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Besucher visa für inder (Gelesen: 1.129 mal)
tiberium
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besucher visa für inder
14.03.2011 um 15:08:07
 
Hallo,

ich brauch mal kurz Hilfe: ich habe einen Bekannten aus Indien eingeladen. Habe die Verpflichtungserklärung zu ihm geschickt und da ich Selbständig bin - keine Gehaltszettel vorlegtr- sondern die 3.450,-- EUR bar bezahlt.

Jetzt will die deutsche Botschaft in Mumbai, meine Kontoauszüge der letzten 6 Monate... Ist das normal???

Lg Heike
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Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besucher visa für inder
Antwort #1 - 14.03.2011 um 21:24:27
 
Eine VE abzugeben kostet bei der zuständigen Behörde 25,- €.

Die Bonität des sich Verpflichtenden wird von der Behörde auf dem Formular durch einen Stempel unter dem Punkt " Finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen/glaubhaft gemacht" bestätigt.

Wenn der Stempel fehlt, kann es Probleme geben, die AV muss eine solche VE nicht akzeptieren als Nachweis der Sicherung der LU des Besuchenden.

Bei Einrichtung eines Sperrkontos ist eine VE aber normalerweise nicht mehr notwendig. Bei deiner Frage ist aber unklar ob du ein solches eingerichtet hast  (zu Gunsten des Besuchers).

Einfach ein Guthaben auf seinem Konto vorzuweisen reicht nicht aus.

Hier einige Hinweise zur Abgabe der VE (wie es in Berlin gehandhabt wird.

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistungen/?dienstleistung=120691
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