Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wechsel Studienort und Fach (Gelesen: 2.193 mal)
Jupiter
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel Studienort und Fach
20.03.2011 um 23:14:35
 
Hallo,

ich bin langsam echt verzweifelt und hoffe dieses Forum kann mir weiterhelfen.

Meine Freundin befindet sich zur Zeit im 3. Semester ihres Master Studiums. Wie es aussieht hat sie 1 Fach nicht bestanden und wird wohl exmatrikuliert werden. Da wir beide ca. 200 km entfern voneinander wohnen und wir uns fast jedes Wochenende gesehen haben, hat ihr Studium wohl darunter gelitten.

Ihr Studentenviesum ist noch bis 2012 gültig und sie würde gerne zu mir ziehen und dann auch die Uni und den Studiengang wechseln. Dann könnte Sie sich voll auf ihr Studium konzentriern.

Ist das ohne Probleme möglich? Sie hat Angst, daß ihr Visum wegen des Exmatrikulation nicht mehr gilt und Sie nicht einfach ein neues Studium beginnen kann.

Ein weiteres Problem ist, daß sie sich erst für das Wintersemester an der Uni in meiner Stadt bewerben kann, da sie davon ausgegengen ist, daß sie ihr Fach besteht und das letzte Semester auf ihrer jetzigen Uni abschließen kann.

Welche Vorgehensweise wäre am Besten? Soll sie sich mit der Ausländerbehörde in ihrer jetzigen Stadt unterhalten oder besser den Wohnsitz wechseln und mit der zukünftigen Ausländerbehörde und Uni reden?

Was muss man alles beachten, wir wollen keine formalen Fehler machen und planen eine gemeinsame Zukunft.

Für Hilfe und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #1 - 21.03.2011 um 07:31:18
 
Jupiter schrieb am 20.03.2011 um 23:14:35:
Ist das ohne Probleme möglich? Sie hat Angst, daß ihr Visum wegen des Exmatrikulation nicht mehr gilt und Sie nicht einfach ein neues Studium beginnen kann.


Wenn in Ihrer AE die Nebenbestimmung: "Erlischt mit Exmatrikulation" oder ähnliches vermerkt ist, dann ist das so und sie würde sich bereits illegal in Deutschland aufhalten  Schockiert/Erstaunt !

Ein Zweckwechsel, bei jemandem, der eine AE gemäß § 16 (1) AufenthG innehat, ist nur in "engen Grenzen" möglich und natürlich nur, wenn die AE noch gültig ist (nicht schon erloschen) - siehe dazu die VWV zu § 16 AufenthG - hier mal ein kleiner Auszug:

Zitat:
16.2.5 Der Aufenthaltszweck wird bei einem Wechsel
des Studienganges (z. B. Germanistik statt Romanistik)
oder einem Wechsel des Studienfaches
innerhalb desselben Studienganges (z. B.
Haupt- oder Nebenfach Italienisch statt Französisch
im Studiengang Romanistik) in den ersten
18 Monaten nach Beginn des Studiums
nicht berührt. Ein späterer Studiengang- oder
Studienfachwechsel kann im Rahmen der zu
treffenden Ermessensentscheidung zugelassen
werden, wenn das Studium innerhalb einer angemessenen
Zeit abgeschlossen werden kann.
Ein angemessener Zeitraum ist i. d. R. dann
nicht mehr gegeben, wenn das Studium unter
Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen
und des dafür aufgewendeten Zeitbedarfs
innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer
von zehn Jahren nicht abgeschlossen
werden kann. Die vorstehenden Regelungen
gelten für einen Wechsel zwischen verschiedenen
Hochschularten entsprechend (z. B.
Wechsel von einem Universitätsstudium zu
einem Fachhochschulstudium in derselben
Fachrichtung). Der Ausländer ist auf die mit
dem Wechsel der Fachrichtung verbundenen
Beschränkungen hinzuweisen.


In jedem Falle führt kein Weg an der ABH vorbei - im Falle dass die AE bereits nicht mehr gültig ist, um so rascher, da sie mit jedem Tag, den sie sich länger illegal in Deutschland aufhalten würde, ihre Situation nur verschlimmert.

Zuständig ist zunächst die ABH an ihrem derzeitigen Wohnort.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Jupiter
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #2 - 21.03.2011 um 13:24:46
 
Vielen Dank für die rasche Antwort.

Die Exmatrikulation ist noch nicht erfolgt, die Uni entscheidet erst diese Woche darüber. Also ist die AE noch gültig.

Bei der Uni in meiner Stadt haben wir die Auskunft bekommen, daß meine Freundin sich zuerst hier anmelden soll und alle Unterlagen würden von ihrem jetzigen Wohnort an den neuen und auch die zuständige ABH weitergeleitet.

Für uns beide wäre es einfacher, wenn wir uns an die Behörde in meinem Wohnort wenden könnten. Die AE ist ja noch gültig und somit müsste ein Umzug doch möglich sein, oder?

Ich fühle mich für die ganze Situation verantworlich, da meine Freundin sich nicht richtig auf ihr Studuim konzentrieren konnte, weil wir uns natürlich jedes WE sehen wollten.

Macht es Sinn, wenn ich zu einem Termin bei der ABH mitgehe um sie zu unterstützen?

Vielen Dank für die Hilfe!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #3 - 21.03.2011 um 13:40:08
 
Jupiter schrieb am 21.03.2011 um 13:24:46:
Vielen Dank für die rasche Antwort.

Die Exmatrikulation ist noch nicht erfolgt, die Uni entscheidet erst diese Woche darüber. Also ist die AE noch gültig.


