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Vorzeitige Verlängerung Aufenthaltstitel (Gelesen: 3.887 mal)
locustella
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorzeitige Verlängerung Aufenthaltstitel
08.03.2011 um 17:51:11
 
Hallo,

meine Verlobte (Kolumbianerin) und ich wollen im Sommer heiraten. Dummerweise erlischt ihr momentaner Aufenthaltstitel 1 Woche vor der geplanten Heirat, was nicht vorhersehbar war. Wir sollten bei der Ehevorbereitung vorweisen können, dass sie sich am Trauungstermin legal im Schengenraum aufhält, d.h. wir möchten den Aufenthaltstitel vorzeitig verlängern (durch Vorweisen eines Arbeitsvertrages). Unser lokales Amt hat uns aber gesagt dass die Verlängerung erst am Tag an dem ihr momentaner Aufenthaltstitel ausläuft verlängert werden kann. Ist das wirklich so, gibts da irgend eine gesetzliche Grundlage, oder wollen die einfach nicht??? Vielen Dank für eure Hilfe!
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Birbey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.03.2011 um 18:15:58
 
locustella schrieb am 08.03.2011 um 17:51:11:
...Dummerweise erlischt ihr momentaner Aufenthaltstitel 1 Woche vor der geplanten Heirat, was nicht vorhersehbar war...


Das wird wohl keiner auf Anhieb verstehen. Ist es eine Zwangsehe oder so? *Ironie* Das Hochzeitsdatum legen meines Wissens nach die Zutrauenden selbst fest. Ich würde lieber die Vermahlung eine Woche vorziehen. Scheint mir die einfachere Lösung hier aus der Ferne zu sein.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.03.2011 um 18:41:05
 
Was hat sie für einen Aufenthaltstitel?
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locustella
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.03.2011 um 19:02:09
 
@ franky 23: Sie hat einen Arbeitsvertrag (seit 3 Jahren) und entsprechend einen Aufenthaltstitel der an den Vertrag gebunden ist.

@ Birbey: Vorverschieben der Vermählung wäre natürlich eine Lösung, aber eine unbefriedigende weil die Schwiegereltern die Flüge schon gebucht haben...

Danke für Eure Hilfe!
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.03.2011 um 19:18:45
 
Der bisherige Arbeitsvertrag wird verlängert?

Wieso sollte da erst am Tag vor dem Ablauf eine Verlängerung möglich sein. Was wenn sich die Frau am Tag vorher im Urlaub, im Krankenhaus befindet?

Wenn sie jetzt schon den Arbeitsvertrag hat, kann sie jederzeit den Antrag auf Verlängerung stellen. Bis entschieden ist, gilt der Titel als weiterführend. Oder gibt es einen Passus, dass der Titel nicht verlängert werden kann?

Lies dir mal die Verwaltungsvorschriften zum §28 und 30 durch.
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locustella
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.03.2011 um 19:39:15
 
Vielen Dank franky_23!

Einen Antrag auf Verlängerung kann sie sicher stellen, die Verlängerung wird aber anscheinend erst am letzten Tag ausgestellt, und dann ists zu spät...

Die ganze Geschichte ist leider in Tat und Wahrheit noch ein bisschen komplizierter. Ich bin Schweizer Staatsangehöriger (in Deutschland wohnhaft), und die Heirat soll in der Schweiz stattfinden.

Danke für den Tipp, die Verwaltungsvorschriften anzuschauen, ich kannte die nicht.
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2011 um 22:36:30
 
Hallo,
so einen Unsinn habe ich noch nie gehört.
Entweder hat sie einen Anspruch auf Verlängerung, dann wird auch verlängert, und zwar dann wenn posotiv darüber entschieden ist und auch um den Zeitraum ab Entscheidungszeitpunkt, welcher eben vorgesehen ist. Es ist völlig egal wie lange der alte Titel noch gültig war.
Ansonsten gilt die Regelung des §81 (4)

"Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. "

Für Dich bedeutet es ganz einfach: Antrag rechtzeitig vor Ablauf des alten Titels auf Verlängerung stellen, das ist selbst am letzten Tag noch möglich. Damit gilt der alte Titel automatisch weiter bis zur Entscheidung über die Verlängerung.

Für so einen Fall bekommt man eine "Fiktionsbescheinigung".
Diese bestätigt, daß man sich legal aufhält.
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