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Besuchervisum für Familienangehörige aus Marokko (Gelesen: 2.710 mal)
Idrissi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.03.2011 um 22:54:35
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsbürger und möchte meine Mutter (Hausfrau, 47 J.a.) und meinen Bruder (Student, 23 J.a.) für 3 Wochen nach Deutschland einladen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Visumsantrag genehmigt werden kann?
Wie sehen die Chancen aus?

Für Ihre Mühe, bedanke ich mich im Voraus.

Freundliche Grüsse

Idrissi
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« Zuletzt geändert: 10.03.2011 um 23:06:19 von Idrissi »  
 
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.03.2011 um 05:21:22
 
Ich gehe davon aus, dass die Mutter und der Bruder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, sonst wäre die Frage gegenstandslos


Neben formalen Dingen, wie Pass, Krankenversicherung etc.

i.d.R. genügend Eigenmittel oder eine VE und Nachweis der Rückkehrbereitschaft

Die letzten beiden Dinge stellen meist die höchste Hürde dar.

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Idrissi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.03.2011 um 21:53:23
 
Eine VP kann ich problemlos zur Verfügung stellen. Ich weiß aber nicht, wie die Rückkehrbereitschaft in ihrem Fall bewiesen werden kann.

Besteht die Möglichkeit, dass ich den Rückkehr selber garantiere, indem ich z.B. eine Erklärung dafür unterschreibe?
Welche Möglichkeiten haben sie sonst?
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erne
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.03.2011 um 22:09:42
 
Idrissi schrieb am 11.03.2011 um 21:53:23:
Besteht die Möglichkeit, dass ich den Rückkehr selber garantiere, indem ich z.B. eine Erklärung dafür unterschreibe?

nein, du kannst sowas gar nicht garantieren ... eigentlich kann das niemand.

Idrissi schrieb am 11.03.2011 um 21:53:23:
Welche Möglichkeiten haben sie sonst? 

na den Nachweis einer Verwurzelung im Heimatland.
Nicht unerheblicher Immobilienbesitz, emmotionale Bindung, gut bezahlter Arbeitsplatz.
Wenn das alles nicht vorliegt, welchen Grund hätten sie denn dann aus D wieder auszureisen? (diese Antwort könnt nur Ihr geben und keiner hier im Forum)
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.03.2011 um 10:41:45
 
Das Merkblatt für ein Besuchervisum von der deutschen Botschaft in Rabat:

http://www.rabat.diplo.de/contentblob/2484822/Daten/982459/downloaddatei_visum_b...

hge
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