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Visum für meine Mutter (Gelesen: 7.922 mal)
Themen Beschreibung: Familie
Yavile
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18.03.2011 um 11:56:35
 
Hallo zusammen,
ich bin hier zum ersten Mal. Es wurde mir empolen hierhin zu schreiben, damit ich mögliche Lösungen für meinen Problem finde.

Ich bin Mutter eines 3 1/2 jahrigen Kind, studiere und jobbe nebenbei. Ich komme aus Mexiko und bin mit einem deutschen Mann seit 5 Jahren verheiratet. Ich befinde mich zurzeit am Ende meines Studiums und, um die Prüfungszeit möglichts sorgelos, ruhig und stressfrei zu schaffen, habe ich verscuht meine Mutter für fünf Monate zu uns zu holen. Ich wollte ihre Unterstützung für den Haushalt, für die Betreuung ihres Enkelkindes und sonstige moralische Unterstützungen zu bekommen. Allerdings haben wir (mein Mann und ich) den Antrag dieses Visum abgelehnt bekommen. Und dies obwohl ich bereits seit mehr als zehn Jahre in Deutschland lebe.

Wir haben es wie verlangt, eine Verflichtungserklärung für meine Mutter für dieser Zeit gemacht und eine Krankenversicherung abgeschloßen. Wir würden selbstverständlich alle sämtliche Kosten während ihr Aufenthalt bei uns übernehmen, so dass es der Staat nichts kostet würde. Da meine Mutter schon mehrmals uns besucht hatte und sogar ein Mal den Aufenthalt für 8 Monate bekommen hatte, wegen den selben Gründe, gingen wir davon aus, dass es dieses Mal genauso problemlos laufen würde. Doch war es überraschendeweise abgelhent worden, weil eine Sachbearbeiterin von der Ausländerbehörde in Giessen gemeint hat, diese wären keine wichtige Gründe, um meine Mutter für "so lange Zeit" hierher zu holen.

Wir als Mexikaner brauchen für die erste drei Monate kein Visum als Touristen, aber für diesen Fall wäre dieses Mal zu wenig Zeit gewessen, denn meine Prüfungszeit dauert fast drei Monate und ich musste mich aber vorher dafür vorbereiten.
Als Gründe für die Ablehnung wurden angegeben, dass ich aus reiner „Gemütlichkeit“ meine Mutter hier haben wolle, um ungestörter Lernen zu können und dass dies eigentlich nur ein „Luxusproblem“ meinerseits wäre und dass man dies nicht unterstützen könne. Ist es etwa ein Luxus mein Recht auf einen Vollzeitplatz in einem Kindergarten für meinen Sohn zu nutzen und dennoch extra Hilfe aus der eigenen Familie zu erhalten? Nennt man es  auch Luxus einen Ehemann zu haben, der eine reguläre Arbeit hat und als Alleinverdiener „genug“ verdient, um seine Familie zu ernähren?   
Andererseits verstehe ich nicht, warum man eine fremde Person (z.B. als Au-Pair Mädchen) als Hilfe in eine Familie für ein ganzes Jahr einladen darf und die eigene Mutter und Oma des Kindes für fünf Monate nicht bei uns bleiben darf?  Wie kann es möglich sein, dass eine Person von der Ausländerbehörde in Gießen bestimmen kann wie ich meine Zeit als Mutter und Studentin zu regeln habe? Warum kann sie als einzige Person willkürlich bestimmen, wer ein Visum erhalten darf und wer nicht?

Ich hoffe jemanden kann mir dabei helfen und weitere rechtliche Infos geben, denn ich habe meinen Widerrufsrecht ausgenutz und mit dem Chef der Sachbearbeiterin geschprochen und jetzt muss ich auf einer neue Entschluss warten.

Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich im voraus.

Viele Grüße von einer verzweifelte Mutter.   
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reinhard
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Antwort #1 - 18.03.2011 um 12:02:55
 
Falls Ihr rechtzeitig alles plant, geht es:

Sie darf 90 Tage im Halbjahr kommen.

(Jetzt folgt nur ein ungefähres BEISPIEL, für Euch müsst Ihr das PASSEND planen:)

Sie kommt also am 1. März (Halbjahr beginnt) und fährt am 8. März wieder - noch 80 Tage übrig.

