pedi schrieb am 28.04.2011 um 12:45:41:seine dudlung ist nur bis anfang mai gültig. was dann??
Auf jeden Fall soll er rechtzeitig vor Ablauf der Duldung Kontakt mit der
ABH aufnehmen, damit er nicht plötzlich ohne etwas Gültiges, seinen Aufenthalt betreffend, da steht.
pedi schrieb am 28.04.2011 um 12:45:41:hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie lange die ausländerbehörde noch braucht für die aufenthaltserlaubnis??
Nein, das kann (wirklich!) keiner. - Ich hatte Dir seinerzeit schon geschrieben, dass die Überprüfung des Passes durchaus auch Monate dauern kann.
Wenn die
ABH aber an sich grundsätzlich bereit ist, eine
AE zu erteilen, könnte man ja zumindest mal anfragen, ob Dein Mann, da Ihr ja zwischenzeitlich geheiratet habt (interessant übrigens, dass in dem Kontext offenbar ohne weitere Prüfung offenbar sogleich von der Echtheit des Passes ausgegangen worden ist), zumindest schon eine
FB (Fiktionsbescheinigung) erhalten könnte. Damit würde sein Aufenthalt bereits als erlaubt gelten.
Ansonsten würde es zunächst mal wohl wieder erst einmal nur eine Duldung geben, bis dann das Ergebnis der Passüberprüfung tatsächlich vorliegt.
=schweitzer=