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Eheschließung mit in Deutschland verheiratetem und geschiedenem Nigerianer (Gelesen: 2.687 mal)
Themen Beschreibung: - Standesamz verlangt neue Komplettüberprüfung "mit allen Schikanen"
traumtaenzerin
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit in Deutschland verheiratetem und geschiedenem Nigerianer
01.03.2011 um 16:58:34
 
Schockiert/Erstaunt Hallo,
bin gerade sehr verblüfft und nicht wirklich glücklich über eine Information des Standesamtes: Mein nigerianischer Lebensgefährte und ich haben nach Langem endlich beschlossen, zu heiraten  Smiley. Da er hier in Deutschland bereits verheiratet war (frisch geschieden nach jahrelanger Trennung) und vor der damaligen Eheschließung bereits auf Herz und Nieren überprüft wurde (wirklich das ganze Programm), zudem bereits die unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt, berufstätig ist und so weiter gingen wir davon aus, das Unternehmen werde nicht weiter kompliziert sein...
Weit gefehlt: Vom Standesamt wurde mir soeben mitgeteilt, dass die gesamte Prozedur wiederholt werden müsse.
ALLES!
Und das, obwohl er seit seiner ersten Einreise nach Deutschland nicht mehr ausgereist ist. Begründung Standesamt: "Er hätte ja zwischenzeitlich in Nigeria heiraten können." Obwohl er gar nicht da war.  Augenrollen

Ich wäre wirklich dankbar für Ratschläge!
Und danke schonmal für's Lesen!!!!!!
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Blaise
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abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.03.2011 um 20:52:23
 
Hallo,

teilt doch dem Standesamt mit, dass die Geburtsurkunde schon mal geprüft wurde. Dann würde ich fragen, welche Urkunden erneute überprüft werden müssen und warum. Es könnten immerhin sachliche Gründe vorliegen ...

Die Scheidung in Deutschland muss wahrscheinlich noch in Nigeria anerkannt werden. Das ist unbedingt erforderlich und kann wohl auch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Viel Erfolg,

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Antwort #2 - 02.03.2011 um 07:58:41
 
traumtaenzerin schrieb am 01.03.2011 um 16:58:34:
Vom Standesamt wurde mir soeben mitgeteilt, dass die gesamte Prozedur wiederholt werden müsse. ALLES!

Auch deutsche Verlobte, die ein 2. Mal heiraten, müssen "die gesamte Prozedur wiederholen".

Für nigerianische Staatsangehörige ist die Befreiung vom Ehefähigkeitszeungnis durch das OLG notwendig. Hinweise zu den vorzulegenden Unterlagen sind HIER und HIER zu finden.

Soweit zur 1. Ehe bereits eine Geburtsurkunden auf Echtheit geprüft wurde, sollte diese auch für die 2. Eheschließung genutzt werden können, soweit noch vorhanden. An einer aktuellen Ledigkeitsbescheinigung wird man jedoch nicht vorbeikommen, auch wenn er nicht in Nigeria war.

Blaise schrieb am 01.03.2011 um 20:52:23:
Die Scheidung in Deutschland muss wahrscheinlich noch in Nigeria anerkannt werden. 

Nach den oben verlinkten OLG-Listen ist dies nicht der Fall.

Gruß,
Richter
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Antwort #3 - 02.03.2011 um 09:39:15
 
@traumtaenzerin

Ja, es muß alles wiederholt werden. Dokumente besorgen, abgeben, Überprüfung (inkl. Geburtsurkunde), zurück Standesamt, dann OLG, Befreiung, Heirat! Manchmal werden neue Unterlagen verlangt (nicht älter als 6 Monate)
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traumtaenzerin
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Antwort #4 - 02.03.2011 um 12:32:45
 
Hallo und vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten!
Wir werden dann wohl doch auf eine eher unbürokratische Heirat in Dänemark hinarbeiten - da er seinen Aufenthaltstitel für Deutschland ja bereits besitzt und nicht darauf angewiesen ist, ihn durch die Eheschließung zu erlangen, ist das für uns ein gangbarer Weg.
Ein dickes Dankeschön nochmal und liebe Grüße!
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traumtaenzerin
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Antwort #5 - 02.03.2011 um 14:58:13
 
Ups, bitte um Entschuldigung, eine Frage gibt es da doch noch:
Gerade habe ich erfahren, dass die deutsche Vorehe meines Zukünftigen in Nigeria nie registriert (oder heisst es "anerkannt"?) wurde - die deutsche Scheidung demzufolge auch nicht.
Könnte das zu Problemen führen?
Lieben Dank und Gruß!
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