Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Ab wann unbefristete AB (Gelesen: 12.926 mal)
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.249

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #45 - 28.04.2011 um 17:30:58
 
Olaf31 schrieb am 28.04.2011 um 17:11:35:
ich habe soeben mit dem btreffenden RA gesprochen. Der bleibt steif und fest bei seiner Meinung, nämlich daß meine Frau eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ohne jegliche Einkommensprüfung erhalten muß!

Eine kleine Einschränkung macht er jedoch: Nämlich das diese seine Aussage def. für das Bundesland Bayern gilt. In NRW (wo wir wohnen) wären die entsprechenden Anwendungshinweise zu überprüfen!


Das ist nichts als großer Unsinn.

Aber, wie gesagt: Kein Rechtsanwalt kann sich auf jedem Gebiet auskennen. Diesen Rechtsanwalt solltest Du nur noch in Fragen konsultieren, die seinen Schwerpunkt betreffen.

Die Niederlassungserlaubnis ist in Bayern genauso wie in NRW von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig, ansonsten wird aber die AE Deiner Frau ohne Probleme verlängert.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #46 - 28.04.2011 um 17:42:20
 
@ Olaf:

Der Beitrag, den Du zitierst stammt aus dem Jahr 2007 und aus einer Zeit, wo es noch keine für alle ABH in Deutschland verbindliche Verwaltungsvorschrift zum AufenthG gab, sondern nur unverbindliche vorläufige Anwendungshinweise des BMI.

Die nunmehr verbindliche VWV sagt zur Problematik Wohngeld und LU - Sicherung etwas anderes als die VAH von damals - ich zitiere:

Zitat:
2.3.1.3 Eine Sicherung des Lebensunterhalts liegt auch
dann nicht vor, wenn Wohngeld tatsächlich bezogen
wird.


Selbst, wenn man auch die VWV nicht als "Heiligtum" betrachten sollte oder gar muss, einiges darin durchaus streitbar und hinterfragungswürdig ist - sie geben eine Interpretation/Auslegung des geltenden Rechts wider, die den ABH als Richtschnur dienen soll - bundesweit und bundeseinheitlich!


Ich bin sonst sehr vorsichtig mit solchen Aussagen, aber der Anwalt hat keine Ahnung!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #47 - 28.04.2011 um 17:44:37
 
§28 Abs 2 sagt wörtlich
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

Ausweisungsgrund auf Grund von Sozialhilfe ist soweit ich es kenne nur in

§55 Abs 2 Pkt 6 normiert

für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt.

Das stellt keinen zwingenden Ausweisungsgrund dar, sondern im Ermessen.

Reinhard, hast du da ein Urteil einen höheren Gerichtes da, das bei der Beantragung einer NE beim Zusammenleben mit einem Deutschen kein Wohngeld gezahlt werden darf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #48 - 28.04.2011 um 17:50:50
 
Zitat:
Reinhard, hast du da ein Urteil einen höheren Gerichtes da, das bei der Beantragung einer NE beim Zusammenleben mit einem Deutschen kein Wohngeld gezahlt werden darf? 


Da braucht's kein Urteil. Es gelten auch für die NE Erteilung nach § 28 (2) AufenthG im Sinne einer Allgemeinvorschrift die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen u.a. § 5 (1) Nr. 1 AufenthG - ich zitiere:

Zitat:
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

    1. der Lebensunterhalt gesichert ist,


und dann halt das, was ich soeben aus der VWV zitiert habe.

Wenn man meint, dass durch die VWV- Interpretation das Gesetz an dieser Stelle nicht korrekt ausgelegt ist, muss man klagen. - Ich kenne in diesem Kontext allerdings bislang keine Rechtsprechung, die allgemeine Rechtswirkung entfalten würde.

Damit bleibt es bei den Fakten, die ich gezeigt habe.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #49 - 28.04.2011 um 17:53:24
 
dann einfach mal die Begriffsbestimmung unter §2 Abs 3 lesen.

(3) Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.

Denke, dass die Gesetzesdefinition Vorrang hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #50 - 28.04.2011 um 17:58:12
 
Zitat:
Denke, dass die Gesetzesdefinition Vorrang hat. 


Dann lies das Gesetz bitte richtig.

Zitat:
Dabei bleiben das Kindergeld, der Kindergeldzuschlag und Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen


Wohngeld ist aber gerade eine öffentliche Leistung, die nicht auf einer Beitragsleistung beruht und gehört damit nicht zu den Leistungen, die "außer Betracht" bleiben.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Olaf31
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #51 - 28.04.2011 um 18:02:24
 
Respekt vor diesen Anwalt. Er hat mich soeben noch einmal zurückgerufen und gesagt, daß es wohl doch so sei wie ihr mir im Forum mitgeteilt habt (er hat natürlich nicht das Forum explizit erwähnt und sich auch ein bißchen anders ausgedrückt, aber sinngemäß doch das gesagt.)

1. Fazit: Das Forum ist geil. Wirklich Experten hier! Danke noch mal!
2. Fazit: Wer jegliche Sozialleistungen bezieht (und sei es auch nur etwas Wohngeld) ist ein Mensch 2. Klasse, auch wenn dieses Wohngeld nur bezogen wird, weil man sich dazu entschieden hat, 2 Kinder zu haben Und das ist im Grunde eine Riesensauerei, und kinderfeindlich, aber da gebe ich dem Beamten keine Schuld, weil ich jetzt weiß, daß er nur die Gesetze umsetzt, garkeine andere Möglichkeit hatte und mich nicht schikanieren wollte.

