Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mann will zurück nach Marokko (Gelesen: 3.542 mal)
Themen Beschreibung: welche Formalitäten sind zu erledigen?
silke1971
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Erkrath, Nordrhein-Westfalen, Germany
Erkrath
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mann will zurück nach Marokko
02.03.2011 um 08:01:57
 
Hallo ihr Lieben, mein Mann ist marokkaner und lebt seit Juni 2009 bei mir in Deutschland. Wir haben eine gemeinsame Tochter (9Monate). Seit einiger Zeit haben wir nur noch Schwierigkeiten miteinander und mein Mann möchte nun erstmal wieder zurück in seine Heimat. Nun meine Fragen:
Was müssen wir tun? 
Kann er wieder zurück?
Besteht für ihn die Möglichkeit, wenn er sich entscheidet dort zu bleiben, seine Tochter hier zu besuchen ?
Was ist mit dem Geld,was wir bei der AB hinterlegen mussten?
Liebe Grüße
Silke
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.03.2011 um 08:20:03 von silke1971 »  
silke1971 saspire2000  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #1 - 02.03.2011 um 08:27:48
 
Hallo Silke,

vorab mal offtopic, weil ich mich an Deine seinerzeitigen Fragen, Dein Engagement und die besonderen Begleitumstände hinsichtlich Eurer FZF hier noch sehr gut erinnern kann: Es tut mir sehr leid, dass es nun ist, wie es wohl ist.

Zu Deiner Frage:

Tun müssen, müsst Ihr eigentlich gar nichts. - Wenn Dein Mann ausreist und länger als sechs Monate im Ausland verbleibt, erlischt seine AE automatisch kraft Gesetz (siehe § 51 AufenthG )

Ob Ihr Euch scheiden lassen wollt, wie Ihr die Sorgerechtsfrage regelt, das ist zunächst mal ausländerrechtlich nicht weiter relevant. Auf das Sorgerecht könnte sich Dein Partner, ausländerrechtlich (also etwa nach einer Trennung/Scheidung) im Sinne eines Zweckwechsels seines Aufenthalts nur berufen, wenn er das Sorgerecht auch tatsächlich wahrnehmen, ausüben würde. - Dies wäre ja auch nach dauerhafter Trennung/Scheidung nicht ausgeschlossen.

Aber offenbar steht das nicht zur Debatte. - Wenn er nun wirklich dauerhaft nach Marokko zurückkehrt, gilt das oben Gesagte. - Ganz "sauber" würde die Sache laufen, wenn er sich offiziell beim Einwohnermeldeamt abmeldet und dann ausreist. Damit ist dann (auch für die ABH) von vornherein klar, dass er nicht nur kurzzeitig/vorübergehend ausreist. (Auch die könnte er von seiner Ausreise in Kenntnis setzen - je offener er mit seinen Absichten umgeht, um so "vertrauensbildender" könnte das für später im Kontext beabsichtigter Besuchsaufenthalte sein.)

Für eine erneute Einreise bräuchte er (nach Erlöschen seiner AE bzw. nach Ausreise "für immer" ) jeweils wieder ein Visum - im Zweifel eines zu Besuchszwecken. - Im Kontext eines solchen Visaverfahrens wird von den deutschen Auslandsvertreungen regelmäßig sehr genau geprüft, unter anderem hinsichtlich hinreichender Rückkehrbereitschaft. Dabei spielen Gesichtspunkte der Verwurzelung des Ausländers in seinem Herkunftsland immer eine besondere Rolle. Jemand der also etwa einer geregelten Arbeit nachgeht, Familie im Herkunftsland hat, belegen kann, dass er seinen Urlaub (von der Arbeit) für einen Besuch nutzen will, hat so gesehen dann bessere Chancen, ein solches Visum bewilligt zu bekommen als jemand, der keiner Arbeit nachgeht, solo ist und gleich mal für drei Monate ein Visum beantragt.

Die Tatsache, dass er sein Kind in bestimmten Abständen sehen/besuchen will, ist sicher ein besonderer und auch  nachvollziehbarer Grund für ein Besuchsvisum, dennoch wird (zumal, wenn das Sorgerecht eben nicht mehr ausgeübt wird, und davon ist bei zuvor erfolgter dauerhafter Ausreise auszugehen) immer wieder konkret und einzelfallbezogen geprüft werden.

Wichtig auch:

Im Kontext der Erteilung eines Besuchsvisums wird geprüft, ob der LU des Einreisenden gesichert ist. Außerdem bedarf es jeweils einer formlosen Einladung (im Zweifel durch Dich).

