Hallo liebe Mitglieder und Experten.
Wuerde mich freuen, wenn mir auch zu meinr Frage jmd weiterhelfen koennte.
Also der Fall ist Folgender: ich lebe als Deutsche im Ausland und vor einigen Monaten wurde unser Sohn hier geboren. Wir waren auch bereits auf der deutschen Botschaft, und haben dort die Geburtsanzeige gemacht. Da ich auch auch noch in D einen Meldewohnsitz habe, wurde mir von der Botschaft mitgeteilt, dass die Geburtsurkunde vom in D zustaendigen Standesamt ausgestellt wird, und ich sie dann entweder dort abholen, oder sie eben an meine deutsche Adresse gesendet wird. Soweit so gut.
Und waere auch bzgl Erhalt und Bezahlung auch in D kein Problem gewesen.
Nun wurde also die Geburtsanzeige von der Botschaft ans Standesamt gesendet. der Standesbeamte in D hat dann die Geburtsurkunden aber einfach hieher ins Ausland zur Botschaft geschickt, und natuerlich kamen sie (wie so oft) hier garnicht an.
ICH habe und haette das NIE verlangt, dass sie hierher kommen, da eben so viel verloren geht, und ich im Dez ohnehin in D war.
Nun kam aber an meine Adresse in D eine Mahnung (denn die Original-Rechnung wurde ja zur Botschaft gesendet, wo sie nie ankam), ueber eine nicht unerheblich Summe, in der mir auch Portokosten usw berechnet werden.
Hat hier jmd Erfahrung? Wiegesagt, mein Eindruck ist, dass dies einfach ein eigenmaechtiges Handeln des Standesbeamten in D
war, ein Fehler auch, den ich bezahlen muss.
Vor allem: die verlorenen Urkunden: inwieweit kann sie jmd nutzen, denn evtl.sind sie ja in unrechte Haende geraten.
Puhh, vielleicht hat ja jmd. Rat..
LG