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Heirat geplant - Prüfung der Unterlagen (Gelesen: 19.674 mal)
Blaise
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Antwort #30 - 27.03.2011 um 20:17:00
 
Hallo,

Du kannst bei jedem anderen Standesamt in Deutschland heiraten. Die Prüfung führt aber das Standesamt durch, dass für die Anmeldung zuständig ist. Diese Prüfung ist für andere Standesämter verbindlich (siehe § 13 Abs. 4 PStG). Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn offensichtliche Ehehindernisse vor lägen.

Du solltest dich aber bei deinem "Wahlstandesamt" vorher nach einem Termin erkundigen.

Viel Glück,

Blaise
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pedi
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Antwort #31 - 27.03.2011 um 20:48:00
 
danke für die antwort.
werde natürlich morgen gleich mal nachfragen ob sie diese woche noch termine frei haben. habe auf jedenfall schon gelesen das sie jeden tag trauungen vornehmen.
muss das standesamt dann die unterlagen auch nochmal prüfen? oder reicht das schreiben von meinem wohnortsstandesamt das wir bei einem anderen standesamt heiraten wollen?
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Blaise
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Antwort #32 - 27.03.2011 um 21:43:04
 
Wie ich dir bereits geschrieben habe ...
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Antwort #33 - 27.03.2011 um 21:47:27
 
habe 2 standesämtern jetzt ne e-mail geschrieben. bin mal gespannt was sie antworten.
vielleivht haben wir ja glück und bekommen diese woche unseren termin......

Tippi Änderung:
Folgeposting eingefügt

kann unsere gemeinde wo wir die untelagen zur prüfung abgegeben haben auch sagen dass wir nur bei ihr heiraten dürfen weil wir schon alles soweit fertig gemacht haben? oder kann ich immer noch heiraten wo ich will?
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« Zuletzt geändert: 28.03.2011 um 07:08:13 von Tippi »  
 
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Antwort #34 - 28.03.2011 um 22:09:30
 
hallo, habe endlich einen
termin bei unserem standesamt bekommen. am mittwoch oder donnerstag ist es endlich soweit. bin so unendlich glücklich.
was passiert dann nach der hochzeit? bekommt mein fast mann dann seinen aufenthalt?
oder muss er ausreisen und dann mit einem visum einreisen?
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Antwort #35 - 31.03.2011 um 19:43:00
 
hallo, haben heute endlich geheiratet. es war kurz aber schön. sind dann danach gleich zu unserem anwalt gefahren. haben dort die heiratsurkunde abgegeben.
unser anwalt will sich mit der ausländerbhörde in verbinduns setzen wegen der aufenthaltserlaubnis. wie lange kann so eine bearbeitung dauern?
und wann bekommt er seinen pass wieder zurück? die ausländerbehörde hatte ihn am 15.3 zur prüfung nach stuttgart geschickt.
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Antwort #36 - 01.04.2011 um 07:41:06
 
Zunächst: Herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung - ich wünsche Dir/Euch eine schöne, erfüllte Zeit voller gemeinsamer Freuden.

pedi schrieb am 31.03.2011 um 19:43:00:
und wann bekommt er seinen pass wieder zurück? die ausländerbehörde hatte ihn am 15.3 zur prüfung nach stuttgart geschickt.


Dazu wird Dir niemand eine wirklich verlässliche Angabe machen können. Bei den Fällen, die ich kenne, hat es zwischen 3 Wochen und 3 Monaten gedauert.

pedi schrieb am 31.03.2011 um 19:43:00:
unser anwalt will sich mit der ausländerbhörde in verbinduns setzen wegen der aufenthaltserlaubnis. wie lange kann so eine bearbeitung dauern?


Auch das kann niemanmd ganz genau sagen von hier aus. Kann sein (halte ich auch für nichjt unwahrscheinlich), die Behörde wartet erstmal ab, bis die Bestätigung der Echtheit des Passes vorliegt. - Sie könnte/müsste allerdings, wenn denn nun tatsächlich auf das Nachholen des an sich erforderlichen Visaverfahrens verzichtet wird, zumindest eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Damit würde der Aufenthalt Deines Ehemannes bereits als erlaubt gelten.

