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Abzocke Verpflichtungserklärung (Gelesen: 2.548 mal)
Porsche4
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i4a rocks!


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02.03.2011 um 13:40:55
 
Habe gerade wieder für unseren im Studium befindlichen 18jährigen Sohn (selbstverständlich nicht BRD-Bürger) die Verpflichtungserklärung bei der AB beantragt und nach 2 Stunden erhalten.
-      Ein Tag Urlaub vom Geschäft.- Und wie immer 25 EUR Gebühr!
Dabei muss ich noch folgende Kosten tragen: Flug-, Fahrkosten zur Botschaft, Übernachtungskosten, Urlaub mindestens drei Tage (da Botschaft Visumsanträge nur Morgens annimmt)
Verpflegung und so vieles.

Würde gern mal Eure Meinung hören zur Verpflichtungserklärung, in Hinblick auf:

Allgemein heisst es in § 1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."
§ 1601 BGB§ 1602 Absatz 1 BGB bestimmt: "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."
Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Warum muss dennoch eine Kostenpflichtige Verpflichtungserklärung ausgestellt werden?
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maki
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Antwort #1 - 02.03.2011 um 13:47:46
 
Nach deinen letzen Posts ist es nicht dein Sohn, sondern der deiner Frau?

Bei der VE geht es nicht um Unterhalt, sondern um  eventuelle Kosten, die sonst der Allgemeinheit aufgebürdert würden.

Ansonsten: In München zB. bekommt man eine VE in nur 15 Minuten wenn man früh genug da ist und die Unterlagen passen, kein Grund den ganzen Tag freizunehmen.
Die Gebühr für die VE ist in der Aufenthaltsverorndung festgelegt (§ 47), wer sollte die Kosten denn sonst zahlen wenn nicht der VE Geber?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 02.03.2011 um 13:50:08
 
Porsche4 schrieb am 02.03.2011 um 13:40:55:
Warum muss dennoch eine Kostenpflichtige Verpflichtungserklärung ausgestellt werden?

Weil eine Verpflichtungserklärung weitere/andere Kostenursachen umfasst, die da z.B. sind, Abschiebekosten (Flug, Zubringung zum Flughafen, Polizeibegleitung etc.), Haftkosten und andere umfangreiche Aufwendungen, die eine normale Unterhaltsverpflichtung nicht beinhaltet.

Warum sollte die Allgemeinheit, sprich der gemeine Steuerzahler dazu zur Kasse gebeten werden ?

Für das Ausfertigen der VE nimmt man eine Dienstleistung der Behörde in Anspruch, weshalb sollte das kostenlos geschehen ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Porsche4
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Antwort #3 - 02.03.2011 um 14:12:04
 
Ja, ist der leibliche Sohn meiner Ehefrau. Aber ich fühle mich als Vater.

Ja, genau das ist mein Gedanke. Warum Überhaupt eine Verpflichtungserklärung, wenn man nach dem Gesetz Unterhaltsverpflichtet ist!

Also bei Krankheit müsste nicht die Mutter bzw. der Vater auf kommen? Sondern ohne VE der Staat?
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maki
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Antwort #4 - 02.03.2011 um 14:14:12
 
Porsche4 schrieb am 02.03.2011 um 14:12:04:
Ja, genau das ist mein Gedanke. Warum Überhaupt eine Verpflichtungserklärung, wenn man nach dem Gesetz Unterhaltsverpflichtet ist!

Da hast du falsch gedacht, s.o.
Saxonicus hat doch schon erklärt was dmit der VE abgedeckt ist.

Porsche4 schrieb am 02.03.2011 um 14:12:04:
Also bei Krankheit müsste nicht die Mutter bzw. der Vater auf kommen? Sondern ohne VE der Staat?

Nö, sondern die Krankenversicherung die er braucht bevor er ein Visum bekommt.

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Porsche4
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Antwort #5 - 02.03.2011 um 14:41:38
 
Ok Verstanden!
Saxonicus hat doch schon erklärt was dmit der VE abgedeckt ist.
Antwort von Saxonicus kam nach Absenden von mir.

Aber Danke Euch!
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 02.03.2011 um 14:47:13
 
Porsche4 schrieb am 02.03.2011 um 13:40:55:
Dabei muss ich noch folgende Kosten tragen: Flug-, Fahrkosten zur Botschaft, Übernachtungskosten, Urlaub mindestens drei Tage (da Botschaft Visumsanträge nur Morgens annimmt)

Heisst das du selbst wohnst also nicht in Deutschland und machst die VE bei einer deutschen AV? Denn in Deutschland bekommt man die VE bei der lokalen ABH, da brauchen nur die wenigsten ein Flugzeug um dort hin zu kommen Zwinkernd

Alternativ koennte dein Stiefsohn mit der fuer ihn zustaendigen ABH ja auch mal ueber ein Sperrkonto reden. Falls das fuer die ABH in Ordnung ginge, dann brauchst du ihm jeweils nur genug Geld zu schicken und kannst dir die VE eventuell ersparen.
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Porsche4
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Antwort #7 - 02.03.2011 um 14:59:07
 
Doch ich wohne und bin in BRD geboren.
Flugkosten..... für mich..., für Visumbeantragung bei der Auslandsvertretung.Reisekosten für Sohn da ca. 800KM zufahrt Er ist leider nicht selbstständig, auf Deutsch vielleicht ein Angsthase.
Und, selbst mal bei einer Botschaft gewesen, wie es da zu geht?
Ich erlebte selbst vor Ort, wie damals unser Sohn mit 16 Jahren gefragt wurde, warum er zur Mutter nach Deutschland will.
Was soll da ein Kind antworten?
Aber gut hier. Ich habe Verstanden!
Danke nochmal! Ist gut das man so ein Board hat zum Nachfragen!
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.03.2011 um 16:09:07
 
Anscheinend war der Stiefsohn schon öfters hier. Frag doch mal nach, ob der Stiefsohn das ganze z.B. mit einer Visaagentur vor Ort klären kann. Wäre u.U. billiger als Urlaub und Hinflug.

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Antwort #9 - 02.03.2011 um 19:08:51
 
"Visaagenturen" vereinfachen das Verfahren nicht immer.
Gelegentlich erschweren sie es heftig.

Botschaft Kiew bietet für Vielreisende die Abgabe über Dritte an - das wäre das Einzige, was mir auf die Schnelle als Erleichterung einfiele.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Stefan-TR
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Antwort #10 - 02.03.2011 um 19:55:19
 
Porsche4 schrieb am 02.03.2011 um 14:59:07:
Doch ich wohne und bin in BRD geboren.

Okay, und der Sohn studiert im Ausland und kommt nur zu Besuch hier her. Jetzt hab ichs verstanden. In dem Fall, ignoriere bitte alles was ich zu ABH + Sperrkonto gesagt habe.

Porsche4 schrieb am 02.03.2011 um 14:59:07:
Und, selbst mal bei einer Botschaft gewesen, wie es da zu geht?

Nein, leider nicht. In Istanbul darf kein Deutscher (der da nicht arbeitet) in die Visastelle und in London machen wir das ganze per Post...
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