Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehevertrag (Gelesen: 2.510 mal)
Angel83
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 13

Ko, Rheinland-Pfalz, Germany
Ko
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehevertrag
27.02.2011 um 22:35:40
 
Hallo,

ich, Deutsche, möchte einen Tunesier heiraten.

Hat hier eventuell jemand Ahnung, was bei Eheverträgen mit Auslandsbezug zu beachten ist. Welches Recht gilt? Kann man dies bestimmen, das in welchem Staats man heiratet, bzw in welchem Staat man beabsichtigt zu wohnen oder würde dies bei einem Wohnortwechsel dann evtl. wieder zu dem Recht wo man dann wohnt?

Auch sieht tunesisches Recht nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, sondern nur Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft. Und auch wäre bei einer Heirat dort dies mit der Hochzeit zu bestimmen.

Könnte man dies aber trotzdem nachträglich in Deutschland ändern lassen? In Tunesien ist das ja nicht vorgesehen. :schwierig

Auch würde bei einer Scheidung und einem längeren Aufenthalt in Deutschland ja z.B. ein Versorgungsausgleich stattfinden. Den kennt meines Wissens aber das tun. Recht nicht. Wie kann man so etwas dann mit in einen Ehevertrag bringen, wenn dieser in Tunesien abgeschlossen werden würde?

Hoffe mir kann jemand helfen bzw. verraten wo ich Hilfe (wohne in Koblenz) bekomme. Anwälte mit internat. Familienrecht kenne ich so nicht.
Zum Seitenanfang
  

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht bzw. wen man fragen kann.
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehevertrag
Antwort #1 - 03.03.2011 um 08:47:47
 
Ich denke, wenn Du Dich für eine Hochzeit in Tunesien entschieden hast, musst Du Dich auch den dort bestehenden Regelungen "unterwerfen". Kann mir kaum vorstellen, dass man hier in Deutschland vieles einfach neu regeln kann. Wenn ihr sowieso vorhabt, in Deutschland zu leben (und dann deutsches Recht ohnehin anwendbar ist), warum heiratet ihr dann nicht in Deutschland und ihr könnt einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen?
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehevertrag
Antwort #2 - 03.03.2011 um 10:10:46
 
Wassermann schrieb am 03.03.2011 um 08:47:47:
Kann mir kaum vorstellen, dass man hier in Deutschland vieles einfach neu regeln kann. 


Warum nicht? Der tunesische Ehevertrag regelt nur die Ehewirkungen nach tunesischem Recht und ist für das deutsche Recht nicht verbindlich. Also sollte es kein Problem, einen 2. Ehevertrag, diesmal nach deutschem Recht, zu schließen.

Nochmal grundsätzlich zu der Frage:

Angel83 schrieb am 27.02.2011 um 22:35:40:
Hat hier eventuell jemand Ahnung, was bei Eheverträgen mit Auslandsbezug zu beachten ist. Welches Recht gilt? Kann man dies bestimmen, das in welchem Staats man heiratet, bzw in welchem Staat man beabsichtigt zu wohnen oder würde dies bei einem Wohnortwechsel dann evtl. wieder zu dem Recht wo man dann wohnt?


Artikel 14 BGBEG:

(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
(2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört.
(3) ... [Der Rest passt hier nicht.]


D. h. (jedenfalls nach deutschem Recht) ist immer das Recht desjenigen Staats anzuwenden, wo die Eheleute ihren Wohnsitz haben. Leben die beiden in Tunesien, gilt tunesisches Recht (und der tunesische Ehevertrag), leben sie in D, dann gilt deutsches Recht, mit der Folge, dass tunesische Ehevertrag, da er nicht den Erfordernissen eines Ehevetrags nach deutschem Recht genügt, irrelevant ist. Für den Fall kann man dann aber einen Ehevertrag nach deutschem Recht von einem deutschen Notar beurkunden lassen.

Was nicht möglich ist: bei der Heirat für die Zukunft festzulegen, welches Recht anwendbar sein soll (dies ist zwar in bestimmten Fällen nach Art. 14 Abs. 3 und 4 BGBEG möglich, greift aber hier nicht).
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.03.2011 um 10:22:00 von Eduard »  
 
IP gespeichert
 
Angel83
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 13

Ko, Rheinland-Pfalz, Germany
Ko
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehevertrag
Antwort #3 - 04.03.2011 um 23:17:15
 
@Eduard

Nochmals vielen Dank.

Ich beabsichtige jetzt in Tunesien erst mal nur dir Gütertrennung und für den Fall das man später nach Tunesien ziehen sollte dafür relevante Dinge in den Vertrag aufzunehmen. Welche aber deutschem Recht nicht wirklich entgegenstehen würden.

Und den Ehevertrag in Dt. dann entsprechend zu erweitern / ergänzen. und dies natürlich vor einem dt.Notar. Hoffe mal, dass dies dann ok geht.

@Wassermann
Ja warum heiratet man nicht hier? Weil es viel schwieriger ist, die dafür nötigen Papiere bzw. Visa zu bekommen. Wenn er reisen könnte, wie er wollte könnte man das sicher tun. Aber so ist dies recht kompliziert. Noch dazu da ich schonmal verheiratet war.
Zum Seitenanfang
  

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht bzw. wen man fragen kann.
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehevertrag
Antwort #4 - 14.03.2011 um 14:48:30
 
Ich habe 2003 in Tunesien geheiratet (und leben auch seitdem in Deutschland) und kann Dir nur empfehlen, Dich diesbezüglich ausführlich mit Deinem zukünftigen Ehemann vorher abzustimmen. Vertrauen ist dabei ein ganz wichtiges Stichwort. Die Schwierigkeit wird sein, dass jeder Angst hat, im Land des anderen bei dem jeweiligen Ehevertrag u. U. den Kürzeren zu ziehen. Das kann - wenn ihr erst einmal hier seid - zu zusätzllichen Streitereien führen, der Anfang ist eh nicht so leicht für alle. Bei uns ist bis jetzt alles gut gegangen, auch ohne zusätzlichen Ehevertrag (und mit dort vereinbarter Gütertrennung). Wünsche Euch alles Gute!
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema