätte schon öfter seinen Aufenthaltszweck gewechechselt und ihn nie erfolgreich verwirklicht.
Der Kurs an dem er teilnehmen möchte, muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Verwaltungsvorschrift sagt dazu folgendes. Was wichtig ist hab ich hervorgehoben.
"Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der
deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme
an einem
Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs
setzt voraus, dass seine Dauer
von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer
7.2.1), i. d. R. täglichen Unterricht (mindestens
18 Unterrichtsstunden pro Woche)
umfasst und auf den Erwerb
umfassender deutscher
Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abendund
Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen
nicht.
Ist das
Ausbildungsziel nach Ablauf der Geltungsdauer
der Aufenthaltserlaubnis noch nicht
erreicht und besteht aufgrund vorliegender
Unterlagen der Bildungseinrichtung die Aussicht,
dass es noch erreicht werden kann, soll
die Aufenthaltserlaubnis längstens bis zur Gesamtgeltungsdauer
von zwölf Monaten verlängert
werden...."
Also er muss ein klares Ausbildungsziel haben, z.B. Zertifikat einer Stufe welche höher ist als sein jetziger Kenntnisstand und sich darauf berufen und hervorheben, dass er eben nicht nur gute Sprachkenntnisse erwerben möchte, sondern umfassende. Ob die Rspr. eine Legaldefinition für den Begriff "umfassend" entwickelt hat, kann ich jetzt auf die Schnelle nicht finden.
Fazit: Er sollte so einen Kurs buchen und den Antrag stellen. Wenn er abgelehnt wird, muss die Ablehnung begründet werden. Da es sich hier um eine Ermessensentscheidung handelt, muss die Behörde begründen wie sie ihr Ermessen ausgeübt hat.
An dieser Stelle hat man meist viele "Angriffspunkte" für den Widerspruch. Ermessen bedeutet eben nicht willkürliche Entscheidung. Ermessensnichtgebrau,- fehlgebrauch,- fehlgewichtung seitens der Behörde sind möglich und kommen häufig vor.
Bei nicht erfolgreichem Widerspruchsverfahren kann man dann Auf dem Verwaltungsgerichtsweg, das dann gerichtlich überprüfen lassen.