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Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011 (Gelesen: 974 mal)
Themen Beschreibung: ehemann von einer Ungarin
Mokus
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Beiträge: 194

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE+MA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011
16.03.2011 um 20:49:54
 
hallo zusammen

ich bin student in D und heute habe ich einen job gefunden und habe alle unterlagen zum schnuppertag mitgebracht , alles war super , angenommen bei schulung , aber mein aufenthaltstittel wird bald ablaugen , meine frage , kann ich mal morgen schon bei ausländer behörde die aufenthaltskarte beantragen oder geht das einfach nicht . ist dringend denn ich will diesen job nicht verlieren .
meine frau hat vor einpaar tagen schon Arbeitserlaubnis EU beatragt , sie wartet immernoch auf die antwort.
danke
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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011
Antwort #1 - 17.03.2011 um 07:36:18
 
Entscheidend ist, ob Deine Frau (noch) einen Freizügigkeitstatbestand erfüllt und Du davon abgeleitet Freizügigkeitsrecht genießt. Wenn das so ist gilt für Dich § 5 (2) AufenthG:

Zitat:
(2) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.


Beantragen kannst Du die Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU - Bürgerin also jederzeit (das ist nicht vom Datum 01.05.2011 - mit dem Du offenbar auf die dann vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit von Neu-EU-Bürgern mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien anspielst - abhängig.).


=schweitzer=
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