Dann kommt sie am 20. Juni wieder, hat jetzt noch 80 Tage "frei", und in dieser Zeit beginnt das 2. Halbjahr. Jetzt hängt sie die neuen 90 Tage einfach an diese 80 Tage an, und schon kann sie 170 Tage am Stück bleiben.

(Ein Visum zum "Kinder passen" für eine Prüfung gibt es nicht, das wollen viele und schaffen wenige.)

schweitzers Änderung:
Da es sich um die Frage eine längeren Besuchsaufenthalts dreht, passt es in diesem Forum besser - habe deshalb hierher verschoben. - =schw.=
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Antwort #2 - 18.03.2011 um 12:27:02
 
reinhard schrieb am 18.03.2011 um 12:02:55:
Falls Ihr rechtzeitig alles plant, geht es:

Sie darf 90 Tage im Halbjahr kommen.

(Jetzt folgt nur ein ungefähres BEISPIEL, für Euch müsst Ihr das PASSEND planen:)

Sie kommt also am 1. März (Halbjahr beginnt) und fährt am 8. März wieder - noch 80 Tage übrig.

Dann kommt sie am 20. Juni wieder, hat jetzt noch 80 Tage "frei", und in dieser Zeit beginnt das 2. Halbjahr. Jetzt hängt sie die neuen 90 Tage einfach an diese 80 Tage an, und schon kann sie 170 Tage am Stück bleiben.



Wobei mir dieses gemauschel mit den Zeiten auch eher suspekt ist und bei den meisten Mitarbeitern auch erstmal zu einer gehörigen Portion Skepsis führt und durchaus auch zu Ablehnungen.

Die Nummer mit Oma soll auf das Kind aufpassen, wird häufig versucht aber so gut wie nie genehmigt. Ist im Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehen, da möglicherweise auch eine Erwerbstätigkeit vorliegt und häufig sowas als Scheinbegründung vorgetragen wird.

Und ja, über ausländerrechtliche Anträge und damit Lebenswege zu entscheiden ist tägliches Geschäft eines Sachbearbeiters. Mit Willkürvorwürfen wäre ich da auch vorsichtig. Seid eher dankbar, dass man euch ehemals schonmal die Möglichkeit eingeräumt hat, dass deine Mutter da war (diese 8 Monate). Das war nämlich auch schon über das normale Möglichkeitenmaß hinaus.
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Einbeck
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Antwort #3 - 18.03.2011 um 12:35:21
 
Rechtlich?
Da Aufenthalt über 3 Monate daher gem. § 31 AufenthV
Beteiligungs- und zustimmungspflichtiges nationales Visum

Visumserteilung erfolgt wenn Bedingungen erfüllt sind und das Gesetz einen entsprechenden Aufenthaltsgrund kennt..
Visum oder AE wird für Aufenthaltszweck (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nach im Gesetz vorgesehenen Aufenthaltszwecken) erteilt
bei Mutter wäre ein Aufenthaltsgrund oder käme als Aufenthaltsgrund:
§ 36 AufenthG Familiennachzug (zeitlich befristet) sonstiger Familienangehöriger in Betracht
Hilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung gilt als familiäre Hilfsleistung und Bedarf daher einer entsprechenden "Arbeitserlaubnis"

Im besonders begründeten Ausnahmefall könnte eine AE/Visum auf Basis des § 7 Abs.1 Satz 3 AufenthG "in begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen nach diesen Gesetz nicht vorgesehen Aufenthaltszweck erteilt werden"


In beiden Fällen werden im Regelfall und allgemein (von allen ABH's) sehr hohe Masstäbe angelegt, empfehle hier im Forum dazu nachzulesen oder unter Gesetzestexten nachzulesen.
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Yavile
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Antwort #4 - 18.03.2011 um 12:46:04
 
Danke für die schnelle Antwort.

