Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:Vorgestern (Mi 16.03.) habe ich dann eine ärztliche Bescheinigung bei dem Ausländerbehörde ausgereicht und sie meinten, es ist zu kurzfristig, um jetzt alles so schnell wieder zu prüfen.
Was sagt den die ärztliche Bescheinigung? jobben und studieren kannst du ja noch und Kinderbetreuung im Ganztagskindergarten ist ja auch noch sichergestellt..
Ehemann dürfte ja auch noch Familie in Deutschland haben, Freunde und Bekannte die helfen können auch..
Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:Und noch etwas, ich verstehe es trotzdem nicht, warum es einmal geklappt hat und dieses Mal nicht mehr!!!! Sie ist letzendlich die Oma eines deutschen Kindes.
Einmal hat man aufgrund eine bestimmten "Ausnahmesituation oder Härte" eine Ausnahme gemacht...
wie gesagt das Gesetz sieht Visum oder
AE nach Aufenthaltszweck vor, das Gesetz kennt keinen Aufenthaltszweck langer Besuch der Oma...
Aufenthaltszewecke sind
Familienzusammenführung (bei Mutter nach § 36 unter sehr harten und nicht einfach zu erfüllenden Bedingungen)
oder
Studium oder Sprachkurs oder Arbeit (Aufenthaltszwecke kennt das Gesetz einige aber leider nicht für langfristigen Besuch der Mutter)
Zuständig für den Visumsantrag ist die Botschaft...
Gegen die Ablehnung des Visums musst Du auch bei der zuständigen deutschen Botschaft remonstrieren die
ABH wird nur behördenintern beteiligt und ist keine Widerspruchsbehörde..
Die ABHG wird bei Widerspruch aber wahrscheinlich angehört..