Lass Dir auf jeden Fall mal vorlesen, ob diese "auflösende Bedingung" in ihrem Pass steht.


Zitat:
Bei der Uni in meiner Stadt haben wir die Auskunft bekommen, daß meine Freundin sich zuerst hier anmelden soll und alle Unterlagen würden von ihrem jetzigen Wohnort an den neuen und auch die zuständige ABH weitergeleitet.


Grundsätzlich ist das richtig – ich würde an ihrer Stelle so schnell wie möglich einen Termin mit der (neuen) ABH abmachen, um rechtzeitig zu klären, ob es überhaupt geht.

Zitat:
Die AE ist ja noch gültig und somit müsste ein Umzug doch möglich sein, oder?


Der Umzug ist problemlos, es kommt darauf an, ob die neue ABH eine neue AE gibt. Der Antrag muss gestellt werden, während die alte AE noch gilt.

Zitat:
Macht es Sinn, wenn ich zu einem Termin bei der ABH mitgehe um sie zu unterstützen?


Ja.
Noch mehr Sinn macht es, so schnell wie möglich auch gemeinsam zur Beratung für ausländische Studentinnen ("international office") der neuen Uni zu gehen. Diese Beratungsstelle kennt Deine ABH und hat Erfahrung mit 100 ähnlichen Anträgen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Jupiter
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #4 - 22.03.2011 um 07:45:52
 
Vielen Dank für die guten Ratschläge.

In ihrer AE steht nur der Studienort, die Fachrichtung und wieviele Tage sie arbeiten darf. Von Erlöschen bei Exmatrikulation ist keine Rede und die AE ist noch bis 2012 gültig.

Wir haben für nächste Woche einen Termin bei dem international office an der Uni in meiner Stadt gemacht.

Für eine Immatrikulation noch im Sommersemester ist es zu spät, ich hoffe es gibt dadurch keine Probleme.

Sie hat auch die Zulassung für einen anderen Studiengang an ihrer Uni erhalten. Aber sich für nur 1 Semester zu immatrikulieren und dann wieder den Studiengang und zu meiner Uni zu wechseln wäre glaube ich nicht der beste Weg.

Für weitere Anworten wäre ich sehr dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #5 - 22.03.2011 um 13:50:18
 
Wenn die alte ABH von der Exmatrikulation erfährt (sie hat sich vermutlich verpflichtet, alle Änderungen unaufgefordert mitzuteilen, oder) - dann könnte die alte Ausländerbehörde die AE verkürzen ("kündigen"). Es ist also in jedem Fall wichtig, mit der neuen ABH möglichst bald zu sprechen.

Wechsel wegen Verpassen der Frist nicht möglich: Das kann schon bedeuten, dass sie die AE verliert und erst mal nach Hause zurück muss, um für die nächste Startmöglichkeit ein Visum zu beantragen. Also auch hier: Erst zum "international office", dann zur Ausländerbehörde.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Jupiter
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #6 - 24.03.2011 um 00:00:37
 
Nochmals vielen Dank für die guten Ratschläge.

Meine Freundin und ich haben am Mo. einen Termin bei dem international office an der Uni und der FH in meiner Stadt.

Einen Termin bei der ABH in meiner Stadt wollte ich auch vereinbaren. Mir wurde jedoch am Tel. gesagt, daß sie nicht zuständig wären sondern noch die ABH in der Stadt, in der meine Freundin gemeldet ist.

Es ging ja nur um eine Vorabauskunft, ob der Wechsel der Uni und des Studiengangs möglich wäre und welche Dokumente nötig sind.

Wir bemühen uns beide wirklich sehr um keine formale Fehler zu machen und im Vorfeld alles genau zu klären, damit wir keine unangenehme Überraschung erleben.

Darf die ABH in meiner Stadt überhaupt einen Beratungstermin ablehen oder besteht ein Recht darauf?

Morgen bekommt meine Freundin ihr endgültiges Ergebnis der Klausuren, ich hoffe sie wird weiter zum Studium in ihrer jetzigen Stadt zugelassen. Dann würden wir vorerst immer noch eine Fernbeziehung führen müssen, aber mit der AE gäbe es keine Probleme. Diese ganzen offenen Fragen mit der ABH belasten unsere Beziehung schon sehr und man kann vor lauter Angst kaum noch schlafen und sich auf etwas anders konzentrieren.

Natürlich wollen wir beide zusammenleben und auch mal in naher Zukunft heiraten. Aber hier in Deutschland, mit entsprechenden Vorbereitungen und zu dem Zeitpunkt, an dem wir es wollen.

Wie haben auch beide schon überlegt jetzt in Dänemark zu heiraten, das würde vieles einfacher machen u. unbürokratischer machen. Aber wir wollen aus Liebe und so wie wir es wünschen heiraten und nicht so, wie es für die AE am einfachsten ist.

Ich denke wir sind nicht die einzigen, die in einer solchen Situation sind oder schon waren. Über Infos wie Andere gehandelt haben und wie alles bei ihnen abgelaufen ist wäre ich sehr dankbar.

Ich werde das Forum weiter auf dem Laufenden halten...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Maja1983
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel Studienort und Fach
Antwort #7 - 24.03.2011 um 09:27:16
 
Die ABH hat euch diesen Beratungstermin abgelehnt, da sie keine Daten zu deiner Freundin hat. Daher ist es sehr schwer eine korrekte Auskunft zu geben. Wendet euch mit euren Fragen an die jetzt zuständige ABH. Diese besitzt alle Unterlagen und kann euch schneller und besser informieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema