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Schwarz gearbeitet...kein Geld (Gelesen: 8.287 mal)
illegalindeutschland
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwarz gearbeitet...kein Geld
16.03.2011 um 20:50:03
 
Guten Abend und vielen Dank für dieses tolle Forum.

Ich hoffe jemand kann mir helfen, wieder klar denken zu können, und den Weg zu finden.

Zu meine Situation,

Ich bin leider in die "doppelte Illegalität" gerutsch und habe mich erst heute "nach ca. 2 monaten arbeit" von meinem "ex" chef getrennt, weil er mir mein Lohn nicht bezahlt hat, sowie er die Löhne von viele anderen auch nicht bezahlt hat.


Über meine Aufenthaltgenehmigung, bitte keine Kommentare... Es ist mir alles bewusst was rund um diese Sache ist.

Ich werde jeden sehr dankbar sein der oder die mir zeigen kann, die Schritte die Ich ergreifen könnte, um gegen diese Bande von Betrügern fort zu gehen.

Ich habe viele "wichtige" infos gesammelt, inklusive Kopien von Dokumente mit Unterschriften von die sogennante "Arbeitsaufträge", die immer ausgeffült wurden, nachdem Ich oder jemand aus meinem team irgend eine Aufgabe geleistet hat. (Den Ich war als Vorarbeiter eingesetz, oder besser gesagt, ausgenutz)
 
Danke für euere Antworten!


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.03.2011 um 21:09:07
 
Es geht dir wohl um die Verfolgung der "Bande". Das ist
dann eher Strafrecht - ich verschiebe es daher mal.

Du kannst sie anzeigen.

Aber dir ist klar, dass du durch deine illegale Beschäftigung
und den unerlaubten Aufenthalt selbst ein "Betrüger" bist.

Mehr sag ich lieber nicht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 16.03.2011 um 22:22:59
 
Gewerkschaften und Arbeitsgerichte trennen sehr sorgfältig:

Du hast ein Recht auf Deinen Lohn völlig unabhängig davon, ob Du schwarz oder legal gearbeitet hast. Arbeitsgerichte prüfen auch nicht Deinen Status (das wird aber der Prozessgegner schon einbringen).

Die Regierung plant jetzt eine Gesetzesänderung, die sich gegen Arbeitgeber von "Illegalen", vor allem Ausbeuter wendet (die bewusst die "Wehrlosigkeit" von Illegalen ausnutzen): Die Gerichte sollen in Zukunft ohne Nachweis eine Beschäftigung von mindestens drei Monaten unterstellen und das als Mindest-Nachzahlung für den Lohn zugrunde legen. Ausländerbehörde sollen eine Duldung oder vorübergehende AE geben, damit der Prozess durchgeführt werden kann.

Wende Dich an eine Migrations-Beratungsstelle an Deinem Ort oder an die zuständige Gewerkschaft (oder beide) und guck, wer Dir am besten helfen kann.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.03.2011 um 22:43:09
 
Zur Klarstellung: ich verurteile auch sehr das Ausnutzen
solcher Personen durch "Ausbeuter" oder wen auch immer.

reinhard schrieb am 16.03.2011 um 22:22:59:
Die Regierung plant jetzt eine Gesetzesänderung, die sich gegen Arbeitgeber von "Illegalen", vor allem Ausbeuter wendet (die bewusst die "Wehrlosigkeit" von Illegalen ausnutzen): Die Gerichte sollen in Zukunft ohne Nachweis eine Beschäftigung von mindestens drei Monaten unterstellen und das als Mindest-Nachzahlung für den Lohn zugrunde legen. Ausländerbehörde sollen eine Duldung oder vorübergehende AE geben, damit der Prozess durchgeführt werden kann.

Selbst wenn das so kommen mag (ich hab da meine
Zweifel), nutzt das jetzt dem TS nix und weckt nur fal-
sche Hoffnungen.

Nach derzeitiger Rechtslage ist es kaum denkbar, dass
ein sich unerlaubt in D aufhaltender Ausländer, zudem
scharz arbeitend, eine Duldung (oder mehr) erhält, um
seine "Rechte" einzuklagen.

Und um was drauf zu legen: je nach Sachverhalt droht
ihm gar eine Ausweisung.
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illegalindeutschland
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.03.2011 um 19:59:13
 
Vielen Dank für dein Antwort Reinhard

Fons, ich glaube nicht dass es angebracht ist (thread starters) als "Betrüger" oder ähnliches zu nennen. Damit zeigst du deine Emotionnen, und diese sind weder relevant zu meine Anfrage, noch ermutigend zu mir oder zu jemand in meinem Fall.  Niemand hat dich auch gebeten meine Person zu bewerten.

Ich war heute bei die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge. sie haben mir die Adresse vom Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) gegeben.

Sie meinten zu mir dass es auch die möglichkeit besteht, direkt beim Arbeitsgericht mich zu stellen.

Ich habe keine Ahnung was mir dort passieren kann, wegen meine illegalle Aufenthalt.
muss ich mich dort Ausweisen?

Ideen oder tips diese Bande vor der Justiz zu bringen, sind sehr willkommen.

Ich bin entschlossen alles zu tun damit diese Bande deren dutzende Opfer nicht mehr ausnutzen wird, und dies auch wann sie mir meinem Geld morgen geben würden.

Grüsse aus Hamburg
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.03.2011 um 07:48:56
 
illegalindeutschland schrieb am 17.03.2011 um 19:59:13:
Ideen oder tips diese Bande vor der Justiz zu bringen, sind sehr willkommen.

illegalindeutschland schrieb am 17.03.2011 um 19:59:13:
Ich bin entschlossen alles zu tun damit diese Bande deren dutzende Opfer nicht mehr ausnutzen wird, 


Da das ziemlich selbstlos klingst, folgender Vorschlag:

Geh zur Polizei oder zum Zoll und zeige den Arbeitgeber an.

Gruß,
Richter
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Vinzent2m
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Antwort #6 - 18.03.2011 um 09:41:10
 
meines Erachtens bietet die Gewerkschaft Verdi auch Beratung zu dieser Situation an.
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reinhard
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Antwort #7 - 18.03.2011 um 13:45:07
 
Und ich habe es schon erlebt, dass gerade die Hamburger Ausländerbehörde bei Schwarzarbeit Duldungen für die Gerichtsverhandlung ausstellt, weil gerade solche "Unternehmer" ohne Zeugenaussagen kaum zu kriegen sind. Die Duldungen sind länger her, das war unter Innensenator Schill. Seitdem hat sich nichts verschlechtert.

Damals wurden die Anträge aber von der Gewerkschaft gestellt, die die (rumänischen) Bauarbeiter kostenlos vertrat.

Einfach mal beim DGB fragen, wer sich zuständig fühlt.
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illegalindeutschland
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 23.03.2011 um 21:05:18
 
Zitat:
Geh zur Polizei oder zum Zoll und zeige den Arbeitgeber an.

Richter, als "Richter" muss dir klar sein, was eine "doppelte Illegalität" ist.  Also bitte lass uns diesen Spass bei Seite lassen.


Ich war heute beim DGB und die haben mich ganz gut beraten. Ich kann bei dieser Bande eine Lohnforderung durch Verdi stellen, allerdings muss ich Mitglied werden.
Wenn Sie ablehnen, kann ich sie durch Verdi verklagen

Im Kürze wird ein Termin vereinbart, und mehr dazu hier sobald ich mehr weiss.
Jeder ist herzlich willkommen was konstruktives (und nicht destruktives) zu diesem thread beizutragen.

Danke
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 24.03.2011 um 06:22:18
 
Vielleicht findest du hier etwas, was dir weiterhilft:

http://opus.haw-hamburg.de/volltexte/2010/1088/pdf/WS.Soz.BA.10.925.pdf

insbesondere auf S. 64 ff.
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illegalindeutschland
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 08.10.2011 um 03:02:27
 
Die Sache hat http://besondere-dienste.hamburg.verdi.de/themen/migrar übernommen und eine Klage wurde eingereicht.

Ich habe "vocal" aufnahmen von diese Bande und ich freu mich auf alles weitere.
Berichte folgen im Kurze!


Cheers

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bibimal
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Antwort #11 - 08.10.2011 um 09:07:44
 
Dazu muss ich meinen Senf auch noch geben. So sehr ich es begrüße, dass Du diese Bande anzeigen wirst bzw hast, dass wird an Deiner Illegalität und Schwarzarbeit nichts ändern.

Du hast mehrere Straftatbestände in einem Abwasch erfüllt: Illegaler Aufenthalt, arbeiten ohne Arbeitserlaubnis & Schwarzarbeit.

Gelingt es jedoch einem Migranten bzw. einer Migrantin, ohne Aufenthaltsgenehmigung (oder Duldung) im Bundesgebiet zu leben, ist die Person hinsichtlich ihres Aufenthalts illegal. Der illegale Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland mit Strafe bedroht:

§ 92 Absatz 1 Nr.1 AuslG stellt den Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet unter Strafe. In Satz 2 des § 92 Abs. 1 findet sich das Verbot des Aufenthalts ohne gültigen Paß. Satz Nr. 6 stellt unter Berufung auf § 58 Abs.1 AuslG explizit die illegale Einreise unter Strafe. Der Strafrahmen für die in Absatz 1 des § 92 AuslG genannten Vergehen reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr


Sowohl die ausländischen ArbeitnehmerInnen, die einer Beschäftigung nachgehen ohne eine Arbeitsgenehmigung nach § 284 Abs. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch zu besitzen, als auch der Arbeitgeber, der solche ausländischen ArbeitnehmerInnen beschäftigt, müssen je nach Art und Umfang des Verstoßes mit der Verhängung differenzierter Strafen und Bußgelder rechnen.

Du wirst mit einer drastischen Bestrafung rechnen müssen.
Zitat: "Begünstigend wirkt sich dabei auch aus, dass die Bestrafung des "Ausländers" drastisch und doppelt ausfällt. Er wird nicht nur aufenthaltsrechtlich bestraft (Aufenthaltsverbot, Ausweisung, Abschiebung), sondern auch verwaltungsrechtlich (Geldstrafen)."

Da hilft es Dir auch nichts, wenn Dir Kommentare von Fons, Richter und Co nicht gefallen. Du verstößt gegen jegliches Recht und schreist dann nach dem Rechtsstaat, um Dir geschehenes "Unrecht" zu ahnden?

.....Ohne Worte. Kommentar nicht nötig!
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reinhard
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Antwort #12 - 08.10.2011 um 16:00:24
 
Zitat:
Dazu muss ich meinen Senf auch noch geben. So sehr ich es begrüße, dass Du diese Bande anzeigen wirst bzw hast, dass wird an Deiner Illegalität und Schwarzarbeit nichts ändern.

.....Ohne Worte. Kommentar nicht nötig!


Das ist falsch.

Wenn er maßgeblich dazu beiträgt, die weitaus schwereren Straftaten der "Bande" aufzuklären, kann das Gericht ebenso wie die üblichen beteiligten Behörden von einer Bestrafung absehen bzw. je nach Verhältnissen im Einzelfall sehr viel mildere Strafen oder Bewährungsstrafen aussprechen.

Es gibt da seit langem eine bewährte Praxis, um illegalen Arbeitskräften, auch Prostituierten, die Angst vor einer Anzeige und die Angst vor Aussagen bei der Polizei zu nehmen.

Insofern ist allen zu raten, sich
• Verbündete zu suchen (Beratungsstelle, Gewerkschaft)
und
• keine Angst vor Polizei und Gerichten zu haben.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 08.10.2011 um 18:10:56
 
Lieber Reinhard,

ich schätze Deine Aussagen in diesem Board sehr - sie sind immer moderat und noch dazu auch geeignet, die Dinge sachlich und so neutral wie möglich zu sehen; das ich hierzu nochmal schreibe, ist KEIN "Gezicke" gegen Dein Posting. Das vorab.

Allerdings weisst Du mit Sicherheit auch, dass dieses eine KANN-Regelung ist. Wenn eine Bewährungsstrafe und/oder eine kleine Geldstrafe verhängt wird, heisst das aber trotzdem, dass er illegal hier ist, dann ausgewiesen und - je nach Höhe der Strafe - vorbestraft sein wird.

Was mir (rein persönlich; das ist meine eigene Einstellung zu dieser Regelung - in allen Bereichen) bedenklich erscheint, ist die Betrachtungsweise, dass Straftaten (und illegaler Aufenthalt ist eine Straftat in D) dann keine mehr sind, wenn der Täter dabei hilft, "größere Fische" zu fangen.

Was ich damit sagen will ist, dass der TS auch für sich selber die Verantwortung für seine Taten übernehmen sollte.
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reinhard
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Antwort #14 - 08.10.2011 um 19:49:52
 
Du meinst, weil der Staat Interesse an solch einer Aussage hat und deshalb von Bestrafung absieht, soll er selbst...???

Wir hatten hier gerade eine Fachtagung, an der LKA und Gewerkschaften teilgenommen haben, ebenso ein Staatsanwalt. Es gibt wirklich ein großes Interesse daran, Betroffene zu Aussagen zu bewegen, wenn sie sich an die Gewerkschaft oder an Beratungsstellen wenden. In Einzelfällen sind Staatsanwaltschaft und LKA nicht nur zu Einstellung des Verfahrens bereit, sondern auch zu umfangreichem Zeugenschutz.

Grundsätzlich muss die Polizei natürlich alle Delikte zur Anzeige bringen (oder die anderen beteiligten Behörden), allerdings nicht das Arbeitsgericht. Aber die Staatsanwaltschaft hat dann relativ viel Spielraum, ihr Interesse an der Verfolgung der schwereren Straftat (und dazu braucht sie Zeugen) deutlich zu zeigen.
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