Ich denke, Ihr solltet da zunächst Eurem Anwalt vertrauen. Bis jetzt sind die Dinge ja eigentlich gut gelaufen - sehe ich mal vorsichtig optimistisch als ein gutes Zeichen ...


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Antwort #37 - 15.04.2011 um 22:09:07
 
hallo, habe mal eine frage. warten ja jetzt nun schon 4 wochen auf die antwort vom landratsamt wegen meinem mann seinem pass.
weis nicht ob ich mich nächste woche mit ausländerbehörde oder anwalt in verbindung setzen sollte.
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Antwort #38 - 28.04.2011 um 12:45:41
 
hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie lange die ausländerbehörde noch braucht für die aufenthaltserlaubnis??
mein mann sein pass ist seit anfang märz schon zur prüfung.
seine dudlung ist nur bis anfang mai gültig. was dann??
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Antwort #39 - 28.04.2011 um 13:21:44
 
pedi schrieb am 28.04.2011 um 12:45:41:
seine dudlung ist nur bis anfang mai gültig. was dann??


Auf jeden Fall soll er rechtzeitig vor Ablauf der Duldung Kontakt mit der ABH aufnehmen, damit er nicht plötzlich ohne etwas Gültiges, seinen Aufenthalt betreffend, da steht.

pedi schrieb am 28.04.2011 um 12:45:41:
hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie lange die ausländerbehörde noch braucht für die aufenthaltserlaubnis?? 


Nein, das kann (wirklich!) keiner. - Ich hatte Dir seinerzeit schon geschrieben, dass die Überprüfung des Passes durchaus auch Monate dauern kann.

Wenn die ABH aber an sich grundsätzlich bereit ist, eine AE zu erteilen, könnte man ja zumindest mal anfragen, ob Dein Mann, da Ihr ja zwischenzeitlich geheiratet habt (interessant übrigens, dass in dem Kontext offenbar ohne weitere Prüfung offenbar sogleich von der Echtheit des Passes ausgegangen worden ist), zumindest schon eine FB (Fiktionsbescheinigung) erhalten könnte. Damit würde sein Aufenthalt bereits als erlaubt gelten.

Ansonsten würde es zunächst mal wohl wieder erst einmal nur eine Duldung geben, bis dann das Ergebnis der Passüberprüfung tatsächlich vorliegt.


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Antwort #40 - 06.05.2011 um 21:16:57
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #41 - 25.05.2011 um 21:47:44
 
nabend, habe eine kurze frage. Warum prüft die polizei nochmal den pass von meinem mann? Der pass war jetzt seit dem 15. März weg. Dann war er kurz bei der ausländerbehörde. Und die hat ihn wieder der polizei gegeben zur prüfung. Warum? Mit seiner duldung ist blöde.
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Antwort #42 - 26.05.2011 um 12:05:33
 
Hallo Pedi, habe gerade deinen thread gelesen und gesehen das du jemanden mit Duldung in Karlsruhe geheriatet hast. das ist ziemlich  nahe an dem Wohnort des freundes meiner freundin dran, sie wollen auch heiraten, er hat eine Duldung. Der Ra sagte ihm er könne hier nicht mehr heiraten weil er eine Duldung hat, aber es geht ja wohl doch. gerne austausch per nachricht, vielleicht magst du mir von deinen Erfahrungen berichten? Habt ihr den Antrag zur Eheschliessung durch den RA gestellt? oder seit ihr so zum Standesamt?
Gruss finchen
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Antwort #43 - 26.05.2011 um 13:07:41
 
finchen76 schrieb am 26.05.2011 um 12:05:33:
gerne austausch per nachricht


Bitte nur per PN - auch Dein Post eben, finchen, hättest Du eigentlich (und besser, da es Dir ja mit Deinem Anliegen an dieser Stelle um reinen Erfahrungsaustauch geht) gleich als PN formulieren können und sollen.

(Mit Rücksicht darauf, dass Du noch recht neu bei uns bist und ich Dich nicht verunsichern wollte, habe ich es allerdings dieses eine mal stehen lassen und nicht geschrottet.)


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Antwort #44 - 26.05.2011 um 18:08:38
 
danke für den hinweis, ich gelobe besserung Zwinkernd
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