silke1971 schrieb am 02.03.2011 um 12:37:34:es ist nicht so das ich mich mit meinem Mann nicht mehr verstehe oder so, nein vielmehr ist der Grund, das er hier nicht klarkommt und seine Heimat so sehr vermisst, das es schon Auswirkungen auf unsere Beziehung hat.
Ja, dann sieht die Sache anders aus. - Allerdings wird, zumindest perspektivisch,
Dein Mann nicht umhin kommen, sich zu entscheiden - eine weitere Verlängerung der
AE bzw. gar eine Aufenthaltsverfestigung bzw. Einbürgerung setzt voraus, dass sich sein Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet. -
Und: Eine Aufenthaltsverfestigung bzw. Einbürgerung wird nur möglich sein, wenn man auch bestimmte Integrationsleistungen nachweisen kann.
Im Moment sieht es so aus, dass er durchaus mal für ein paar Wochen nach Marokko reisen könnte, ohne gleich seine
AE zu verlieren (zu beachten wären allerdings auch Verpflichtungen die er/Ihr ggf. als Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Sozialleistungsträger habt. Bei einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt, der nicht als "Urlaub" genehmigt worden ist und der nicht länger als 15 Werktage ausfallen dürfte, würde er zumindest keine Regelleistungen mehr erhalten ...)
Ausländerrechtlich müsste er zunächst nur darauf achten, dass er die 6 - Monatsgrenze nicht überschreitet. - Allerdings würden auch fortgesetzte, zwei-, drei- oder viermonatige Marokkoaufenthalte letztlich zum Erlöschen der
AE führen können, weil das (berechtigterweise) als Indiz dafür gewertet werden könnte, dass sich sein Lebensmittelpunkt/sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland befindet bzw. in Frage gestellt würde, dass Eure Ehe noch rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft in Deutschland geführt wird.
Wenn das einträte, bliebe in der Folge wieder nur die Besuchsvariante oder auch, solange Ihr nicht geschieden seid, bzw. er das Personensorgerecht über sein deutsches Kind hat und in der Folge wahrnehmen will, das Betreiben eines neuen
FZF - Verfahrens (das hatte ich in meinem ersten Post nicht angesprochen).
Perspektivisch könnten drei Jahre hier in Deutschland rechtmäßig geführter Ehe für ihn eine wichtige Zäsur sein. Sofern nämlich dann Euer
LU gesichert wäre und er Sprachkenntnisse der Stufe
B1 (Teilnahme an einem Integrationskurs beim BAMF) nachweisen könnte - könnte er im Rahmen einer Regeleinbürgerung nach § 9
StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, und zwar im Falle Marokko, ohne seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. - In der Folge könnte er also ohne jedes ausländerrechtliches (!) Risiko auch mal öfter nach Marokko fahren.
Ich habe das alles hier mal aufgezeigt, um Euch das Spektrum der möglichen Probleme und Perspektiven einmal aufzuzeigen.
Ich kann schon nachvollziehen, dass die Situation nicht einfach ist, und niemand kann pauschal darüber richten, wenn es jemandem trotz Kernfamilie hier schwer fällt, sich in dem neuen Land, mit ganz anderer Kultur und Lebensart zurechtzufinden.
Entscheiden müsst Ihr letztlich selbst - in diesem Sinne will ich meine Ausführungen als Hilfe verstanden wissen. Nicht mehr und nicht weniger.
silke1971 schrieb am 02.03.2011 um 12:37:34:Zu dem Geld, meine Mutter musste 5.000€, zur Sicherheit (wurde uns dort gesagt) bei der
ABH hinterlegen.
Habe nochmal in Deinem alten thread nachgesehen, und meinte eigentlich, die Sache wäre vom Tisch gewesen, da doch eine
VE in Eurem Falle gar nicht in Frage kam. Wieso also die Hinterlegung einer "Sicherheit"? Ich kann dafür, ausgehend davon, dass Ihr Eure Ehe hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß angemeldet habt, keinerlei Rechtsgrundlage erkennen
=schweitzer=