Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Arbeitsgenehmigung-EU (Gelesen: 6.619 mal)
Themen Beschreibung: aufenthaltskarte EU Für Ehemann
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsgenehmigung-EU
Antwort #15 - 23.03.2011 um 22:31:05
 
Dann müsste geschaut werden, dass ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt, sonst würde die AE nach §16(4), eben zur Arbeitssuche im Bereich des Studiums nach dem Abschluss, in Frage kommen.

Deine Frau bräuchte keine ausländerrechtliche Erlaubnis, um sich selbständig zu machen. Es würden die gleichen Formalitäten und Bedingungen gelten wie für Deutsche, diese wären in Geschäftsbereichen, die in Frage kämen, zu prüfen. Wichtig ist, dass eine echte Selbständigkeit vorliegt und nicht nur eine Anmeldung, denn eine "Scheinselbständigkeit" kann geprüft werden und reicht nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mokus
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 194

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE+MA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsgenehmigung-EU
Antwort #16 - 23.03.2011 um 22:49:25
 
danke dir Mutly für die antworten ,
meine frau hat eigentlich vor 20 tage die AE EU beantragt , ich habe danach gefragt , denn ich weiss net ob sie den AE EU bekommen wird oder nicht ,
leider nur zeit wird knapp wenn sie den AE EU nicht nun bekommt , dann ab 1.5.2011 darf sie ohne das arbeiten , aber am anfang Mai wird mein Aufenthalstitel ablaufen , inzwischen , weiss nicht ob sie job schaft oder nicht ,

kann ich ab 1.5.2011 die aufenthaltkarte EU beantragen oder muss warten ich bis meine frau job findet ? und

die sachen wirklich durcheinander in meinem kopf ,
danke danke

Zum Seitenanfang
  

"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsgenehmigung-EU
Antwort #17 - 23.03.2011 um 23:03:56
 
Bei deiner Frau muss ein Freizügigkeitstatbestand vorliegen.

Arbeitssuche wäre möglich. Auch wenn es dann keine Aufenthaltskarte fünf Jahre gibt, sie hätte ein Aufenthaltsrecht und somit du auch.

Wovon lebt sie, vielleicht ist sie eine Person mit ausreichenden Mitteln.

Deine Frau muss also nicht zwingend arbeiten, aber irgendein Freizügigkeitstatbestand muss vorliegen. Es kommt für deinen Antrag nicht darauf an, ob sie eine Freizügigkeitsbescheinigung hat, sondern dass ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt, wenn du deinen Antrag stellst.

(Wenn deine AE abläuft und du keine neue bekommst, wirst du illegal wenn kein Freizügigkeitstatbestand bei deiner Frau vorliegt.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mokus
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 194

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE+MA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsgenehmigung-EU
Antwort #18 - 23.03.2011 um 23:13:06
 
Mutly schrieb am 23.03.2011 um 23:03:56:
(Wenn deine AE abläuft und du keine neue bekommst, wirst du illegal wenn kein Freizügigkeitstatbestand bei deiner Frau vorliegt.)


Aufkeinem Fall , marokko besser für mich als Illegal in irgendwelchem land ,
danke dir so sehr
ich studiere aber immer noch
Zum Seitenanfang
  

"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema