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Re: aufenthaltserlaubniss (Gelesen: 2.137 mal)
Themen Beschreibung: aufenthaltserlaubniss
jule13
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.03.2011 um 12:11:11
 
hallo .ich bin neu hier..und kann jeden rat sehr gut gebrauchen :unsere nerven liegen lang..wir kämpfen nun schon 2 jahre.....und weinend...kurze zusammenfassung...das übliche vor 3jahren   kennengelernt und......kennt sicherlich jeder...er hatte einen alias namen    ..haben wir mit hilfe eines anwalts  klären lassen...dann kurzfristige duldung ..antrag beim standesamt...folge ..identidätsprüfung....dauer 7 monate... in dieser zeit keine verlängerung der duldung   ..also abwarten Traurig Traurig Traurig weinend weinend weinend weinend...dann grünes licht...heirat kann erfolgen...also wieder zur ausländerbehörde anmelden...mit viel kraft und ärger  geschafft.für eine grenzübertrittsbescheinigung, womit wir dann auch heiraten konnten...zurück zur ausländerbehörde...antwort..man ist nicht mehr zuständig für ihn,weil er nicht anwesend war(ja was solten wir tun,wenn er keine verlängerung der duldung bekommt und die idendidätsprüfung abwarten mußten) also zur ausländerbehörde in meiner stadt wo wir geheiratet haben.... hatten ,er hat sich in dieser zeit dann bei mir angemeldet   und sogar familienversichert....zur ausländerbehörde in meiner stadt....die sagten wieder   nein er muß zurück und ein umverteilungsantrag muß gestellt werden....er wieder zur anderen ausländerbehörde   wieder angemeldet  und anwalt hat ein umverteilungsantrag gestellt....jetzt momentan ist er dort ich hier 750km entfernt weinend weinend weinend weinend weinendunsere nerven liegen Traurigurlaub will man ihm auch nicht geben...weiß jemand einen rat oder hat ähnliche erfahrungen gemacht....habe sehr viel gelesen und uns informiert   gesetze usw...aber mir scheint die realität sieht anders aus...und die behörden machen oft was sie wollen....meine kraft sinkt    aber die liebe und der glaube erhält mich aufrecht weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.03.2011 um 12:13:28
 
Auf den ersten Blick kann ich keine Frage erkennen.

Könntest Du sonst versuchen, die Information und die Frage klar zu trennen? Kannst Du versuchen, so auf Deutsch zu schreiben, die der Duden es vorsieht?

Das Ausländerrecht ist manchmal unübersichtlich, deshalb hilft es, wenn zumindest Deine Darstellung übersichtlich ist und sie die Fragen klar ergeben.

Es ist außerdem sinnvoll, da rechtlich relevant, zu den einzelnen Personen die Staatsangehörigkeit anzugeben, möglicherweise auch die Bundesländer, in denen sie wohnen.
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jule13
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.03.2011 um 12:14:07
 
wie kann ich meine antworten oder benachrichtigungen lesen oder aktivieren

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


hi reinhard  meine frage wäre ,,wie unsere gegenwärtige sachlage ausschaut  er ist momentan in bayern  und ich in sachsenanhalt      und wie lange kann so ein umverteilungsantrag dauern....haben wir eine chance....auf ein normales und friedliches leben ...oder geht der kampf noch lange so....deine meinung würde mich sehr interessieren   lg
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« Zuletzt geändert: 16.03.2011 um 18:23:13 von Tippi »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.03.2011 um 12:46:03
 
jule13 schrieb am 16.03.2011 um 12:26:09:
hi reinhard  meine frage wäre ,,wie unsere gegenwärtige sachlage ausschaut


Die Sachlage müsstest Du zunächst möglichst übersichtlich (und bitte Deutsch!) schildern, möglichst mit den Terminen.

Zitat:
  er ist momentan in bayern  und ich in sachsenanhalt


Seit wann denn? Welche Staatsangehörigkeiten habt Ihr?

Zitat:
      und wie lange kann so ein umverteilungsantrag dauern....haben wir eine chance....auf ein normales und friedliches leben ...oder geht der kampf noch lange so....deine meinung würde mich sehr interessieren   lg


Das hängt von den Voraussetzungen ab, die ich noch nicht kenne.

Einen Umverteilungsantrag stellt er ja bei seiner Ausländerbehörde (die normalerweise nichts dagegen hat), aber die eigentliche Entscheidung fällt im Hintergrund durch die aufnehmende Behörde. Da ist die Frage, ob Du eine Vollmacht hast (kann auch mündlich sein, dass "Deine" Ausländerbehörde Dir einfach anwortet), so dass Du Dich an Deine Ausländerbehörde wenden kannst.

Nach meinen Erfahrungen handelt es sich eher um Monate als um Wochen.

Aber, wie gesagt: Deine Wortsuppe oben ohne Groß- und Kleinschreibung ist nicht wirklich verständlich. Wenn Du es auf Deutsch wiederholen könntest, ein wenig übersichtlicher, Groß- und Kleinschreiben, Zeichensetzung, Absätze und vor allem klare Daten (Termine, Staatsangehörigkeiten etc), kommen wir bestimmt weiter.
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Tippi
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.03.2011 um 18:26:03
 
jule13 schrieb am 16.03.2011 um 12:14:07:
wie kann ich meine antworten oder benachrichtigungen lesen oder aktivieren


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