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Fragen zum Visum (Gelesen: 1.711 mal)
angel2011
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19.03.2011 um 11:55:36
 
Mein Freund konnte mich nun wegen der Geburt unseres Kindes besuchen. Die Erteilung des Visums verlief ganz unkompliziert. Nun meine Fragen

Wie lange müssen wir warten, bis er ein neues Visum beantragen kann?

Gibt es auch andere Möglichkeiten ausser ein Besuchervisum zu beantragen? Die Vaterschaft wurde annerkannt und das Kind wurde auch in der TR registriert Das Sorgerecht habe ich jedoch auf Grund der Entfernung alleine.

Wir wollen erstmal keine Familienzusammenführung zum Kind oder heiraten.

Hoffe ihr könnt mir helfen
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schweitzer
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Antwort #1 - 19.03.2011 um 12:18:46
 
angel2011 schrieb am 19.03.2011 um 11:55:36:
Gibt es auch andere Möglichkeiten ausser ein Besuchervisum zu beantragen?


Nein, die gibt es nicht, denn Du schriebst ja:

angel2011 schrieb am 19.03.2011 um 11:55:36:
Wir wollen erstmal keine Familienzusammenführung zum Kind oder heiraten.


angel2011 schrieb am 19.03.2011 um 11:55:36:
Wie lange müssen wir warten, bis er ein neues Visum beantragen kann?


Da gibts keine Wartefrist. Wenn er pünktlich wieder ausgereist ist, kann er jederzeit wieder ein neues Visum beantragen. Man sollte aber bedenken, dass ja bei Besuchsvisa immer auch die hinreichende Rückkehrbereitschaft aufs Neue hinterfragt wird. In diesem Kontext spielen Familienbindungen, Verwurzelung im Herkunftsland und nicht zuletzt auch Bindungen durch Arbeit eine große Rolle.

Freilich wird jemand, der Arbeit hat, nicht eben mal so alle vier Wochen für zwei Monate nach Deutschland reisen können. Ein solches Ansinnen dürfte bei der Visabteilung im Zweifel Fragen aufwerfen ...


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hge2001
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Antwort #2 - 19.03.2011 um 13:10:11
 
schweitzer schrieb am 19.03.2011 um 12:18:46:
Da gibts keine Wartefrist. Wenn er pünktlich wieder ausgereist ist, kann er jederzeit wieder ein neues Visum beantragen. Man sollte aber bedenken, dass ja bei Besuchsvisa immer auch die hinreichende Rückkehrbereitschaft aufs Neue hinterfragt wird. ...



Keine Wartefrist? Nur wenn das Visum zur Geburt kein Schengenvisum war .... oder?

hge
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erne
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Antwort #3 - 19.03.2011 um 14:04:18
 
hge2001 schrieb am 19.03.2011 um 13:10:11:
Nur wenn das Visum zur Geburt kein Schengenvisum war .... oder?

nö ..... mir ist auch nichts von Wartefristen bekannt.
Man kann durchaus von einem Besuch zurückkommen und gleich einen neuen Visumantrag abgegeben. Wer sollte das auch einem verbieten?
Zu beachten belibt natürlich der Bezugszeitraum vom max. 90 Tagen im Halbjahr.
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hge2001
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Antwort #4 - 19.03.2011 um 14:15:23
 
erne schrieb am 19.03.2011 um 14:04:18:
Zu beachten belibt natürlich der Bezugszeitraum vom max. 90 Tagen im Halbjahr. 


.. klar, ich ging davon aus, das die 90 tage ausgeschöpft waren.
Natürlich kann man den Antrag sofort nach Rückkehr abgeben, aber der Einreisetermin wird dann eventuell etwas "warten" müssen.

hge
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angel2011
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Antwort #5 - 19.03.2011 um 20:10:14
 
Danke Euch für die Antworten. Ihr habt mir weitergeholfen.

Schönes Wochenende Angel2011
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