Müssen wir halt das richtige wählen.  Ärgerlich

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #52 - 28.04.2011 um 18:04:11
 
schweitzer schrieb am 28.04.2011 um 17:58:12:
Dann lies das Gesetz bitte richtig.



wie wahr!!!!!


Zitat:
Wohngeld ist aber gerade eine öffentliche Leistung, die nicht auf einer Beitragsleistung beruht und gehört damit nicht zu den Leistungen, die "außer Betracht" bleiben.


woher nimmst du diese Logik?



somit gibt 2 Optionen die aussen vor bleiben.

entweder Kindergeld als auch der Kindergeldschlag und das Erziehungsgeld bleiben ausser Betracht 

und  im Sinne einer weiteren zusätzlichen Option

Leistungen die auf Beitragszahlungen beruhen, das wäre dann z.B. ALG 1

oder weitere Mittel die zum Aufenthalt bestimmt sind, fallen mir z.B. Sipentien ein.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Olaf31
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #53 - 28.04.2011 um 18:06:14
 
3. Fazit: die Kinder sind schuld an all dem Elend. Wir geben sie daher zur Adoption frei... Augenrollen

ACHTUNG: IRONIE!!!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #54 - 28.04.2011 um 18:13:38
 
Zitat:
woher nimmst du diese Logik? 


Aus dem Gesetzestext, mit Verlaub!

Aber Deiner Logik kann ich beim besten Willen nicht folgen. Hier nochmal der Gesetzestext, mit dem entscheidenden Wort als Hervorhebung (welches nicht "oder" lautet):


Zitat:
(3) Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.



Es bleiben also Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld sowie/und öffentliche Mittel außer Betracht, die auf einer Beitragsleistung beruhen - etwa ALG I.

Nicht außer Betracht bleiben also etwa ALG II, Wohngeld ..., da sie nicht auf einer Beitragsleistung beruhen und im Gesetzestext auch nicht als Ausnahme benannt worden sind (wie etwa Kindergeld).


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.249

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #55 - 28.04.2011 um 18:26:55
 
Olaf31 schrieb am 28.04.2011 um 18:02:24:
Respekt vor diesen Anwalt. Er hat mich soeben noch einmal zurückgerufen und gesagt, daß es wohl doch so sei wie ihr mir im Forum mitgeteilt habt (er hat natürlich nicht das Forum explizit erwähnt und sich auch ein bißchen anders ausgedrückt, aber sinngemäß doch das gesagt.)

Müssen wir halt das richtige wählen.


Du darfst eben auch nicht erwarten, dass jede gesetzliche Regelung Deinen Erwartungen entspricht oder "in sich logisch" ist. Du kannst nur das aktuelle Gesetz richtig verstehen (und kurz nach Dir auch Dein Anwalt) und für eine bessere Regelung sorgfältig entscheiden, wen Du wählst.

In Bezug auf Deine Frau:
- die AE wird verlängert
- die NE wird abgelehnt (Wohngeld)
- eine Einbürgerung wiederum könnte klappen, obwohl die NE abgelehnt wird
Das ist unlogisch, aber Gesetz.

Ein Teil der Regelungen kann nur damit erklärt werden, dass es damals einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat (mit verschiedener Mehrheit) war und ein Teil der Formulierungen nachts entstand.

Dass Familien mit Kindern ausländerrechtlich (nicht nur bei NE, auch beim Bleiberecht / Altfallregelung) schlechter gestellt werden als Kinderlose, gehört zur Unlogik. Hier im Forum geht es aber darum, Dich richtig zu informieren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #56 - 28.04.2011 um 18:35:03
 
schweitzer, somit dreht es sich nur um das Wohngeld, doch warum ist  dies keine Leisung, die gewährt wird um den Aufenthalt in D zu ermöglichen, insbesondere um nicht auf Vermögenswerte z.B liquide Mittel aus Hausverkauf, Verkauf eines Autos, Münzsammlung etc zur Deckung des LU zurückgegriffen werden muss.

Wenn z.B. 200 Euro fehlen und ein Elternteil garantiert eine monatl. Zahlung von 200.-- Euro, dann sollte dies auch unter letztere Rubrik fallen.

Der Bezug von Sozialhilfe ist ja bei Wohngeld ausgeschlossen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann unbefristete AB
Antwort #57 - 28.04.2011 um 18:46:57
 
Zitat:
schweitzer, somit dreht es sich nur um das Wohngeld, doch warum istdies keine Leisung, die gewährt wird um den Aufenthalt in D zu ermöglichen


Das wäre offenbar ein zu weit gehendes Verständnis. - Zu den Leistungen, die gewährt werden, um den Aufenthalt in Deutschland zu gewähren, zählen nach der VWV nur sehr wenige, so heißt es dort:

Zitat:
Stipendien sollen diesem
Zweck dienen.


Warum das so (eng) gesehen wird, ist hier müßig zu diskutieren. -

Wie schon gesagt: Wer die Auslegung durch die VWV in Frage stellt, kann letztlich und einzelfallbezogen nur auf juristischem Wege eine wirksame Überprüfung veranlassen.

i4a ist great, aber so great nun auch wieder nicht.  Zwinkernd -

Wir können halt nur das darstellen, erklären und ja, auch im Rahmen unserer Möglichkeiten im Sinne der Intensionen der Fragesteller ausloten, was Gesetz, VWV und im Zweifel Allgemeinwirkung entfaltende Rechtsprechung (die es zu unserer Debatte hier IMHO aber eben nicht gibt) hergeben - aber hier sind nun für die in Rede stehende Problematik unsere Möglichkeiten erschöpft.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema