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Einreiseregelung für die ausländischen Immobillieneigentümer (Gelesen: 1.266 mal)
BluBlu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.03.2011 um 22:27:05
 
Guten Abend,

ich möchte mich informieren, wie sind die Aufenthaltsrechte der Ausländer, die in Deutschland Immobilien besitzen:
erlaubte Aufenthaltsdauer, Krankenvericherung, Einkommen - was da wohl alles zählt?

Danke im Voraus!

Ingo
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Mick
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Antwort #1 - 21.03.2011 um 06:56:44
 
Da gibt es keine besonderen Rechte. Für genauere Auskünfte
solltest Du vielleicht konkreter sagen, was geplant ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.03.2011 um 10:48:00
 
Wenn der Ausländer angehöriger eines Drittstaates ist, gilt für ihn das AufenthG wie für alle anderen auch. Wenn er EU- Bürger oder ein Angehöriger eines EU- Bürgers ist, dann das FreizügG/EU.

Ob er Großgrundbesitzer, Schlossherr, oder CEO eines Dax-Unternehmens ist, spielt keine Rolle.

P.S. Einen Aufenthaltstitel zu erhalten, in dem man hier Immobilien erwirbt funktioniert zumindest für Deutschland nicht. Allenfalls eignet sich eine eigene Immobilie, die man selbst bewohnen kann, als Nachweis über "ausreichenden Wohnraum" im Rahmen der Sicherung des LU, zur Erfüllung der allgem Erteilungsvoraussetzungen.
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« Zuletzt geändert: 21.03.2011 um 10:59:29 von Märchenprinz »  
 
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