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Trennung... :-( (Gelesen: 5.132 mal)
Waldhexe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung... :-(
17.03.2011 um 16:31:12
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hatte hier ja schon mehrmals geschrieben und war immer voller Hoffnung. Jetzt fürchte ich, dass alles vorbei ist, und bin völlig fertig.  weinend
Mein Mann hat heute seine Sachen gepackt und ist verschwunden. Er ist erst im Januar eingereist mit einem Visum zur FZF, war dann zwischenzeitlich für zweieinhalb Wochen zurück in seiner Heimat (Mongolei), kam wieder, hat den Deutschkurs (die ersten 100 Stunden) besucht und ist jetzt weg. Er hat mir gesagt dass er für immer zurück in die Mongolei geht, da es hier nicht so ist wie er sich vorgestellt hatte.

Ich weiß nicht, wie ernst es ist, aber nicht von ihm ist mehr hier. Selbst die mongolische Heiratsurkunde hat er mitgenommen. Die Ehe ist aber hier in Deutschland registriert und uns wurde auch eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt, die ist noch da.

Nun ist meine Frage, kann die Ehe (nach dem Trennungsjahr) hier in Deutschland geschieden werden, auch wenn sie in der Mongolei geschlossen wurde und die mongolische Heiratsurkunde fehlt? Und wenn er weder hier in Deutschland ist noch zu irgend welchen Terminen erscheint und auch keinen Anwalt beauftragt?

Und kann ich ihn einfach beim Bürgeramt abmelden oder müsste er das selber tun?

Das steht jetzt alles wie ein Berg vor mir und ich weiß einfach nicht weiter. Ich hatte mir alles so schön vorgestellt und mich damals so auf ihn gefreut. Umso schlimmer jetzt, denn ich liebe ihn immer noch sehr. Es war ein großer Fehler, wir haben gerade mal zwei Monate zusammen gelebt...  weinend
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.03.2011 um 16:37:11
 
Zunächst:

Es tut mir Leid für Dich, dass das passiert ist. (Hilft Dir nicht, aber ich wollt's dennoch loswerden ...)

Waldhexe schrieb am 17.03.2011 um 16:31:12:
Und kann ich ihn einfach beim Bürgeramt abmelden


Ja, das kannst Du. -

Alles andere betrifft personenstandsrechtliche Fragen - deshalb die Verschiebung hierher, entsprechende "Spezis" werden Dir dazu sicher antworten können.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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reinhard
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Antwort #2 - 17.03.2011 um 16:41:43
 
Du musst solch eine Veränderung melden, wenn Hartz IV oder ähnliches im Spiel ist.

Ansonsten solltest Du erst mal warten, ob sich noch was ergibt, und dann eine Scheidungsanwältin suchen. Die kann alles Nötige veranlassen.

Eine Scheidung ohne seine Mitwirkung dauert viel, viel länger, ist aber auch möglich. Aber jedes Stück Papier, das er kriegen soll, wird per Zustellversuch in die Mongolische Republik geschickt, die Botschaft wird um Anschriftenprüfung gebeten. Später wird das Gericht eine "öffentliche Zustellung" (Gerichtsflur oder Internet) machen und jeweils ein bis drei Monate auf Antwort warten, erst danach geht es dann weiter...
Es geht, aber dauert.
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Waldhexe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.03.2011 um 17:59:21
 
Okay, danke schon mal für die Infos.

Hartz IV ist nicht im Spiel, Kinder haben wir ein Glück auch beide keine.
Jetzt werde ich erst mal abwarten, aber man macht sie einfach seine Gedanken, warum es so gekommen ist und vor allem halt wie es weitergehen wird. Schließlich möchte ich einfach alles ordentlich hinter mich bringen um dann neu anfangen zu können.

Wie problematisch kann die fehlende mongolische Heiratsurkunde sein? Oder spielt die garkeine Rolle wenn wir auch eine deutsche haben?
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Richter
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Antwort #4 - 18.03.2011 um 07:38:16
 
Waldhexe schrieb am 17.03.2011 um 17:59:21:
Wie problematisch kann die fehlende mongolische Heiratsurkunde sein? Oder spielt die garkeine Rolle wenn wir auch eine deutsche haben?

Die deutsche Heiratsurkunde hat vollen Beweiswert.
Es spielt dabei keine Rolle, wo die Eheschließung stattgefunden hat.

Ein "gutes" (wenn auch menschlich trauries) Beispiel dafür, dass es grundsätzlich Sinn macht, ausländische Eheschließungen in Deutschland nachregistrieren zu lassen!

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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Waldhexe
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Antwort #5 - 23.03.2011 um 16:51:05
 
Kurze Frage noch - beginnt das Trennungsjahr mit dem Zeitpunkt, zu dem mein Mann die Wohnung verlassen hat, oder als er nach Hause geflogen ist, wenn ich ihn hier abmelde oder erst wenn ich mich an einen Anwalt wende?

Bei den ersten beiden Möglichkeiten gibt es ja keinen Nachweise, habe ja keine Kopie vom Ticket.
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reinhard
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Antwort #6 - 23.03.2011 um 18:16:39
 
Waldhexe schrieb am 23.03.2011 um 16:51:05:
Kurze Frage noch - beginnt das Trennungsjahr mit dem Zeitpunkt, zu dem mein Mann die Wohnung verlassen hat, oder als er nach Hause geflogen ist, wenn ich ihn hier abmelde oder erst wenn ich mich an einen Anwalt wende?

Bei den ersten beiden Möglichkeiten gibt es ja keinen Nachweise, habe ja keine Kopie vom Ticket.



Im Zweifel gilt die Abmeldung.

Vermutlich ist der Unterschied zwischen den drei Terminen nicht entscheidend, wenn es später um den Antrag bei Gericht geht.
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Waldhexe
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Antwort #7 - 28.04.2011 um 09:00:25
 
Hat jemand Erfahrung mit einem guten Scheidungsanwalt/ einer guten Scheidungsanwältin, der/ die sich vielleicht auch noch mit binationalen Ehen auskennt und im Großraum Stuttgart oder im Raum Tübingen/ Reutlingen zuhause ist?

...Antworten bitte per PN!!
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Antwort #8 - 30.04.2011 um 09:01:08
 
Die Trennung zählt ab dem Zeitpunkt wenn ihr euch getrennt habt. Man kann u. U. auch in einer gemeinsamen Wohnung getrennt leben.

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Waldhexe
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Antwort #9 - 03.05.2011 um 08:40:14
 
Ich habe noch eine Frage, muss man gleich einen Anwalt kontaktieren oder erst nach Ablauf bzw. kurz vor Ende des Trennungsjahrs? Wann kann die Scheidung eingereicht werden?

Wann ist der sinnvollste Zeitpunkt?
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Runenwolf
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Antwort #10 - 03.05.2011 um 08:46:31
 
Hallo Waldhexe,

die Frage nach dem sinnvollsten Zeitpunkt ist nicht einfach zu beantworten und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Ich bin auch geschieden und wir hatten einen gemeinsamen Anwalt, den wir erst kurz vor Ende des Trennungsjahres konsultiert haben. Wir hatten aber alles schon im Vorfeld über Notar und Jugendamt selbst geregelt.
Ich würde dir in deiner Situation empfehlen, relativ bald einen Anwalt zu kontaktieren. Dann weiß dein Anwalt schon mal über deine Situation Bescheid und kann dir auch schon sagen, welche Unterlagen du eventuell für eine Scheidung benötigst. Möglicherweise musst du deine Versicherungszeiten bei der Rentenversicherung klären, nämlich dann, wenn irgendwas in Richtung Versorgungsausgleich geht. Das kannst du während des Trennungsjahres schon erledigen und das kann unter Umständen ein größerer Akt sein.
Für die nächsten Monate wünsche ich dir viel Kraft und gute Nerven.

Liebe Grüße
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NicoleEnaimi
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Antwort #11 - 03.05.2011 um 11:30:09
 
bei mir hat die Scheidung fünf Jahre gedauert....
vom einreichen der Scheidung bis zur rechtskräftigkeit....

Leider war  mein (heute gott sei dank) Ex Mann kein bischen kooperativ... Hat sehr viel Geld, Nerven und vor allem sehr viel Geduld gekostet..Er kam übrigens vom Kosovo, und lebt dort auch noch/wieder....aber leider in den fünf Jahren des öfteren umgezogen, so dass die Schriftstücke oft nicht oder sehr spät zugestellt werden konnten.

Ich sage es dir nur , damit du weisst was auf dich zukommt... denn das wusste ich leider nicht, aber hätte mir vieles erleichtert, wenn ich es gewusst hätte...

Ich wünsche dir alles gute
Nicole
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 10.05.2011 um 13:26:50
 
Waldhexe.

such dir einen kompetenten Anwalt, der weiss auch wie es die lokalen Gerichte handhaben. Teilweise akzeptieren die Gerichte die Einreichung der Scheidung erst ca. 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres, manche eher.

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