Leider haben wir nicht mehr so viel Zeit. Denn ihr Ticken war bereits für folgenden Montag (21.März) gekauft. Meine Prüfungen finden von Anfang Mai bis Mitte Juli statt. Daher die Eile. Und das mit dem ausreisen und wieder zurück kommen, würde es nicht so gut klappen, denn sie musste außerhalb der EU fliegen, damit es in der Pass stehet oder nach drei Monate wieder für 90 Tage kommen. Dafür haben wir aber weder die Zeit noch das Geld. Jetzt haben wir bereits sehr viel Geld ausgegeben (Visumsantrag in Mexiko, Verflichtungserklärung, Krankenversicherung für 5 Monate, Fluchticket für 5 Monate und fast 300€Umbuchungsgebühren).
Es wurde mir gesagt, dass wir mindestens eine Woche warten müssen, damit wir eine Antwort erhalten können, denn ich habe auch erwäht gehabt, dass ich gesundheitliche Probleme habe und sie hatten es nicht berücksichtigt. Daher haben wir ihr Ticket für den 2.April verlegt, mit der Hoffnung, dass es jetzt klappt.

Vorgestern (Mi 16.03.) habe ich dann eine ärztliche Bescheinigung bei dem Ausländerbehörde ausgereicht und sie meinten, es ist zu kurzfristig, um jetzt alles so schnell wieder zu prüfen. Aber den Antrag haben wir bereits in Januar gemacht und erst letzte Woche die Ablehnung bekommen. Die Sacharbeiterin hat sofort nach der Absprache mit mir die Ablehnung nach Mexiko (per E-Mail) geschikt, so dass ich kaum Zeit für den Widerruf hatte.

Ich frage mich nun was ich erwarten soll, denn wenn es jetzt nochmal abgelehnt würde, werden wir noch ein mal das Datum ändern müssen und weitere 300€ bezahlen. Ich finde es sehr ungerecht, dass sie mir es bereits bei dem Antragtstag im Janur nicht erkärt haben, dass es nicht möglich wäre. Wir hatten die Gründe von Anfang an gennant und sie haben es trotzdem angenohmen.

Und noch etwas, ich verstehe es trotzdem nicht, warum es einmal geklappt hat und dieses Mal nicht mehr!!!! Sie ist letzendlich die Oma eines deutschen Kindes.

Danke nochmal.

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Antwort #5 - 18.03.2011 um 13:27:19
 
Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:
Vorgestern (Mi 16.03.) habe ich dann eine ärztliche Bescheinigung bei dem Ausländerbehörde ausgereicht und sie meinten, es ist zu kurzfristig, um jetzt alles so schnell wieder zu prüfen.


Was sagt den die ärztliche Bescheinigung? jobben und studieren kannst du ja noch und Kinderbetreuung im Ganztagskindergarten ist ja auch noch sichergestellt..
Ehemann dürfte ja auch noch Familie in Deutschland haben, Freunde und Bekannte die helfen können auch..

Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:
Und noch etwas, ich verstehe es trotzdem nicht, warum es einmal geklappt hat und dieses Mal nicht mehr!!!! Sie ist letzendlich die Oma eines deutschen Kindes.


Einmal hat man aufgrund eine bestimmten "Ausnahmesituation oder Härte" eine Ausnahme gemacht...
wie gesagt das Gesetz sieht Visum oder AE nach Aufenthaltszweck vor, das Gesetz kennt keinen Aufenthaltszweck langer Besuch der Oma...
Aufenthaltszewecke sind
Familienzusammenführung (bei Mutter nach § 36 unter sehr harten und nicht einfach zu erfüllenden Bedingungen)
oder
Studium oder Sprachkurs oder Arbeit (Aufenthaltszwecke kennt das Gesetz einige aber leider nicht für langfristigen Besuch der Mutter)

Zuständig für den Visumsantrag ist die Botschaft...
Gegen die Ablehnung des Visums musst Du auch bei der zuständigen deutschen Botschaft remonstrieren die ABH wird nur behördenintern beteiligt und ist keine Widerspruchsbehörde..
Die ABHG wird bei Widerspruch aber wahrscheinlich angehört..
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Daddy
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Antwort #6 - 18.03.2011 um 18:35:03
 
Hi...

Auch wenn es für die TS keine Option ist, so muss doch etwas klar gestellt werden... Nicht das andere auf die Idee kommen der zitierten Aussage zu folgen.

reinhard schrieb am 18.03.2011 um 12:02:55:
Dann kommt sie am 20. Juni wieder, hat jetzt noch 80 Tage "frei", und in dieser Zeit beginnt das 2. Halbjahr. Jetzt hängt sie die neuen 90 Tage einfach an diese 80 Tage an, und schon kann sie 170 Tage am Stück bleiben.


Diese Aussage ist in dieser Form falsch...

Ein neuer Bezugszeitraum wird immer nur mit einer neuen ersten Einreise begründet, einfach mal 90 Tage an die 80 ranhängen geht nicht.
Ein neuer Bezugszeitraum wird nicht Kraft Datumswechsels begründet, sondern ausschließlich durch eine erneute Einreise.
Insofern müsste im genannten Beispiel eine Ausreise aus dem Schengengebiet nach dem 90sten Tag des ersten Bezugszeitraums erfolgen, so dass die nächsten 90 Tage / 3 Monate mit einer erneuten ersten Einreise in Anspruch genommen werden können.

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Antwort #7 - 18.03.2011 um 18:36:14
 
Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:
so dass ich kaum Zeit für den Widerruf hatte. 

du kannst auch nichts machen und auch keinen "Widerspruch" (oder was auch immer du dir vorstellst) einlegen ... denn du bist nicht die Antragstellerin, sondern deine Mutter.

Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:
Wir hatten die Gründe von Anfang an gennant und sie haben es trotzdem angenohmen.

das ist richtig so .... ein Antrag ist gestellt worden und der Antrag muss angenommen werden (wäre ja noch schöner, wenn eine Behörde die Annahme eines Antrages ablehnen würde)

Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:
Und noch etwas, ich verstehe es trotzdem nicht, warum es einmal geklappt hat und dieses Mal nicht mehr!

ich verstehe gar nicht, warum es das erste Mal geklappt habt.
Beim ersten Mal ist die Behörde wohl von einem Härtefall ausgegangen .... dieser ist aber jetzt nicht gegeben.
Yavile schrieb am 18.03.2011 um 12:46:04:
Sie ist letzendlich die Oma eines deutschen Kindes.

das ist kein Grund für einen Besuch >3Monate.

Deine Erwartungen sind etwas überzogen ...
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Antwort #8 - 18.03.2011 um 21:55:02
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #9 - 18.03.2011 um 22:42:51
 
Ich akzeptiere die duetsche Regeln und respektiere die Gesetze, wenn es um Gleichheit der Menschen geht. Aber hier ist mehr als deutlich, dass ich als niederwertiger Mensch behandelt werde, oder zumindest so fühle ich mich. Es gibt so viele Menschen, die einfach nach Deutschland einreisen und hier geduldet werden und die den Staat viel Geld kosten. Ich versuche mich mit allen Mitteln zu integrieren, ich habe die Sprache gelernt, einen deutschen Führerschein gemacht, ich bekomme kein Bafög (als Ausländer nicht möglich), kein Stipendium, habe keinen Anspruch auf ERASMUS-Programm (keine EU-Bürgerin) oder Bafög...etc. und dennoch muss ich es akzeptieren.
Ich hätte noch eine Frage...wie viele von Euch haben in einer Fremdsprache studiert und dabei ein Kind betreut? Ich muss doppel soviel lernen und üben als die deutschen Studenten in meinem Niveau, und Mutter, Ehefrau und Hausfrau nebenbei sein. Und noch einmal muss ich akzeptieren, dass nach deutschen Gesetzen, darf ich meine Mutter nur für drei Monate bei mir haben.

Hier geht es nicht um Sachliches, Materielles oder so, hier geht es gründsätzlich um die moralische Untestützung und um die Familienliebe. Wisst Ihr, was HEIMWEH ist?

Danke für Eure Antworten, die haben mich stärker gemacht.   
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Antwort #10 - 19.03.2011 um 00:34:12
 
Habe viel Verstaendnis fuer Wuensche..
aber Du schreibst selbst zitiere:
Yavile schrieb am 18.03.2011 um 11:56:35:
um die Prüfungszeit möglichts sorgelos, ruhig und stressfrei zu schaffen, habe ich verscuht meine Mutter für fünf Monate zu uns zu holen. Ich wollte ihre Unterstützung für den Haushalt, für die Betreuung ihres Enkelkindes und sonstige moralische Unterstützungen zu bekommen.


Yavile schrieb am 18.03.2011 um 11:56:35:
studiere und jobbe nebenbei


Yavile schrieb am 18.03.2011 um 11:56:35:
seit mehr als zehn Jahre in Deutschland lebe. 

Kindergartenplatz mit Ganztagsbetreuung ist auch vorhanden
Liest sich nicht wie eine Ausnahme- oder Haertefall wo es ohne Hilfe der Mutter nicht geht.

Heimweh..

3 Monate sind visumsfrei fuer  Mexikaner moeglich... in der Zeit kann man viel helfen..

Niemand behandelt Dich minderwertig.. das Gesetz ist in diesem Falle halt hart..
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Antwort #11 - 19.03.2011 um 01:07:57
 
Yavile schrieb am 18.03.2011 um 22:42:51:
Hier geht es nicht um Sachliches, Materielles oder so, hier geht es gründsätzlich um die moralische Untestützung und um die Familienliebe. Wisst Ihr, was HEIMWEH ist?

Sry, ich versteh dich menschlich, aber das hilft dir kaum.

Sind denn nun noch Sachfragen offen?

Sonst winkt hier bald der closer , , ,
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Antwort #12 - 19.03.2011 um 10:41:24
 
Gerade bei Mexikanern scheint es aber auch viel Ermessensspielraum zu geben.

Ich kenne einen Fall aus meinem unmittelbaren Umfeld, wo allerdings ein Cousin (also ein sehr junger Mensch) problemlos ein halbes Jahr bleiben konnte. Er kam zunächst für drei Monate, und unsere superfreundliche ABH hat dann auf weitere 3 Monate "verlängert", da das Rückflugticket vorlag, der Studienbeginn in Mexiko anstand, und für alle Auslagen seitens der Gastgeber gebürgt war (Krankenversichert war er über eine Auslandsreiseversicherung, die man auch in Mexiko kaufen kann)... Und ich weiss von einem anderen Fall, wo ein Mexikaner seinen Vater für 6 Monate in D behalten konnte - gleiche ABH.

Hilft eventuell nicht direkt, aber man kann auch nicht immer pauschal alles (inkl. die ABHs) über einen Kamm scheren.

Wenn man allerdings gleich harte Bandagen anzieht, geht bei den Behördenmitarbeitern dann eben oft (verständlicherweise) der Rolladen runter...
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Antwort #13 - 19.03.2011 um 15:54:43
 
@Sphynx

Problem was Mutter machen soll, familiaere Hilfeleistung gilt als Arbeit... zur Hilfe im Haushalt etc. koennte man ja jemanden beschaeftigen..

ansonsten zur Verlaengerung eines visumsfreien Aufenthaltes
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Antwort #14 - 20.03.2011 um 10:53:58
 
Einbeck schrieb am 19.03.2011 um 15:54:43:
Problem was Mutter machen soll, familiaere Hilfeleistung gilt als Arbeit... zur Hilfe im Haushalt etc. koennte man ja jemanden beschaeftigen..


*hüstel* Dann hätten qua dieser Interpretation der Lage doch Millionen Menschen in D plötzlich Anspruch auf Gehalt... Omas die auf Enkelkinder aufpassen, oder erwachsene Enkelkinder die ihre Grosseltern pflegen... Die Realität sieht, wie wir alle wissen, anders aus. Das System würde ohne diese unbezahlten Helfer ruckzuck kollabieren.


Wie dem auch sei: die ABH kann wohl kaum was dagegen sagen, wenn die Oma angibt, 6 Monate Urlaub in D machen zu wollen... Kaum jemand wird wohl so weltfern sein und der Oma den engen familiären Kontakt in der Zeit verübeln oder als "Arbeit" auslegen! Für mich ist Grundlage des Ermessens der von dir angeführte §. Die ABH kann eben davon Gebrauch machen (wie in den von mir angeführten, realitätsbezogenen Fällen), oder nicht.
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