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Arbeitsgenehmigung (Gelesen: 907 mal)
NicoleEnaimi
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18.03.2011 um 07:55:25
 
Guten Morgen ....... capwink9

Mein Mann ist marokkanischer Herkunft, und wenn alles gut läuft wird er bald bei mir sein.

Wie sieht es eigentlich dann aus mit der Arbeitsgenehmigung?
Ich bin ja Ösi,(Österreicherin),  aber lebe in Deutschland...
Darf er gleich arbeiten?
und falls nein , warum eigentlich nicht??und kann man da was dagegen machen?

Liebe Grüsse und ein wunderschönes, ausgeruhtes Wochenende für euch alle...
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Antwort #1 - 18.03.2011 um 08:03:51
 
NicoleEnaimi schrieb am 18.03.2011 um 07:55:25:
und falls nein , warum eigentlich nicht??und kann man da was dagegen machen?


Du musst nichts gegen irgend etwas machen, denn:

NicoleEnaimi schrieb am 18.03.2011 um 07:55:25:
Darf er gleich arbeiten?


Ja.

Er genießt ja, von Dir abgeleitet, EU-Freizügigkeitsrecht, das schließt Arbeitnehmerfreizügigkeit ein.

Nach seiner Einreise geht er zur ABH, beantragt die Aufenthaltskarte gemäß § 5 (2) AufenthG FreizügG und alles ist "geritzt".


=schweitzer=


Änderung:
Keinem ist es aufgefallen, mir auch erst jetzt - ich hatte ursprünglich versehentlich die verkehrte Gesetzesgrundlage benannt - sorry!!  =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 18.03.2011 um 12:03:09 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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NicoleEnaimi
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Antwort #2 - 18.03.2011 um 08:22:05
 
woooow.... die antwort ging ja prompt....

wieder eine Antwort die ich natürlich gerne höre....

und dass noch so rasch....

vielen lieben Dank....

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