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Aufenthalskarte EU (Gelesen: 917 mal)
Themen Beschreibung: Arbeit
Mokus
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Beiträge: 194

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE+MA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalskarte EU
08.03.2011 um 18:34:51
 
hallo liebe mitgleider und spezialisten,

wie ich schon einmal geschrieben hab , ich marokkaner student in D und meine Frau aus Ungarn , wir haben jetzt arbeit ab anfang april gefunden , für mich auf 400 Euros basis und für sie 800 euros,meine frage ist :
wie sieht das bei auslánderbehörde , ist das Einkommen eine voraussetzung , wenn ja wieviel geld müsen wir zusammen verdienen damit ich eine Aufenthalskarte EU bekommen kann.?

und noch eine frage , kann ich die aufenthalskarte EU sofort beantragen nachdem wir arbeitsverträge bekommen ,oder ?

werden die nach den 3 letzten lohnabrechnungen oder nicht  fragen ?

danke im voraus


========


Entschuldigung für die Schreibfehler !!


Daddys' Änderung:
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« Zuletzt geändert: 08.03.2011 um 18:52:48 von Daddy »  

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Mutly
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Beiträge: 1.399

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.03.2011 um 19:24:32
 
In deinem anderen Thema hattest du geschrieben

Mokus schrieb am 02.03.2011 um 16:28:48:
also meine frau hat jetzt arbeit gefunden Vollzeit und hat arbeitserlaubnis beantragt.


Angenommen, sie hat diese bekommen:

Mokus schrieb am 08.03.2011 um 18:34:51:
wie sieht das bei auslánderbehörde , ist das Einkommen eine voraussetzung


Nein, wenn deine Frau mit einer Arbeitserlaubnis arbeitet, bekommst du eine Aufenthaltskarte.

Mokus schrieb am 08.03.2011 um 18:34:51:
und noch eine frage , kann ich die aufenthalskarte EU sofort beantragen nachdem wir arbeitsverträge bekommen ,oder ?


Ja.

Mokus schrieb am 08.03.2011 um 18:34:51:
werden die nach den 3 letzten lohnabrechnungen oder nichtfragen ?


Diese sind rechtlich nicht relevant.

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