Was ich nicht verstanden habe:

Wofür musstet Ihr wann Geld bei der ABH hinterlegen??


Soweit fürs erste ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
silke1971
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Erkrath, Nordrhein-Westfalen, Germany
Erkrath
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #2 - 02.03.2011 um 12:37:34
 
Hallo schweitzer und erstmal einen lieben Dank an Dich und Deine schnelle Antwort.
Ja das war absolutes Neuland für mich damals mit der FZF und ich war froh ein so super Forum wie Eures gefunden zu haben. DANKE nochmal an dieser Stelle.
Nun zum Thema,
es ist nicht so das ich mich mit meinem Mann nicht mehr verstehe oder so, nein vielmehr ist der Grund, das er hier nicht klarkommt und seine Heimat so sehr vermisst, das es schon Auswirkungen auf unsere Beziehung hat.
Ich kann auch nicht mit nach Marokko. Meine Mutter wäre sonst alleine, da mein Vater letztes Jahr verstorben ist.
Nun finden wir keine, für uns beide, zufriedenstellende Lösung.
Zu dem Geld, meine Mutter musste 5.000€, zur Sicherheit (wurde uns dort gesagt) bei der ABH hinterlegen. Keine Ahnung warum genau.
LG Silke
Zum Seitenanfang
  
silke1971 saspire2000  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #3 - 02.03.2011 um 15:00:31
 
silke1971 schrieb am 02.03.2011 um 12:37:34:
es ist nicht so das ich mich mit meinem Mann nicht mehr verstehe oder so, nein vielmehr ist der Grund, das er hier nicht klarkommt und seine Heimat so sehr vermisst, das es schon Auswirkungen auf unsere Beziehung hat.


Ja, dann sieht die Sache anders aus. - Allerdings wird, zumindest perspektivisch, Dein Mann nicht umhin kommen, sich zu entscheiden - eine weitere Verlängerung der AE bzw. gar eine Aufenthaltsverfestigung bzw. Einbürgerung setzt voraus, dass sich sein Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet. -

Und: Eine Aufenthaltsverfestigung bzw. Einbürgerung wird nur möglich sein, wenn man auch bestimmte Integrationsleistungen nachweisen kann.

Im Moment sieht es so aus, dass er durchaus mal für ein paar Wochen nach Marokko reisen könnte, ohne gleich seine AE zu verlieren (zu beachten wären allerdings auch Verpflichtungen die er/Ihr ggf. als Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Sozialleistungsträger habt. Bei einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt, der nicht als "Urlaub" genehmigt worden ist und der nicht länger als 15 Werktage ausfallen dürfte, würde er zumindest keine Regelleistungen mehr erhalten ...)

Ausländerrechtlich müsste er zunächst nur darauf achten, dass er die 6 - Monatsgrenze nicht überschreitet. - Allerdings würden auch fortgesetzte, zwei-, drei- oder viermonatige Marokkoaufenthalte letztlich zum Erlöschen der AE führen können, weil das (berechtigterweise) als Indiz dafür gewertet werden könnte, dass sich sein Lebensmittelpunkt/sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland befindet bzw. in Frage gestellt würde, dass Eure Ehe noch rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft in Deutschland geführt wird.

Wenn das einträte, bliebe in der Folge wieder nur die Besuchsvariante oder auch, solange Ihr nicht geschieden seid, bzw. er das Personensorgerecht über sein deutsches Kind hat und in der Folge wahrnehmen will, das Betreiben eines neuen FZF - Verfahrens (das hatte ich in meinem ersten Post nicht angesprochen).

Perspektivisch könnten drei Jahre hier in Deutschland rechtmäßig geführter Ehe für ihn eine wichtige Zäsur sein. Sofern nämlich dann Euer LU gesichert wäre und er Sprachkenntnisse der Stufe B1 (Teilnahme an einem Integrationskurs beim BAMF) nachweisen könnte - könnte er im Rahmen einer Regeleinbürgerung nach § 9 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, und zwar im Falle Marokko, ohne seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. - In der Folge könnte er also ohne jedes ausländerrechtliches (!) Risiko auch mal öfter nach Marokko fahren.

Ich habe das alles hier mal aufgezeigt, um Euch das Spektrum der möglichen Probleme und Perspektiven einmal aufzuzeigen.

Ich kann schon nachvollziehen, dass die Situation nicht einfach ist, und niemand kann pauschal darüber richten, wenn es jemandem trotz Kernfamilie hier schwer fällt, sich in dem neuen Land, mit ganz anderer Kultur und Lebensart zurechtzufinden.

Entscheiden müsst Ihr letztlich selbst - in diesem Sinne will ich meine Ausführungen als Hilfe verstanden wissen. Nicht mehr und nicht weniger.

silke1971 schrieb am 02.03.2011 um 12:37:34:
Zu dem Geld, meine Mutter musste 5.000€, zur Sicherheit (wurde uns dort gesagt) bei der ABH hinterlegen.


Habe nochmal in Deinem alten thread nachgesehen, und meinte eigentlich, die Sache wäre vom Tisch gewesen, da doch eine VE in Eurem Falle gar nicht in Frage kam. Wieso also die Hinterlegung einer "Sicherheit"? Ich kann dafür, ausgehend davon, dass Ihr Eure Ehe hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß angemeldet habt, keinerlei Rechtsgrundlage erkennen  hä?


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.03.2011 um 15:29:04 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
silke1971
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Erkrath, Nordrhein-Westfalen, Germany
Erkrath
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #4 - 02.03.2011 um 17:16:52
 
schweitzer schrieb am 02.03.2011 um 15:00:31:
Dein Mann nicht umhin kommen, sich zu entscheiden

Tja das wird er müssen, da kommt er nicht dran vorbei.

schweitzer schrieb am 02.03.2011 um 15:00:31:
Habe nochmal in Deinem alten thread nachgesehen, und meinte eigentlich, die Sache wäre vom Tisch gewesen, da doch eine VE in Eurem Falle gar nicht in Frage kam. Wieso also die Hinterlegung einer "Sicherheit"? Ich kann dafür, ausgehend davon, dass Ihr Eure Ehe hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß angemeldet habt, keinerlei Rechtsgrundlage erkennen

Ich weiß auch nicht mehr genau warum, wieso und weshalb.. ich weiß nur noch das bei der ABH gesagt wurde "zur Sicherheit". Das Geld mußte meine Mutter auf einem Sparbuch anlegen, wo nur die ABH ran kann.
Aber glaube mir, ich mache mich nochmal schlau in den nächsten Tagen.

Erstmal steht sowieso ein Urlaub in Marokko an. Vielleicht geht´s meinem Mann ja dann besser.
Auf jeden Fall haben wir, dank dir, nun aufgeführt bekommen, was möglich ist und welche Konsequenzen es gibt..
Ich sag ja, es gibt kein besseres Forum als dieses hier, wenn es um solche Fragen geht..
Danke nochmal
Zum Seitenanfang
  
silke1971 saspire2000  
IP gespeichert
 
silke1971
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Erkrath, Nordrhein-Westfalen, Germany
Erkrath
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #5 - 14.03.2011 um 12:54:34
 
Nun, da bin ich wieder, da die Sachlage sich doch ein wenig geändert hat.
Mein Mann hat mir vor 2 Tagen mitgeteilt, daß er nur noch hier wäre wegen seiner Tochter und das ist für mich eine unmögliche Lebenssituation.
Nun meine Frage,
Was passiert wenn ich ihn vor die Tür setze ?
Ich meine wird er dann abgeschoben, oder was passiert mit ihm ?
Kann ich mich mit diesem Wissen auch an die zuständige ABH wenden und was wird diese unternehmen ?
LG Silke
Zum Seitenanfang
  
silke1971 saspire2000  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #6 - 14.03.2011 um 13:04:51
 
silke1971 schrieb am 14.03.2011 um 12:54:34:
Was passiert wenn ich ihn vor die Tür setze ?

Nichts, er würde wohl eine andere AE bekommen.

Dein Mann hat Anspruch auf seine Tochter bzw. umgekehrt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mann will zurück nach Marokko
Antwort #7 - 14.03.2011 um 13:12:25
 
Solange Dein Mann die Personensorge über sein Kind (mit) innehat und diese Personensorge auch ausübt, hat er weiter Anspruch auf eine AE, auch wenn Ihr Euch trotz noch bestehender Ehe nicht nur vorübergehend trennt und selbst dann, wenn er in der Folge seinen LU nicht selbst bestreiten kann.

Seine AE würde sich von der gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG in die gemäß § 28 (1) Nr. 3 AufentG ändern - die ABH würde nach Bekanntwerden Eurer nich nur vorübergehenden Trenung die Sachlage prüfen und entsprechend verfahren.

Ansonsten gilt für ihn im Wesentlichen das weiter, was ich schon in meinen seinerzeitigen Posts geschrieben habe - mit einer Ausnahme: Die Einbürgerung nach § 9 StAG (schon nach drei Jahren) wäre nicht mehr möglich - die ist an den rechtmäßigen Bestand der Ehe mit der deutschen Partnerin geknüpft.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema