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Goethe-Zertifikat (Gelesen: 1.410 mal)
anna22
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.03.2011 um 10:04:42
 
Hallo!

Ich habe diesmal eine Frage bezüglich des Goethe-Zertifikats, das eine wichtige Voraussetzung für den VISA-Antrag darstellt.

Muss mein Ehemann nun z.B., der den Kurs absolviert gute/sehr gute Noten haben, damit das Zertifikat anerkannt wird?
Gibt es diesbezüglich eine Regel, das es einen bestimmten Durchschnitt gibt?

Würde mich über Antworten freuen!

LG


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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.03.2011 um 10:26:16
 
Nein, er muss nur bestehen.
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anna22
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.03.2011 um 10:48:36
 
Okay, dann ist ja gut.

Gibt es dies auch Schwarz auf Weiß, falls es irgendwelche unvorhersehbare Probleme gibt?

LG
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 04.03.2011 um 11:01:15
 
Schwarz auf weiß gibt es Ausführungen darüber, wann jemand bestanden hat und wann nicht. Danach müssen wenigstens 60 Punkte erreicht werden. (Wenn das geschafft wird, heißt das "bestanden" und niemand wird "Probleme machen".)

Sehr detailliert nachzulesen ist das aus erster Hand
hier
(v.a. ab Seite 4 und zusammengefasst auf Seite 11/12)  - (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=
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anna22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.03.2011 um 13:08:48
 
Vielen lieben Dank für den hilfreichen Link.
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