Petersburger schrieb am 06.03.2011 um 16:38:06:Zur Wiedereinreise nach Deutschland kann nur ein nationales Visum ausgestellt werden, das der Zustimmung der
ABH bedarf.
Also mir sind bisher zwei Fälle (in Sri Lanka) bekannt geworden, wo srilankischen Staatsbürgern mit
NE in Deutschland, beim Aufenthalt im Heimatland die Pässe abhanden gekommen sind.
In beiden Fällen war es möglich umgehend einen Expresspass (Gebühr etwa 50€ / Normalpreis bei 14tägiger Wartezeit etwa 18 €) zu erhalten und dann wurde bei der D-Botschaft (sicherlich nach entsprechender Nachfrage bei der
ABH in Deutschland) auch sofort ein Visum erteilt, damit ohne große Verzögerung die Rückreise nach Deutschland angetreten werden konnte.
Die Erteilung der (bereits vorhanden)
NE in den neuen Pass durch die
ABH am Wohnort in Deutschland war dann eine Sache von wenigen Minuten.
Ich kann mir wirklich kaum vorstellen, daß es für die
AV so aufwendig sein sollte, den bestehenden Aufenthaltstitel bei der
ABH in Deutschland zu erfragen, wenn an der Identität des Passinhabers keine Zweifel bestehen.