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Ehegattennachzug (Gelesen: 9.215 mal)
Themen Beschreibung: In Ghana geheiratet
weisnixe
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08.03.2011 um 21:13:16
 
Hallo,

ich, Deutsche, habe in Ghana einen Ghanesen geheiratet. Die Originalheiratsurkunde habe ich mitgebracht.

Heute war ich beim Standesamt um die Ehe eintragen zu lassen, aber die Dame meinte mein Mann soll erst mal herkommen und dann erst kann man die Ehe eintragen, da er auch unterschreiben muss und da die deutsche Botschaft in Ghana erst mal die Eheschließung überprüfen muss. Dazu braucht die Botschaft ja die Original Heiratsurkunde. Wenn das Ausländeramt dann die geprüfte Ehebestätigung von der Botschaft bekommt, wird diese dann von dem Standesamt angefordert.

Also meinte die Dame ich brauche ihr nichts vorzulegen und solle zum Ausländeramt. Da bin ich auch hin, und die Dame dort meinte, ich brauche nichts beantragen und keine Unterlagen, auch nicht die Eheurkunde vorzulegen. Das Einzige was zu tun ist, ist dass mein Mann in Ghana den Antrag bei der Botschaft stellt. Sie wollte auch meinen Namen nicht notieren. Sie meinte auch, er könne nur kommen wenn der Unterhalt und Krankenversicherung gesichert ist, worauf ich ihr antwortete, dass ich Deutsche bin und er trotzdem zu mir nachziehen darf auch wenn der Unterhalt nicht gesichert ist, da auf mich die Ausnahmeregelung nicht zutrifft.

Meine Frage wäre ist es wirklich so in Ordnung, dass ich nichts beantragen oder anmelden muss? Ich habe im Forum immer gelesen dass die Partner hier vor Ort auch so einiges tun müssen. Und soll ich wirklich keine beglaubigte Fotokopie der Eheurkunde machen, bevor ich sie wieder nach Ghana zurückschicke? Die Dame von der Ausländerbehörde konnte mir auch nicht sagen wo ich Kopien beglaubigen lassen kann.
Noch als Info: Ich bin geschieden, habe Kinder, befinde mich in einer vom Jobcenter geförderten Weiterbildung und arbeite auf geringfügiger Basis. Meine Wohnung sollte auch groß genug sein. Wenn mein Mann her kommt, wäre er dann nicht über mich familienversichert? Ich bekomme Arblosgeld II, hoffe aber nach meiner Fortbildung Ende Juli einen guten Job zu bekommen. Mein Mann macht momentan beim Goehte Institut den B2 Kurs und bei Microsoft System und Network Administrator. Es sollte nicht besonders schwierig sein für ihn einen Job zu finden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Weisnixe
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Antwort #1 - 09.03.2011 um 07:54:59
 
Was Dir von Standesamt und ABH gesagt worden ist, ist korrekt.

Dein Mann muss zunächst das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragen. - Dazu muss die originale Heiratsurkunde bei der Botschaft vorgelegt werden. Sie wird dann eine Urkundenprüfung (regelmäßig über einen Vertrauensanwalt der Botschaft) veranlassen, da Ghana zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen zählt. - Ist diese Prozedur (die ein wenig kosten wird) erledigt und alle sonstigen Voraussetzungen gegeben, reist er mit dem erteilten Visum ein. Alsdann ist unter Vorlage der von einem beglaubigten Übersetzer übersetzten Eheurkunde und Eurer Personaldokumente die Ehe bei Eurem Einwohnermeldeamt anzumelden. Danach geht es zu ABH zwecks Beantragung des Aufenthaltstitels, danach, bei Bedarf, zum Standesamt.

So ist der Ablauf. Um die Ehe in Deutschland anzumelden, muss man also nicht unbedingt zum Standesamt, nur wenn man ausdrücklich eine standesamtliche Nachregistrierung der Ehe in Deutschland wünscht. (Das wäre dann aber mehr eine personenstandsrechtliche Frage - nicht meine Baustelle - müssten sich andere user dazu äußern).

Zu Deinen anderen Fragen:

Eine beglaubigte Fotokopie der Eheurkunde würde ich so oder so "für alle Fälle" machen lassen.

Für den Nachzug Deines Ehemannes ist in der Tat grundsätzlich kein Nachweis gesicherten Lebensunterhalts erforderlich, wie groß Deine/Eure Wohnung ist, ist gänzlich unerheblich - wichtig ist nur, dass Ihr eine habt.

Zur Frage des Anrechts auf Sozialleistungen (auch, wenn nur übergangsweise) nach Einreise für Deinen Mann, verweise ich Dich auf
diesen
, freilich nicht sehr ermutigenden thread (Bitte auch die Verlinkungen  - blau - dort anklicken - ebenso wie hier: blau = link.)


=schweitzer=
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Antwort #2 - 09.03.2011 um 10:11:35
 
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja erst mal beruhigt. Wo kann ich denn Fotokopien legalisieren lassen?

Das mein Mann bei Einreise erst mal kein Anspruch beim Job Center für LU hat, ist natürlich schlimm, da mir ja dann auch anteilig die Miete gekürzt wird.

Habe mich durch das Thema durchgelesen, und habe folgendes verstanden: Wir müssen auf jeden Fall den richtigen? Aufenthaltsstatus beantragen, damit er Leistungen vom Sozialamt bekommt. Ich kenne mich mit den Aufenhaltsstus nicht wirklich aus. Was ist AE?(glaube ich) Und muss das Ausländeramt ihm das gewähren oder können die ihm auch was anderes erteilen, womit er nicht berechtigt ist Sozialhilfe zu beantragen? Tut mir Leid für meine unqualifizierten Fragen.

Liebe Grüße
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Antwort #3 - 09.03.2011 um 10:46:13
 
weisnixe schrieb am 09.03.2011 um 10:11:35:
vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja erst mal beruhigt. Wo kann ich denn Fotokopien legalisieren lassen?


Kopie kannst Du letztlich selbst machen - allerdings müsste eine autorisierte Stelle bestätigen, dass die Kopie mit dem vorhandenen Original übereinstimmt. - Geht bei uns zum Beispiel im Bürgerbüro des Rathauses. - Ob eine (kostenpflichtige) notarielle Beglaubigung besser wäre (einen größeren "Stellenwert" hätte), vermag ich nicht zu sagen - mag jemand anderes besser beurteilen als ich.

weisnixe schrieb am 09.03.2011 um 10:11:35:
Wir müssen auf jeden Fall den richtigen? Aufenthaltsstatus beantragen, damit er Leistungen vom Sozialamt bekommt. Ich kenne mich mit den Aufenhaltsstus nicht wirklich aus. Was ist AE?(glaube ich)


Wenn Dein Mann mit Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu Dir kommt, beantragt und bekommt er eine AE (Aufenthaltserlaubnis) gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG. - Aber mach Dir da keine Gedanken. Er beantragt die AE, und die ABH weiß dann schon, dass es nur diese sein kann.

weisnixe schrieb am 09.03.2011 um 10:11:35:
womit er nicht berechtigt ist Sozialhilfe zu beantragen?


Wenn Du den oben verlinkten thread genau gelesen hast, müsstest Du bemerkt haben, dass es offenbar zunehmend Probleme gibt, überhaut für die ersten drei Monate Sozialleistungen zu erhalten, da man sich trefflich darüber streitet, ob Sozialhilfe überhaupt zu zahlen ist, wenn dem Betreffenden, auch wenn es diesbezüglich einen gesetzlich normierten Leistungsauschluss gibt, "dem Grunde nach" (also weil er an sich arbeitsfähig ist) ALG II zustände.

Ich weiß, dass das kaum nachvollziehbar ist, aber ich kann nicht (mehr) umhin vorzuwarnen. - Strategie sollte natürlich trotzdem sein, erstmal auf dem beschriebenen Wege zu beantragen. Dann muss man weitersehen.

weisnixe schrieb am 09.03.2011 um 10:11:35:
Tut mir Leid für meine unqualifizierten Fragen.


Dass Du fragst, muss Dir gar nicht Leid tun, und unqualifiziert ist an Deinem Wissensbedürfnis überhaupt nichts (siehst ja, wie kompliziert die Materie letztlich ist). - Also, nur Mut und weitergefragt - wir sind ja zum Helfen und Erklären hier.


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« Zuletzt geändert: 09.03.2011 um 11:09:04 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

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Antwort #4 - 09.03.2011 um 10:55:56
 
Vergesst nicht das A1 Sprachzertifikat, das der Ehemann haben muss. Das kann er beim Goethe-Institut in Ghana machen.
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Antwort #5 - 09.03.2011 um 11:12:40
 
weisnixe schrieb am 08.03.2011 um 21:13:16:
Ich bin geschieden, habe Kinder, befinde mich in einer vom Jobcenter geförderten Weiterbildung und arbeite auf geringfügiger Basis. 


