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Ehegattennachzug (Gelesen: 9.206 mal)
Themen Beschreibung: In Ghana geheiratet
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 14.07.2011 um 14:39:45
 
Die Mail ist in Ordnung.

Falls keine Antwort kommt, kannst Du es zusätzlich Montag telefonisch versuchen. Guck ins Internet, ob die Sachbearbeiter dort stehen, ggf. mit Zuständigkeit nach Buchstaben. Oder ob es eine Sammel-Nummer gibt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 14.07.2011 um 14:49:09
 
reinhard schrieb am 14.07.2011 um 11:04:14:
Zitat:

4. Kann ich auch dort bei der AV befragt werden? Damit das Zeit spart und nicht ein neuer Termin vergeben werden muss. Da ich ein paar Wochen bleibe? das wäre doch sehr praktisch, wenn wir gleichzeitig bei der AV befragt werden, es ist dann auch schneller mit dem Ergebnisvergleich.

Theoretisch ja. Es gibt ja auch genug Ehen, die in DE geschlossen werden. Wenn der Ghanaer (oder ein anderer Ehemann oder -frau) abgelehnter Asylbewerber ist, könnte es auch zu einer gleichzeitigen Befragung kommen, und die macht dann beide die ABH.

Praktisch hat das auch schon einer hier im Board versucht und ist gescheitert. Es kam keine "gleichzeitige" Befragung in der AV von beiden zustande. Es gab Gründe dafür.

Und ja, es ist schon vorgekommen, dass die ABH einfach zugestimmt hat ohne den dt. Ehepartner zu interviewen und die AV den Antragsteller einfach mit der Bitte mit dem Pass vorbeizukommen angerufen hat. Das Visum wurde dann in den Pass geklebt.
Ob das bei Euch auch der Fall ist, erfahrt Ihr mit der Zeit.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 15.07.2011 um 08:47:12
 
weisnixe,

nur mal langsam. Bis dto. wurdest du noch nicht von der Ausländerbehörde eingeladen. Somit kann niemand wissen ob eine gleichzeitige Befragung geplant ist . Für die Scheinehevermutung muss es ernsthafte Indizien geben und die anderen Optionen der Informationsgewinnung müssen ausgeschöpft sein.

Ich würde diese e-Mail so nicht an eine Behörde senden, da sie  suggeriert, dass ihr mit einer gleichzeitigen Befragung rechnet. Falls dies dann tatsächlich von den Behörden gefordert wird, frage nach den Gründen, die dann auch schriftlich fixiert sein sollten.  GEschieht dies mündl. dann auf alle Fäle mit schritlich niederlegen lassen, dass die Bedenken der Behörde nicht geteilt werden können.

Mitteilung in einem Satz wäre derzeit völlig ausreichend. 

Bei evt. Rückfragen bitte ich zur berücksichtigen, dass ich mit meinen Kindern in der Zeit vom ... bis .... in Ghana bin, um die traditionelle Hochzeitszeremonie zu zelebrieren.

ggf. noch einfacher  veranlasse einen Rückhalteantrag bei der Post.

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weisnixe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 23.08.2011 um 12:21:59
 
Hallo,

und wieder hat sich was bei uns getan. Wir hatten die gleichzeitige Befragung, aber es wurde nicht gesagt wieso oder gar der Scheineheverdacht geäußert.

In einigen Punkten stimmten wir nicht überein, wegen Verständnissprobleme z.B. welches ist die Muttersprache Ihres Mannes. Ich habe die Sprache gennant die er als erstes gelernt hat, mein Mann jedoch hat die Sprache seiner Mutter angegeben.
Oder aber: was haben Sie sich letztes mal geschenkt. Ich habe verstanden was wir uns neulich geschenkt haben, also die aktuellste Geschenkaktion, er hat verstanden das letzte mal, also die Aktion vor der aktuellsten Geschenkaktion...

Nach einer Woche haben wir(mein Mann, ich als cc.) dann ein Brief von der AV bekommen, in dem mein Mann aufgefordert wird Angaben für die Urkundenüberprüfung abzugeben. Ich finde es toll wie schnell von Seiten der Behörden agiert wird.

Meine Frage, bedeutet es dass die Befragung positiv ausgefallen ist und sie jetzt den weiteren Schritt unternehmen mit der Urkundenüberprüfung? Oder hat es nichts zu bedeuten? Also selbst wenn die Befragung negativ ausgefallen wäre, würden sie dann die Urkundenüberprüfung durchführen, was eigentlich keinen Sinn ergibt?

Liebe Grüße und herlchen Dank für Eure Unterstützung
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #19 - 09.02.2012 um 07:09:24
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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