Mokus schrieb am 02.03.2011 um 16:28:48:1) müss sie danach Freizugigkeitbescheinigung beantragen ?
Eine diesbezügliche Pflicht gibt es nach meiner Kenntnis nicht. - In der Verwaltungsvorschrift zum FreizügG heißt es zur Thematik "Freizügigkeitsbescheinigung" u.a. lediglich:
Zitat:Bei der Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche
Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern
handelt sich um eine Art Anmeldebestätigung, da
die Angaben, die diese zu ihrem Freizügigkeitsrecht
machen, i. d. R. nicht überprüft werden. ...
Die Handhabung des Anmeldeverfahrens vor Ort
darf nicht dazu führen, dass die Bescheinigung zu
einem Aufenthaltstitel unter anderem Namen aufgewertet
wird. Artikel 8 Freizügigkeitsrichtlinie
geht ebenfalls von einem reinen Anmeldeverfahren
aus. Die Bescheinigung ist unverzüglich
auszustellen (Umsetzung des Artikels 8 Absatz 2
Satz 2 Freizügigkeitsrichtlinie).
Sie hat lediglich deklaratorischen Charakter - eine eingetretene Rechtsfolge wird nur noch einmal dar- bzw. klargestellt - hier in Gestalt insbesondere dieses Satzes, den die Freizügigkeitsbescheinigung enthält:
Zitat:Die Inhaberin/der Inhaber dieser Bescheinigung
ist Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union oder
der Europäischen Gemeinschaft und nach
Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU
zur Einreise und zum Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Mokus schrieb am 02.03.2011 um 16:28:48:die frage ist werde ich ohne aufenthaltstittel wáhrend dieser 6 monate
Dazu sagt § 5 (2) FreizügG folgendes:
Zitat:(2) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.
Du läufst also nicht "ohne etwas" herum. - Hinsichtlich Auslandsreisen mit dieser Bescheinigung bin ich allerdings unsicher. - Warte dazu bitte weitere Posts ab oder erkundige Dich bei Deiner
ABH.
=schweitzer=