Könnte hier nicht § 27 (3) AufenthG (Grundsatz des Familiennachzugs) zum Tragen kommen, wenn unterhaltsberechtigte Kinder da sind?

Zitat:
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.






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schweitzer
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Antwort #6 - 09.03.2011 um 11:19:40
 
Alana schrieb am 09.03.2011 um 11:12:40:
Könnte hier nicht § 27 (3) AufenthG (Grundsatz des Familiennachzugs) zum Tragen kommen, wenn unterhaltsberechtigte Kinder da sind?


Nein. Zumindest nicht, wenn es deutsche Kinder sind. - Ausführlicheres dazu u.a. in
diesem thread
.


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Antwort #7 - 09.03.2011 um 17:09:04
 
weisnixe schrieb am 08.03.2011 um 21:13:16:
ich, Deutsche, habe in Ghana einen Ghanesen geheiratet.


Hallo, möchte auch in Ghana heiraten, kannst mir sagen welche Papiere man dort beim Standesamt als Deutscher benötigt?

Danke für die Auskunft...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 08.04.2011 um 14:54:13
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #9 - 08.04.2011 um 16:47:30
 
Koelner11 schrieb am 09.03.2011 um 17:09:04:
Hallo, möchte auch in Ghana heiraten, kannst mir sagen welche Papiere man dort beim Standesamt als Deutscher benötigt?

Das solltest Du, bzw. Deine potentielle Ehefrau vor Ort beim infragekommenden Standesamt erfragen.

Die Bestimmungen unterliegen gelegentlich Änderungen und können von Standesamt zu Standesamt durchaus unterschiedlich sein.

Insofern dürfte die Erfahrungen anderer nicht unbedingt den aktuellen und tatsächlichen Voraussetzungen entsprechen.
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Antwort #10 - 18.04.2011 um 14:03:05
 
Hallo,

ich möchte über den weiteren Hergang berichten. Mein Mann hat letzte woche den Antragabgabetermin gehabt. Er war bei der Botschaft in Accra schon um 6:30 Uhr (so früh muss das sein). Dann wurden ihm alle Unterlagen, nebst 2 fachen Kopien abgenommen. Er hat sie in Taschen tragen müssen,  Smiley ich sagte ihm, er solle sich daran gewöhnen, das ist so in D.
Dann wurden ihm Formulare gegeben, wo er die Namen meiner Eltern, Geschwister, meiner Kinder mit Alter und deren Vater, eintragen musste. Er musste auch keine Bearbeitungsgebühr bezahlen ( 60 EUR), da ich deutsche bin. Er wurde gefragt, wie seit wann und wie oft wir uns gesehen/kennengelernt haben. Was für Zukunftspläne wir haben, und wieviel Brüder er hat. Es wurde Englisch gesprochen, obwohl er auch deutsch kann.  Ein Proplem war sein Name, da auf dem Schulzertifikat ein etwas abgeänderter Name ist, als auf der geburtsurkunde. Die Geburtsurkunde wurde 2004 ausgestellt. Er hatte vorher keine! Die Dame vom Konsulat rief ihn anschließend auf dem Handy an und sagte ihm er solle trotzdem seine Mutter fragen ob nicht vielleicht doch eine alte Geburtsurkunde vorhanden wäre.
Sie gab ihm seinen Pass wieder, und ein Formular mit dem er zu einer öffentlichen Zeitung gehen muss und seine Namensänderung deklarieren muss! es ist aber keine Namensänderung, trotzdem muss er das machen. Auch wurden wir gefragt, ob wir zusätzlich traditionell gheiratet haben, und er sagte, noch nicht aber wir werden das im Juli machen. Sie fragte ihn ob ich wiederkomme und er sagte ja. Stimmt auch! Smiley

Da die Urkunden aus Ghana überprüft werden müssen, haben wir vorsorglich auch alles Nötige dafür mitgegeben: Wegbeschreibung mit Karte ( Google) mit Foto und Namen von Eltern, ein weiteres Familienmitglied und seine eigene. Die Unterlagen wurden auch einbehalten, Gott sei Dank, das spart Zeit.
Die Dame war recht nett, er wurde nicht eingeschüchtert und ging auch ganz glücklich da raus. Das einzige was mir momentan Kopfzerbrechen machtist, er wusste den Namen nicht mehr von einem meiner Brüder, und vertauschte das Alter meiner Töchter, mhmm. Aber sieht doch ganz gut aus bis jetzt, ist doch kein Grund für eine Ablehnung. Wenn er die Zeitungsanzeige gestellt hat, muss er die Unterlagen ohne Termin einreichen, er hat auch die TelNr. von der Dame aus dem Büro.Ob er fragen sollte  mit welcher Wartefrist wir rechnen sollten?? Er hat sich nicht getraut!
Und noch etwas, ich habe seinen Namen angenommen und er meinen Namen, zusätzlich zu unseren Namen. So führen wir ein Doppelnamen nach ghanaischem Recht. Noch ist es nicht eingetragen dort, sondern nur bei einem Notar hinterlegt. Wir würden das so gerne machen, aber dann stimmt doch der Name im Pass nicht mehr , dann muss er den umändern und wieder neu einreichen, damit er das vizum bekommt, oder? Also lieber noch nicht den Namen ändern. Können wir das im Nachhinein in Deutschland eintragen lasen? In Ghana ist das kein Problem, wir können das auch später machen.

Bin dankbar für Anregungen und mutmachenden Antworten
Werde immer wieder zwischenberichten
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weisnixe
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Antwort #11 - 14.07.2011 um 02:12:55
 
Hallo,

es hat sich was getan!!!Ich möchte zwischen berichten. Anfang Juni wurde der Antrag online an die ABH gesandt, wie mir die Dame von der ABH auf Nachfrage mitteilte.

Mein Mann hat eine Email bekommen von der AV , in dem im ein Termin genannt wurde er solle mit seinem Pass kommen.

1. Kann es sein, dass er da schon das Visum bekommt? Kann er einfach so das Visum erhalten, ohne dass ich bei der ABH vorsprechen musste?

2.Oder ist das die gleichzeitige  Befragung?Würden sie ihn dann auch bitten den Pass mitzubringen? 

3.Der Termin ist in ungefähr zwei Wochen angesetzt. Wird bei gleichzeitiger Befragung wegen Scheineheverdacht, der Termin nicht kurzweiliger vergeben? Ich habe noch nichts erhalten.

Aber zu dem Zeitpunkt bin ich bei meinem Mann Durchgedreht.
Ich sollte die ABH informieren,

4. Kann ich auch dort bei der AV befragt werden? Damit das Zeit spart und nicht ein neuer Termin vergeben werden muss. Da ich ein paar Wochen bleibe? das wäre doch sehr praktisch, wenn wir gleichzeitig bei der AV befragt werden, es ist dann auch schneller mit dem Ergebnisvergleich.

Wir sind so aufgeregt, erst mal dachte ich er bekommt das Visum, da er ja den PASS bringen soll, aber jetzt denke ich daran, dass ich noch nicht ein mal von der ABH befragt  worden bin, zu meiner Wohnung u. s. w.

Bin Euch sehr dankbar für eure Antworten. Meinungen, Gedanken....
Liebe Grüße
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Antwort #12 - 14.07.2011 um 07:16:32
 
Hallo, bin ich bin einer ähnlichen Situation wie Du, bin verheiratet, habe eine Tochter und beziehe momentan noch Sozialleistungen vom Staat. Je nachdem in welcher Stadt Du lebst, wird es unterschiedlich gehandhabt. Wenn man Sozialleistungen bezieht werden leider die Sachbearbeiter viel unfreundlicher. Wenn Du in Ghana warst, ich weiss nicht wie oft, wirst Du auch darüber gefragt, ob und wie Du die Reisen finanzierst und ob Du die Erlaubnis vom Jobcenter hattest. Für Dich trifft § 28 Aufenthaltsgesetz  und § 6 Grundgesetz auf jede Fälle zu. Ausser es gebe einen sogenannten Regelausnahmefall d.h. Du könntest bei Ihm im Land leben oder warst dort schon längere Zeit. Aber da Du Kinder hast und die hier wahrscheinlich in den Kindergarten / Schule oder ähnliches gehen und Du in einer Weiterbildung bist trifft das nicht zu. Darauf kann man sich berufen. Mein Mann musste auch seinen Pass  bringen, das war dann aber noch keine Befragung, Wenn Du Glück hast und das wünsche ich Dir, weil ich selber weiss wie zermürbend das alles ist könnt Ihr Glück haben. Bedenke aber wenn Du wieder in Ghana bist und Du bekommst hier eine Vorladung von den Ausländerbehörden und Du bist nicht anwesedn wird der Termin verschoben. Und ehrlich gesagt wirst , auch wenn Du geringfügig arbeitest eine Menge Fragen diesbezüglich und Deiner Reisen auf Dich zukommen. Für weitere Fragen und Antworten und wenn ich DIr sonst noch helfen kann schreibe mir eine Private Nachricht. Habe nämlich noch andere Wege gemacht wo Leute sind die einen unterstützen gerade in dem Problem. Und habe auch einige private Nachrichten bekommen hier in dem Board!
Liebe Grüsse und immer Kopf hoch!
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Antwort #13 - 14.07.2011 um 11:04:14
 
weisnixe schrieb am 14.07.2011 um 02:12:55:
1. Kann es sein, dass er da schon das Visum bekommt? Kann er einfach so das Visum erhalten, ohne dass ich bei der ABH vorsprechen musste?


Es kann sein, es kann auch etwas anderes sein.

Wenn die ABH den Eindruck hatte, es wäre alles klar, muss sie nicht unbedingt mit Dir reden. Es ist die Regel, aber es gibt Ausnahmen.

Was in Eurem Fall los ist, weiß ich natürlich nicht.

Zitat:
2.Oder ist das die gleichzeitige  Befragung?Würden sie ihn dann auch bitten den Pass mitzubringen? 


Wenn es um eine gleichzeitige Befragung geht, solltet Ihr auch ungefähr gleichzeitig die Einladungen dazu erhalten.



Zitat:
3.Der Termin ist in ungefähr zwei Wochen angesetzt. Wird bei gleichzeitiger Befragung wegen Scheineheverdacht, der Termin nicht kurzweiliger vergeben? Ich habe noch nichts erhalten.


Kann ich nicht sagen.

Zitat:
Aber zu dem Zeitpunkt bin ich bei meinem Mann Durchgedreht.
Ich sollte die ABH informieren,


Sag der ABH unbedingt Bescheid. Wenn Du die Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter persönlich erreichst, erfährst Du ja gleich, ob es auch eine Einladung für Dich gibt. Wenn ja, solltest Du Deine Reise verschieben, um das Visumverfahren nicht unnötig zu verzögern.

Zitat:
4. Kann ich auch dort bei der AV befragt werden? Damit das Zeit spart und nicht ein neuer Termin vergeben werden muss. Da ich ein paar Wochen bleibe? das wäre doch sehr praktisch, wenn wir gleichzeitig bei der AV befragt werden, es ist dann auch schneller mit dem Ergebnisvergleich.


Theoretisch ja. Es gibt ja auch genug Ehen, die in DE geschlossen werden. Wenn der Ghanaer (oder ein anderer Ehemann oder -frau) abgelehnter Asylbewerber ist, könnte es auch zu einer gleichzeitigen Befragung kommen, und die macht dann beide die ABH.

Falls Du nichts mehr "liefern" sollst, kannst du auch nach Ghana fliegen, in ein paar Tagen den Visum-Aufkleber in seinem Pass bewundern, und Ihr kommt zusammen her.

Aber: Eine Terminvergabe ist eine Terminvergabe, wenn nichts dazu gesagt wird, kann es sich auch um eine allgemeine Rückfrage handeln – irgendeine dritte Schreibweise des Namens, die bei der Urkundenüberprüfung in irgend einem Register entdeckt wurde, oder was völlig anderes.
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Antwort #14 - 14.07.2011 um 12:39:29
 
Hallo,

vielen Dank Reinhard für die konkreten Antworten. Ich bin sooo aufgeregt. Zu aller erst werde ich überprüfen, ob ich mein Ticket noch so kurzfristig ändern kann, vor allem spielt das Geld eine Rolle.
Und außerdem wollten wir traditionell heiraten, der Termin steht schon, läßt sich nicht so gut verschieben, da Ramadan anfängt und wir in der Zeit nicht groß feiern können.

Aber damit sich das Visumverfahren nicht weiterverzögert werden wir alles versuchen. Kann ich der ABH, kenne meine Sachbearbeiterin, eine Email schreiben die ungefähr so lautet:

Ich möchte Sie informieren, dass ich am ... bis zum.... zu meinem Mann fliege, da wir auch die traditionelle Hochzeit geplant haben, die sich leider nicht so einfach verschieben lässt, da der Fastenmonat Ramadan anfängt. Das Ticket ist schon gebucht und auch für meine Kinder habe ich für Betreung sorgen müssen. Es ist mir momentan nur in der Ferienzeit möglich meinen Mann zu besuchen.
Mein Mann hat eine Einladung von der AV am ... bekommen, in dieser Zeit bin ich bereits bei ihm. Sollte ich eventuell auch noch befragt werden, wäre es möglich das auch bei der AV durchzuführen? Benötigte Unterlagen, Nachweise kann ich Ihnen gerne vorab zukommen lassen......


Ist das so in Ordnung? Bin dankbar für eure Antworten.

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